Wirtschaftsminister: Feilschen wird erlaubt - DER SPIEGEL
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Wirtschaftsminister Feilschen wird erlaubt

In Deutschland soll das möglich werden, was deutsche Touristen in vielen Urlaubsorten mit Leidenschaft betreiben - Das Feilschen um den Preis. Die Bundesregierung plant das restriktive Rabattgesetz zu kippen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Bislang erlaubt das Rabattgesetz nur Preisnachlässe und Zugaben in engen Grenzen. Doch in Zukunft sollen die Verbraucher Preise für Waren und Dienstleistungen frei aushandeln dürfen. Das Wirtschaftsministerium in Berlin bestätigte, dass die rot-grüne Bundesregierung das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abschaffen will.

Anlass für die Initiative sei die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum europaweiten elektronischen Handel, die bis zum Sommer 2001 umgesetzt sein müsse, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Damit diese deutschen Unternehmen keine Nachteile bringe, müsse es auch Änderungen im deutschen Wettbewerbsrecht gegen.

Hintergrund ist, dass die Richtlinie für den Internethandel ein so genanntes Herkunftsprinzip vorsieht. Das heißt, dass bei einem Geschäft die rechtlichen Bedingungen des Landes gelten, in dem der jeweilige Händler seinen Sitz hat. In den anderen EU-Staaten sind die Rabatt-Bestimmungen jedoch wesentlich lockerer als in der Bundesrepublik. Dies bedeute eine "Inländerdiskriminierung", die man nicht haben wolle, hieß es aus dem Ministerium. Allerdings gebe es nicht näher erläuterte "schützenswerte Teile" der geltenden Regelung, die erhalten bleiben sollten.

Nach dem Rabattgesetz ist das freie Aushandeln von Nachlässen im Einzelhandel grundsätzlich verboten. Gegenüber Endverbrauchern dürfen Händler bei Barzahlung lediglich einen Preisvorteil von bis zu drei Prozent gewähren. Größere Nachlässe sind nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa als Mengenrabatt oder bei Käufern erlaubt, die eine Ware oder Leistung beruflich verwerten.