Weiche Knie - DER SPIEGEL
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LEHRLINGE Weiche Knie

Ein erst seit zwei Jahren gültiges Gesetz, das die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen regelt, wird nach Ansicht von Gewerkschaften allzu häufig von Lehrherren unterlaufen.
• aus DER SPIEGEL 14/1978
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Die Jugend von heute, meint Mechthild Knep aus Spay bei Koblenz, ist auch nicht mehr das, was sie einmal war. »Wenn Jutta-Mäuschen heute mittag nicht zur Arbeit erscheint, könnt ihr sie morgen mal tanzen sehen«, sprach -- nach einem Bericht der DGB-Jugendzeitschrift »ran« -- Frau Knep, Chefin des »A & O«-Marktes, zu ihren Angestellten, »und wenn ich sie dieselbe Stelle hundertmal, putzen lasse.«

Das »Jutta-Mäuschen« erschien an diesem Tag nicht mehr. Statt dessen teilte die siebzehnjährige Jutta Friese, Auszubildende für den Beruf Einzelhandelskaufmann, ihrer Lehrherrin per Telephon mit, was sie gerade im Berufsschulunterricht gelernt hatte: Laut Paragraph 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes brauche sie nach fünf Stunden Berufsschule nicht mehr im Betrieb zu erscheinen.

Derlei Vorschriften des 1976 neugefaßten Jugendarbeitsschutzgesetzes reizen viele Lehrherren seit Monaten. »Die Verstöße gegen das Gesetz haben sich in den letzten Jahren massiv erhöht«, klagt zum Beispiel Heinz Henneberg' Jugendsekretär beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung. Genuß, Gaststätten (NGG).

Besonders in jenen Branchen, wo auch spätabends' frühmorgens oder an Feiertagen gearbeitet wird, werden die Paragraphen kaum eingehalten. Bei einer Umfrage unter rund 1000 Lehrlingen aus Hotels, Gaststätten, Bäckereien und Metzgereien in allen Bundesländern förderten NGG-Gewerkschafter im letzten Jahr 4167 Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz zutage.

In den meisten Fällen mußten die Jugendlichen länger arbeiten als erlaubt. Auch die nach dem Gesetz grundsätzlieb untersagte Sonntagsarbeit ist durchaus beliebt.

Öffentlichen Tadel brauchen die Gesetzesverletzer kaum zu befürchten. Nachdem im letzten Jahr Regierung und Opposition, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften an Handel und Gewerbe appellierten, das Lehrstellenangebot zu erhöhen und die 630 000 Lehrstellenbewerber nicht hängenzulassen, können sie sich getrost auf die altdeutsche Spruchweisheit berufen, Lehrjahre seien nun einmal keine Herrenjahre.

Das vor zwei Jahren am Tag der Arbeit in Kraft getretene Gesetz hatte den Jugendlichen bis zu 18 Jahren eigentlich soziale Errungenschaften wie die Fünf-Tage-Woche und den Acht-Stunden-Tag garantieren sollen. Überstunden sind so mit Rücksicht auf die jugendliche Gesundheit ebensowenig erlaubt wie Lehrlingsarbeit zwischen zwanzig und sieben Uhr.

Hoteliers und Gastronomen setzten allerdings vor der Verabschiedung des Gesetzes einige Ausnahmen durch. Getreu der Einsicht, daß »Hans sich nimmermehr an das gewöhnen wird, an das er sich nicht schon als Hänschen gewöhnt hat«, verschob ihr Dachverband »Dehoga« den Arbeitsschluß im Gaststättengewerbe auf 22 Uhr. Auch Sonntagsarbeit ist zweimal im Monat erlaubt.

Doch »das Problem der Freizeitgewöhnung« der Jungen (Dehoga) scheint dem Gewerbe auch mit diesen Sonderregelungen noch nicht gelöst. Der Hotel- und Gaststättenverband will eine Verlängerung der Schichtzeit für Jugendliche in der Ausbildung von elf auf zwölf Stunden erreichen. Dadurch sollen die Koch- und Kellnerlehrlinge sowohl beim Mittag- als auch beim Abendessen arbeiten, in der ruhigen Nachmittagszeit aber stundenlang pausieren.

Der Feierabend soll auf 23 Uhr verlegt werden, da nach Ansicht von Dehoga-Geschäftsführer Manfred Bleser »Ausbildungsinhalte auch in den Spätstunden auftreten«.

Die Gewerkschaften dagegen argwöhnen, daß es den personalknappen Gastwirten weniger um Ausbildung als vielmehr um billige Arbeitskräfte geht. »Es ist nicht einzusehen«, meint ein NGG-Funktionär, »daß die Ausbildung gefährdet ist, wenn der Auszubildende mittags und nicht spätnachts lernt, ein Schnitzel zu braten.«

Auch ohne neue Sonderregelungen können die Ausbilder ihre Zöglinge ziemlich unbekümmert zu gesetzeswidrigen Arbeitszeitüberschreitungen anhalten. Manche Kontrolleure von den Gewerbeaufsichtsämtern nämlich nehmen es mit der Überwachung nicht übermäßig genau.

In Hessen etwa, berichten NGG-Funktionäre, pflegen die zuständigen Gewerbeaufseher ihre Besuche in den Betrieben beizeiten dem Chef anzukündigen. »In zwei Stunden sind wir da.« Bis dahin kann alles gerichtet, können Lehrlinge in eigentlich nicht vorgesehene Pausen geschickt oder von Hilfsarbeiten befreit und an echte Ausbildungsplätze gesetzt werden.

Das bayrische Arbeits- und Sozialministerium ermittelte in einer Sonderaktion zwar umfangreiche Verstöße, die das Ergebnis der Gewerkschaftsrecherche bestätigen. Doch Georg Neubauer, im Ministerium für Jugendarbeitsschutz zuständig, räumt ein: »Bußgelder wurden nicht in dem üblichen Umfang verhängt.«

Bayerns Arbeits- und Sozialminister Fritz Pirkl will die Vielzahl der Verstöße denn auch als Argument gegen die Praktikabilität des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstanden wissen. Um den Mißstand zu beheben, möchte er beim zuständigen Bonner Kollegen Herbert Ehrenberg auf eine Rechtsverordnung mit großzügigen Ausnahmeregelungen dringen.

Gewerkschaftsfunktionär Henneberg traut dem Bayern durchaus gute Erfolgschancen zu: »Wir wissen, daß da im Arbeitsministerium schon einige weiche Knie bekommen haben.«

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