Weihnachtsgeld: IG BAU durchlöchert eigenen Tarifvertrag - DER SPIEGEL
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Weihnachtsgeld IG BAU durchlöchert eigenen Tarifvertrag

Damit ist der Streit im Gewerkschaftslager programmiert: Die IG BAU lässt erstmals in einem Tarifvertrag generelle tarifliche Öffnungsklauseln zu. Ohne nötigen Grund dürfen die Betriebe laut einem Zeitungsbericht künftig das Weihnachtsgeld kürzen - für IG Metall und Ver.di ist dies eine Horrorvorstellung.
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Hamburg - Die Bau-Tarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen- Agrar-Umwelt (IG BAU) wollen am Mittwoch dem neuen Tarifvertrag über das 13. Monatseinkommen zustimmen, berichtet die "Bild"-Zeitung. Künftig können die Betriebe der deutschen Bauwirtschaft ohne besonderen Grund auch außerhalb einer wirtschaftlichen Notlage vom tariflich vereinbarten Weihnachtsgeld abweichen. Bedingung dafür ist im Regelfall eine freiwillige Betriebsvereinbarung, die der Betriebsrat ohne die Gewerkschaften direkt mit der Geschäftsführung aushandelt.

Die Regelung betrifft die 600.000 westdeutschen Beschäftigten der Baubranche. Beim Kürzen des Weihnachtsgelds dürfen die Betriebe laut dem Bericht allerdings einen Betrag von 780 Euro nicht unterschreiten. Bislang beträgt das Weihnachtsgeld am Bau 55 Prozent des Monatseinkommens, für einen Facharbeiter sind dies umgerechnet 1375 Euro. Im ostdeutschen Baugewerbe wird kein Weihnachtsgeld bezahlt.

"Der Chef kann nicht allein entscheiden", sagte der IG-BAU- Vorsitzende Klaus Wiesehügel der "Bild"-Zeitung. "Wenn er das Weihnachtsgeld kürzen will, muss er sich mit dem Betriebsrat einigen."

Bislang gibt es tarifliche Öffnungsklauseln in den meisten Branchen nur für den Fall betrieblicher Notlagen, etwa dann, wenn dem Unternehmen die Pleite droht. Gewerkschaften wie IG Metall und Ver.di tolerieren insgeheim bereits seit Jahren solche Regelungen. Offiziell lehnen sie jedoch die auch von der Union geforderten generellen tariflichen Öffnungsklauseln strikt ab - schließlich werden durch die direkten Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung die Gewerkschaften ins Abseits gedrängt und ihrer vornehmlichen Aufgabe beraubt: dem Aushandeln von Tarifverträgen.

Ver.di-Chef Frank Bsirske und IG Metall-Chef Jürgen Peters hatten stets ihre Ablehnung damit begründet, dass im Falle von tariflichen Öffnungsklauseln die Betriebsräte viel leichter von der Arbeitgeberseite erpressbar seien - weil sie ohne die Macht der großen Gewerkschaft im Rücken verhandeln müssten. Der IG-BAU-Vorsitzende Wiesehügel hatte sich allerdings in der Vergangenheit bereits öfters gegenüber Öffnungsklauseln nicht abgeneigt gezeigt. Seine Gewerkschaft gilt im Vergleich zu Ver.di und IG Metall als gemäßigt.