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RENTNER Zu gewagt

Ein bis zwei Milliarden Mark Steuern entgehen jährlich den Finanzämtern, weil Ruheständler, vor allem Beamten-Pensionäre, geschont werden.
• aus DER SPIEGEL 53/1980
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Die Idee, die einige Beamte in den Provinzhauptstädten da ausgebrütet hatten, schien Arbeitsminister Herbert Ehrenberg reichlich verwegen. Es galt, den Vorschlag gar nicht erst an die Öffentlichkeit kommen zu lassen.

»Lieber Hans«, schrieb Ehrenberg daher zehn Tage vor der Bundestagswahl an Finanzminister Hans Matthöfer, die Einkommensteuerreferenten der Länder hätten ihm einen Plan geschickt, wie von Rentnern fällige Steuern einzutreiben seien. Er rate dringend ab, den Gedanken aufzunehmen. Ehrenberg: »Wir sollten zum ungeeigneten Zeitpunkt keine Diskussion über Rentenbesteuerung vom Zaune brechen.«

»Lieber Herbert«, schob Matthöfer die Verantwortung jetzt brieflich zurück an den Parteifreund Ehrenberg, »bevor wir den Plan der Länderreferenten überhaupt weiter erörtern, müßte Dein Haus sich zunächst über die technischen Möglichkeiten äußern, ihn zu verwirklichen.«

Wenigstens einmal im Jahr, so hatten die Länderbeamten vorsichtig angeregt, sollten die Rentenkassen die Alten an ihre Steuerpflichten erinnern.

Vor allem zwei Rentnergruppen kommen um fällige Steuern herum: ehemalige Beamte, die außer ihrer Pension noch eine Rente beziehen, sowie Rentner, die Geld dazuverdienen. Das macht jährlich ein bis zwei Milliarden Mark aus.

Daß überhaupt Steuern auf Renten zu zahlen sind, gründet auf einer Eigenheit des Steuerrechts. Danach werden Sozialversicherungs-Renten in einen nicht steuerpflichtigen Kapitalanteil und einen steuerpflichtigen Zins-Ertragsanteil aufgeteilt. Der Kapitalanteil gilt, da er aus Beiträgen stammt, als versteuert; der Ertragsanteil hingegen wird, da er nach der Fiktion der Steuerjuristen aus noch nicht versteuerten Zinsen stammt, als steuerpflichtig angesehen.

Die meisten Deutschen müssen sich darum nicht scheren. Da der Ertragsanteil vom Gesetzgeber bei 65jährigen nur auf 20 Prozent der Gesamtrente festgelegt wird, bleiben die meisten Ruheständler mit ihren Bezügen wegen der vielen Freibeträge steuerfrei. Die Beamten im Bonner Finanzministerium haben errechnet, daß ein Rentnerehepaar 56 560 Mark im Jahr an Sozialversicherungsrenten beziehen kann, ohne Steuern berappen zu müssen.

Das aber gilt nicht mehr, wenn steuerpflichtige Einkünfte aus anderen Quellen fließen. Kassiert der Rentner Mieten oder Zinsen, Pacht oder Gehalt aus einem Nebenjob, eine Betriebsrente oder eine Beamtenpension, dann muß der sogenannte Ertragsanteil der gesetzlichen Rente mitversteuert werden.

Doch dem Finanzamt bleibt der steuerpflichtige Rentenanteil meist verborgen. Denn nur jene Rentner, die als Ledige mehr als rund 30 000 und als Verheiratete mehr als rund 60 000 Mark im Jahr beziehen, werden zur Einkommensteuer veranlagt, müssen also ihre Einkünfte vor der Finanzbehörde offenlegen.

Nutznießer der von den Finanzämtern stillschweigend geduldeten Steuerhinterziehung sind vor allem jene rund 800 000 Beamten-Pensionäre, die neben ihrer Pension aus früherer Angestelltentätigkeit noch eine Sozial-Rente kassieren. Die Pensionen werden vor der Auszahlung versteuert; die Renten kommen netto aufs Konto, obwohl deren Ertragsanteil mitversteuert werden müßte.

Diese hunderttausendfache Steuerhinterziehung könnte leicht verhindert werden, wenn die Rentenkassen beauftragt würden, den Finanzämtern Kontrollmitteilungen über alle Rentenzahlungen zu schicken.

Doch solche massenhafte Überwachung schien den Beamten in den Länderfinanzministerien, die sich mit der Rentenbesteuerung befaßten, zu riskant. Sie fürchteten einen öffentlichen Proteststurm und beließen es bei der zaghaften Empfehlung, die Rentner über ihre Steuerpflichten zu belehren.

Dem zuständigen Minister schien selbst das zu gewagt. Er möchte den betroffenen Ruheständlern -- vor allem Beamte, die ohnehin durch eine üppige Altersversorgung bevorzugt sind -- noch nicht einmal ein bedeutungsloses Erinnerungsschreiben zumuten. Ehrenberg an den Finanzkollegen: »Ich halte es für angebracht, diese Pläne nicht weiter zu verfolgen.«

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