Zahnersatz-Reform: Sonderbeitrag wird ab Sommer erhoben - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Zahnersatz-Reform Sonderbeitrag wird ab Sommer erhoben

Die rot-grüne Mehrheit im Bundestag hat die Neuregelung des Zahnersatzes beschlossen. Damit wird die ursprünglich für Anfang 2005 geplante Zusatzversicherung mit Pauschalbeitrag gekippt. Zudem müssen sich Kinderlose zum 1. Januar auf höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Stattdessen wird ab 1. Juli 2005 ein Sonderbeitrag von 0,4 Prozent des Bruttolohns von gesetzlich Versicherten erhoben. Die Union kann das Gesetz im Bundesrat nicht stoppen.

Bundessozialministerin Ulla Schmidt sagte in der Debatte, die im Gesundheitskonsens verabredete Lösung einer Kopfpauschale habe sich als nicht umsetzbar erwiesen. Überbordende Bürokratie hätte allein zwei Euro im Monat gekostet. Die jetzige Lösung sei sozialverträglicher, vor allem für Rentner und Kleinverdiener. Dennoch würden die Ziele der Gesundheitsreform erfüllt. Die Koalition habe den Mut gehabt, eine falsche Entscheidung zu revidieren. "Es wäre gut, wenn Sie mitmachen", sagte die Ministerin an die Adresse der Union.

CDU: Regierung hat sich nicht bemüht

Die Union stimmte jedoch mit der FDP und der PDS gegen die neue Lösung. CDU-Gesundheitsexpertin Annette Widmann-Mauz warf Schmidt vor, nie ernsthaft an der Umsetzung des Kompromisses mit der Union gearbeitet zu haben. Die Probleme bei der Ausgestaltung - der Beitragseinzug für Rentner und Arbeitslose für die Sonderpolice - wäre einfach und unbürokratisch lösbar gewesen. Rot-Grün habe den Gesundheitskonsens aufgekündigt.

Die damalige Vereinbarung sei besser gewesen als die jetzige Neuregelung, meinte Widmann-Mauz. Da der prozentuale Sonderbeitrag für Gutverdiener sehr teuer sei, würden diese aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung getrieben.

Kinderlose zahlen mehr für die Pflegeversicherung

Zudem müssen Kinderlose ab dem 1. Januar 2005 mehr für die Pflegeversicherung zahlen. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete der Bundestag am Freitag einen rot-grünen Gesetzentwurf, der einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten vorsieht. Ältere über 65 Jahre sowie Arbeitslose bleiben verschont. Union und FDP verurteilten den Kinderlosen-Zuschlag als verfassungsrechtlich bedenklich und familienpolitisch falsch.

Die Grünen trugen das Vorhaben trotz Bedenken und weiter gehender Wünsche mit, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht zu erfüllen. Das hatte schon 2001 verlangt, spätestens 2005 beim Pflegebeitrag Eltern besser zu stellen als Menschen ohne Kinder. Die parlamentarische Staatssekretärin im Sozialministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), betonte, die Neuregelung setze diese Vorgabe um, trage zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung bei und ermögliche damit weitere Reformen. Über die Notwendigkeit umfassender Änderungen wie verbesserter Leistungen für Demenzkranke waren sich alle Parteien einig. "Da wird gehandelt", versicherte Caspers-Merk.

Bisher beträgt der Beitragssatz 1,7 Prozent vom Bruttolohn, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte übernehmen. Den Kinderlosen-Zuschlag tragen die Versicherten allein; sie zahlen also künftig 1,1 Prozent, während es für die Arbeitgeber bei 0,85 Prozent bleibt. Betroffen sind Kinderlose von 23 Jahren an. Ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Wehr- und Zivildienstleistende sowie nach einer letzten Nachbesserung auch die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Für Empfänger von Arbeitslosengeld I soll die Bundesagentur für Arbeit pauschal 20 Millionen Euro überweisen. Theoretisch kann sie sich das Geld von den Betroffenen zurückholen; unklar ist aber noch, ob und wie das geschehen soll.

Insgesamt soll die Neuregelung, die der Zustimmung des Bundesrats nicht bedarf, den Pflegekassen 700 Millionen Euro im Jahr zusätzlich bringen. Die Koalition setzt darauf, so den Beitrag stabil zu halten und "ohne Finanz- und Zeitdruck" eine umfassende Reform vorzubereiten.

Union rügt "unbrauchbare" Lösung vor Toresschluss

Union und FDP lehnten das Zuschlags-Konzept ab, da es ihrer Auffassung nach die Forderung nach Entlastung der Eltern nicht erfüllt. Die CDU/CSU trat stattdessen für einen Kinderbonus von fünf Euro pro Kind und Monat ein, der durch eine 0,1-prozentige Beitragserhöhung für alle finanziert werden soll. Die FDP befürwortete einen aus Steuermitteln finanzierten Kinderbonus von 150 Euro jährlich für die ersten drei Jahre.

Unionsexperte Andreas Storm erinnerte daran, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder im Januar die Pläne von Sozialministerin Ulla Schmidt für eine umfassendere Pflegereform gestoppt hatte. Nun lege die Koalition kurz vor Toresschluss eine "völlig unbrauchbare" Lösung vor, bei der auch die Grünen `Bauchschmerzen" hätten. Deren Fachpolitikerin Petra Selg räumte ein, dass sich die Grünen einige Details anders vorgestellt hätten und auch manche Bedenken hegten. Dennoch übernähmen sie die Verantwortung, die Aufgabe des Verfassungsgerichts rechtzeitig umzusetzen.