VW-Prozess Hartz legt Geständnis ab
Braunschweig - Peter Hartz ließ über seinen Anwalt Egon Müller aussagen, er habe den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert begünstigt. Er sei "Initiator" von Missbrauch gewesen. Auf Grund der wichtigen Rolle Volkerts habe er angeordnet, diesen "großzügig" zu behandeln. Heute bedaure er sein Fehlverhalten. Er übernehme dafür die strafrechtliche Verantwortung, sagte Hartz. Er hatte bereits in der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft gestanden.
Hartz verteidigte das umstrittene Mitbestimmungsmodell bei Volkswagen (VW). Vorstand und Betriebsrat mit dem Ex-Betriebsratschef Volkert an der Spitze hätten im "Schulterschluss" zum Wohle des Unternehmens agiert.
Hartz ließ weiter erklären, dass er sich im Laufe der Zeit "falsch orientiert" und "verstrickt" habe, indem er Volkert ohne Abstimmung mit dem übrigen Vorstand begünstigt habe. Dies sei ein "strafbares Verhalten" gewesen, sagte Müller für Hartz. Im Nachhinein sei es ein Fehler gewesen, dass Kontrollmechanismen gefehlt hätten. Hartz räumte ein, seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzt zu haben. Er könne nur um Verständnis bitten. Die Taten seien nicht zu rechtfertigen.
Absprachen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger
Zuvor war bereits deutlich geworden, dass Hartz voraussichtlich nicht ins Gefängnis muss, wenn er ein Geständnis ablegt. Demnach könnte ihn das Landgericht maximal zu einer zweijährigen Strafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilen. Die Vorsitzende Richterin sagte, die Kammer ziehe eine "Urteilsabsprache" über eine Strafobergrenze in Betracht.
Das würde bedeuten, dass das Strafmaß auf eine Bewährungsstrafe und Geldstrafe beschränkt bliebe. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Eine zusätzliche Geldstrafe solle 360 Tagessätze nicht überschreiten. Dafür solle Hartz-Monatseinkommen von 25.000 Euro zugrunde gelegt werden. Damit würde sich eine Geldstrafe für Hartz auf etwa 300.000 Euro summieren.
Gegen Hartz sprächen zwar die hohen Summen, um die es gehe, sagte Richterin Gerstin Dreyer. Für ihn spreche dagegen, dass er nicht vorbestraft ist, bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft geständig war und sich nicht persönlich bereichert habe.
Der Prozess gegen Hartz ist einer der spektakulärsten in der deutschen Wirtschaftsgeschichte: Vor der Verhandlung war Hartz von Dutzenden Demonstranten angepöbelt worden. Die Demonstranten skandierten "Heute ist ein schöner Tag für alle Arbeitslosen". Auch Worte wie "Lump" und "Arbeiterverräter" riefen sie Hartz zu. Sie spielten damit auf die von der Hartz-Kommission ausgearbeiteten Arbeitsmarktreformen der Regierung Schröder an.
Hartz muss sich wegen der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65-Jährigen Untreue in 44 Fällen vor. In 23 dieser Fälle geht es auch um die unrechtmäßige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds. Die Vorwürfe beziehen sich auf sachlich nicht begründete Geldleistungen an den ehemaligen VW-Betriebsratsvorsitzenden Volkert.
Dieser soll den Ermittlungen zufolge von 1994 bis 2005 neben seinem Gehalt sogenannte Sonderbonuszahlungen in einer Gesamthöhe von rund 1,95 Millionen Euro von Hartz erhalten haben, ohne dass dies bei VW offen gelegt worden sei. Nach Überzeugung der Ermittler erhielt Volkert das Geld allein im Hinblick auf seine Position als einflussreichster VW-Betriebsrat.
Weiter wird Hartz vorgeworfen, zwischen 2000 und 2004 Barauszahlungen in Höhe von knapp 400.000 Euro an Volkerts damalige brasilianische Geliebte Adriana Barros freigegeben zu haben. Über eine Kostenstelle für Volkert und dessen damalige Geliebte sollen außerdem weitere Vergünstigungen in Höhe von rund 218.000 Euro abgerechnet worden sein.
tim/wal/itz/ddp/dpa/Reuters