WM-Ticket-Affäre: Revision gegen Claassen-Freispruch - DER SPIEGEL
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WM-Ticket-Affäre Revision gegen Claassen-Freispruch

Der Prozess um die sogenannte WM-Ticket-Affäre gegen Ex-EnBW-Chef Claassen kommt vor den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Revision gegen den Freispruch eingelegt.
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Karlsruhe – Claassen feierte schon den "Freispruch erster Klasse" – doch damit freute sich der Ex-EnBW-Chef zu früh. Denn nun wird das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut eröffnet, die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

Das Landgericht Karlsruhe hatte Claassen von sämtlichen Bestechungsvorwürfen freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass Claassen sich mit der Versendung von WM-Ticket-Gutscheinen an sieben hochrangige Politiker der Vorteilsgewährung schuldig gemacht hat. Die Gutscheine seien im Rahmen des Marketingkonzepts des WM-Sponsors EnBW und nicht als Gegenleistung für die Dienstausübung der Amtsträger versandt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch eine "strafbare Klimapflege". Sie hatte eine Geldstrafe von 450.000 Euro gefordert.

Mit Claassens Weihnachtspost waren am 22. Dezember 2005 Ticket-Gutscheine für jeweils ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 unter anderem an sieben Politiker verschickt worden. Die Empfänger waren Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP), vier weitere Landesminister und der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig (SPD).

Der Vorsitzende Richter Hans Fischer hatte betont, dass in der Einladung eines Sponsors an einen Amtsträger zu öffentlich-wirksamen Veranstaltungen "grundsätzlich keine strafbare Vorteilsgewährung" zu sehen sei. Dies sei "das legitime Anliegen eines Sponsors". Das Landgericht sah in der Aktion keinen Anschein der Käuflichkeit und damit keine Vorteilsgewährung.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rainer Bogs, betonte hingegen, dass die Hauptverhandlung aus Sicht der Anklage "ein anderes Ergebnis erbracht hat". Die strafbare Klimapflege werde nicht von anderen Umständen wie dem EnBW-Sponsoringkonzept "überlagert". Deshalb liege Vorteilsgewährung vor. Die Staatsanwaltschaft hat einen Monat Zeit, ihre Revision ausführlich zu begründen.

ase/ddp/Reuters

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