Zum Abschied kräftig pokern - DER SPIEGEL
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Arbeitszeit Zum Abschied kräftig pokern

• aus DER SPIEGEL 43/1993
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Ausstieg aus der Chefetage galt seit langem als ausgemacht. Der 65. Geburtstag stand bevor, ein Nachfolger war längst ausersehen. Doch dann hatte der Nachrücker Mühe, die ersehnte Führungsposition zu besetzen.

Sein Vorgänger überlegte es sich in letzter Minute anders. »Ich bleibe«, verkündete er. Nur gegen Bares werde er sich zurückziehen.

Die Personalchefs vieler Unternehmen fürchten derzeit, solche Überraschungen in Zukunft häufiger zu erleben. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschied am vergangenen Mittwoch, in Tarifverträgen festgeschriebene Altersgrenzen seien nicht bindend.

Eine Krankenhaus-Ärztin aus Duisburg hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, weil sie auch nach dem 65. Geburtstag ihren Job behalten wollte. Ihr Chef verwies auf die Altersgrenze im Tarifvertrag - zu Unrecht, befanden die Richter. Das seit vergangenem Jahr geltende Rentenreformgesetz erlaube solche pauschalen Regelungen nicht mehr.

Das Urteil zwingt Personalchefs in den Branchen zum Umdenken, in denen Altersgrenzen im Tarifvertrag stehen. Vielfach ist das - wie etwa in der Metallindustrie _(* In einer Schreinerwerkstatt in ) _(Regensburg. ) - ohnehin nicht der Fall. Umstellen müssen sich aber Banken und Einzelhandel, Brauereien, die keramische Industrie und Beschäftigte aus dem Organisationsbereich der ÖTV.

Hier müssen die Unternehmen künftig für jeden Mitarbeiter einzeln festlegen, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Auf diese Weise kann wieder eine Altersgrenze von 65 Jahren vereinbart werden.

Doch wer heute schon einen unbefristeten Vertrag hat und weitermachen will, kann seinen Chef zappeln lassen und solche Vereinbarungen nicht unterzeichnen. »Die normalen Verträge«, sagt Werner Hinrichs, Experte für Arbeitsrecht bei der IG Metall, »gelten jetzt bis zum Tod.«

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordert deshalb eine Änderung des Gesetzes. Zwar glauben die Arbeitgeber nicht, daß viele Mitarbeiter künftig dem Beispiel der Duisburger Ärztin folgen und länger arbeiten wollen. Aber sie befürchten, daß Beschäftigte die neue Machtposition dazu nutzen werden, vor ihrem Abgang hohe Abfindungen zu fordern.

Zu Recht, glauben die Gewerkschaften. »Einige Ruheständler werden künftig vor dem Abschied kräftig pokern«, vermutet Metaller Hinrichs. Das war eigentlich anders gedacht. Die Reform des Rentengesetzes sollte ältere Arbeitnehmer ermutigen, länger im Job zu bleiben.

Doch daran haben die Bundesbürger offenbar wenig Interesse. Bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) sind gerade mal tausend Versicherte registriert, die freiwillig weiterarbeiten und eine Teilrente beziehen, obwohl sie Anspruch auf eine volle Rente haben.

Das neue Urteil wird daran nicht viel ändern, glaubt BfA-Sprecher Ulrich Theil. Die meisten Arbeitnehmer wollten eher früher Rentner werden.

Auch bei den Gewerkschaften rechnet deshalb niemand damit, daß ältere Arbeitnehmer künftig massenweise an ihren Jobs hängen werden. »Warnungen vor einer Vergreisung der Belegschaften«, sagt Arbeitsrecht-Experte Hinrichs, »gehen völlig an der Realität vorbei.«

* In einer Schreinerwerkstatt in Regensburg.

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