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DER SPIEGEL 43/1974
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Dieser Bezugspunkt liegt in der zur Fahrzeuglängsmittelebene parallelen Ebene durch die Mitte des Sitzes 700 mm lotrecht über der Schnittlinie dieser Ebene mit der Sitzfläche und in 270 mm Abstand -- in Richtung der Beckenstutze -- von der die Vorderkante der Sitzfläche tangierenden lotrechten, zur Fahrzeuglängsmittelebene senkrechten Ebene. Der so festgelegte Bezugspunkt gilt bei unbelastetem Sitz in der vom Zugmaschinenhersteller angegebenen mittleren Stellung.
Aus einer EG-Richtlinie über Scheibenwischer bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.