VW-Gesetz Tag der Entscheidung vor den EuGH
Wolfsburg/Luxemburg - "Eine Abschaffung des VW-Gesetzes ist überfällig", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, der "Berliner Zeitung". "Das VW-Gesetz ist ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert, als man zwar das Prinzip eines freien Handels von allen anderen forderte, für sich selbst aber Ausnahmen beanspruchte", sagte der Aktionärsschützer. In keinem großen deutschen Unternehmen gebe es heute ein vergleichbares Instrumentarium.
In der Vergangenheit habe das VW-Gesetz dem Konzern mehr geschadet als genutzt. "Ohne das Gesetz stünde VW heute mit Sicherheit besser da", betonte Hocker. "Die Kostenstruktur des Konzerns wäre wesentlich besser und damit auch seine Wettbewerbsfähigkeit." Zwar hätte der Standort Wolfsburg möglicherweise an Bedeutung verloren, dafür wären die Arbeitsplätze bei VW insgesamt sicherer.
Auch der Nürnberger Professor für Bank- und Börsenlehre, Wolfgang Gerke, sprach sich in der Zeitung für die Abschaffung des VW-Gesetzes aus: "Wir brauchen ein gleich lautendes europäisches Aktienrecht." Das VW-Gesetz sei nicht mehr zeitgemäß, sagte der Finanzexperte.
Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sorgt sich derzeit nicht um ein mögliches Ende des VW-Gesetzes. Durch den Einstieg von Porsche bei VW seien negative Folgen nicht mehr zu befürchten, wenn das VW-Gesetz fallen sollte, sagte Wulff der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". "Niedersachsen und Porsche können gemeinsam eine Zerschlagung des Konzerns verhindern."
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des VW-Gesetzes verklagt. Mehrere Teile des Gesetzes verstoßen nach Ansicht der Brüsseler Juristen gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs und die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Vor allem die Sonderrechte des Landes Niedersachsen als Aktionär stehen in der Kritik. Heute wird Generalanwalt Colomer vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg seinen Standpunkt zum VW-Gesetz erläutern. Das Plädoyer des Generalanwalts ist vor allem deshalb wichtig, weil der Europäische Gerichtshof dessen Empfehlung in den meisten Fällen folgt.
Wulff sieht das anders: "Es ist nur eine gutachterliche Stellungnahme. Der Europäische Gerichtshof ist in der Vergangenheit häufig von den Gutachten abgewichen", sagte er dem Blatt. Das VW-Gesetz sei aus seiner Sicht mit europäischem Recht vereinbar.
Das VW-Gesetz soll sicherstellen, dass kein Aktionär dominierenden Einfluss gewinnt und der Aktienbesitz breit gestreut bleibt. Das Stimmrecht jedes Einzelaktionärs des Unternehmens ist auf 20 Prozent begrenzt und sichert Niedersachsen zwei Sitze im Aufsichtsrat zu. Die EU-Kommission betrachtet die Regelung als unvereinbar mit dem Recht auf freien Kapitalverkehr und mit der Niederlassungsfreiheit in der EU.
mik/ddp/AP