Westlife vs. West: Boygroup verliert Namensstreit mit Zigarettenfirma - DER SPIEGEL
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Westlife vs. West Boygroup verliert Namensstreit mit Zigarettenfirma

Die irische Boygroup Westlife kann ihren Namen nicht als Marke eintragen und europaweit schützen lassen. Ein EU-Gericht entschied, der Band-Name sei dem deutschen Markennamen West zu ähnlich.
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Luxemburg - Unter diesem Namen werden in Deutschland unter anderem Zigaretten des Herstellers Reemtsma verkauft, der zu Imperial Tobacco gehört. Die vier Popsänger dürfen ihren Namen nun zwar weiterhin für Auftritte und CDs nutzen. Sie können aber nach dem Urteil des Gerichtes in Luxemburg andere Gruppen oder Unternehmen nicht darin hindern, den Namen ebenfalls zu verwenden. (Az T-22/04)

Das EU-Gericht erster Instanz hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Europäischen Markenamtes auf, das Westlife als Markenname anerkennen wollte. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass Westlife zu sehr an West erinnere.

So könne der deutsche Verbraucher Westlife für ein Life-Style-Produkt von West halten. Die Markenrechte an West liegen bei dem Hamburger Unternehmen Reemark Gesellschaft für Markenkooperation. Die Westlife-Sänger können gegen das Urteil Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen.