Wettbewerbsbehinderung Kartellamt mahnt Post ab
Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Post abgemahnt. Die Behörde ist der Auffassung, dass die Post konkurrierende Dienstleistungsunternehmen diskriminiert.
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Frankfurt am Main - Bei "postvorbereitenden Leistungen" würden Wettbewerber durch das ehemalige Staatsunternehmen behindert beziehungsweise diskriminiert. Das teilte das Kartellamt am Mittwoch mit. Die Behörde beabsichtige, der Post dieses Verhalten zu untersagen.
Die betroffenen postvorbereitenden Leistungen umfassen vor allem das Vorsortieren von Briefsendungen und deren Einlieferung in die Briefzentren der Deutschen Post AG bei Briefen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm, wie es hieß.