VW-Prozess Alle Seiten gehen in Revision
Braunschweig - Der VW-Korruptionsprozess geht in die nächste Runde: Die Verteidiger von Klaus Volkert und Klaus-Joachim Gebauer hatten bereits unmittelbar nach dem Urteilsspruch am Freitag Revision angekündigt. Die entsprechenden Schriftsätze seien mittlerweile bei Gericht eingegangen, teilte das Braunschweiger Landgericht heute mit. Damit muss nun der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.
Das Gericht hatte Ex-VW-Betriebsratschef Volkert wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Volkert wurde schuldig gesprochen, unter anderem weil VW auf seinen Druck hin ohne Gegenleistung rund 400.000 Euro an seine Ex-Freundin in Brasilien zahlte. Außerdem kassierte Volkert knapp zwei Millionen Euro in Form von Sonderbonuszahlungen, obwohl allein die Vergütungskommission für die Festsetzung des Gehalts zuständig war. Auch die Ausschweifungen während der Dienstreisen wertete das Gericht als persönliche Bereicherung und damit als Untreue.
Wegen persönlicher Bereicherung wurde auch der frühere VW-Personalmanager Gebauer verurteilt. Er erhielt eine eine Strafe von zwölf Monaten auf Bewährung. Dieses Urteil will die Staatsanwaltschaft nicht prüfen lassen.
Bis der Fall tatsächlich beim zuständigen BGH-Senat in Leipzig landet, werden noch Monate vergehen: Das Landgericht hat bis Ende April Zeit mit der schriftlichen Urteilsbegründung, danach haben die Verteidiger noch einen Monat zur schriftlichen Erwiderung. So könnte der BGH erst im Sommer mit der Prüfung beginnen. Die gegen Volkert verhängte Freiheitsstrafe wird erst vollstreckt, wenn das Urteil vom vergangenen Freitag rechtskräftig ist.
sil/ddp/Reuters