Wohnflächen-Berechnung "Es herrscht Wildwest"
Für Otto Röver vom Verein zum Schutz der Haus- und Wohnungskäufer ist die Wohnflächenberechnung ein zunehmendes Problem. "Da wird viel Schindluder getrieben", weiß er aus seiner täglichen Betreuungsarbeit. "Es herrscht Wildwest", ereifert sich auch Stephan Kippes. Er lehrt an der Hochschule Nürtingen, ist Inhaber der deutschlandweit einzigen ordentlichen Professur für Immobilienmarketing. Und Corinna Merzyn vom Verband privater Bauherren ergänzt: "In Deutschland ist eigentlich alles geregelt, nur dies nicht."
Jedenfalls nicht richtig. Es geht um die überaus kreative Handhabung bei der Berechnung von Wohnflächen durch manche Haushersteller, Makler, Bauträger oder Vermieter, aber auch Privatanbieter. Wer sich in Deutschland beispielsweise für den Kauf einer Wohnimmobilie interessiert, erhält meist jede Menge aufwändige Prospekte beziehungsweise Exposés mit den unterschiedlichsten Flächenberechnungen zugeschickt. Mal geht die Terrasse hälftig in die Flächenberechnung ein, mal zu einem Drittel. Dann wieder wird auch die Fläche unterhalb der Zwei-Meter-Linie im Dach voll gerechnet oder es wird die gesamte Grundfläche des Daches bis in die flachsten, wenngleich unzugänglichsten Winkel einbezogen.
"Keine verbindliche Flächenberechnung"
Der Grund für den Wohnflächen-Wahnwitz ist einfach. "Es gibt im frei finanzierten Wohnungsbau keine verbindliche Flächenberechnung", erläutert Kippes. Auch bei Mietwohnungen werden unterschiedliche Messlatten angelegt. Nur kann der Mieter hier an Ort und Stelle entscheiden, ob ihm die Wohnung zusagt oder eben nicht - Flächenmaß hin oder her. Zudem geben immer mehr Vermieter ausdrücklich nur eine ungefähre Größe an und beugen so späteren Streitigkeiten vor.
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In der Praxis findet überwiegend die bereits Ende vergangenen Jahrhunderts ungültig gewordene DIN 283 Anwendung sowie die II. Berechnungsverordnung - eigentlich nur für sozial geförderten Wohnraum kreiert. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt zudem die neue, für geförderten Wohnraum gültige Verordnung zur Berechnung von Wohnflächen (WoFV). Kippes weiß: "Der Eigentümer, Bauträger oder Makler sucht sich aus dem Wohnflächen-Chaos die Regelungen heraus, die ihm am besten passen, und mischt sie zu dem in seinen Augen am meisten Quadratmeter ausweisenden, aber flächenärmsten Konstrukt."
Angesichts dieser Situation fordert Kippes Eigentümer, Bauträger und Immobilienunternehmen auf, ihre Flächen möglichst nach der DIN 283 oder der WoFV zu ermitteln und dies dann auch entsprechend zu vermerken. "Dort, wo wirklich von diesen zwei Berechnungsmethoden abgewichen wird, sollte deutlich gemacht werden, warum dies geschieht und welche Flächen zugrunde gelegt werden - ohne dass der Kunde sämtliche Kämmerchen zusammenzählen muss, um irgendwie zu erahnen, was in die Berechnung einging oder nicht." Corinna Merzyn rät daher Interessenten, sich die Pläne oder fertige Objekte genau anzuschauen, notfalls einen Sachverständigen hinzuziehen und zu ermitteln, welche Nettofläche übrig bleibt.
Norbert Michulsky, ddp