Zwangsarbeiter Entscheidung steht offenbar kurz bevor
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Berlin - Für den Regierungsbeauftragten gilt eine Sammelklage in New Jersey als Lackmustest. Hier bestehen die Kläger darauf, dass der Richter ein Urteil fällt, weil sie sich nicht auf die Zusicherung der deutschen Seite verlassen wollen, dass sie eine Entschädigung aus der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" erhalten werden.
Sollte der Richter die Klage abweisen, wäre das ein Signal an die deutschen Firmen, dass auch zukünftige Klagen auf Basis des deutsch-amerikanischen Regierungsabkommens abgewiesen werden. "Wir brauchen einen streitigen Fall, den ein Gericht abweist", sagte Lambsdorff im Deutschlandradio Berlin. Er sei sich "ziemlich sicher", dass das in New Jersey "in diesen Tagen" geschehen werde.
Die Entscheidung einer weiteren Sammelklage in New York im Sinne der deutschen Wirtschaft gilt als sicher. Ihr messen die Unternehmen allerdings weniger Bedeutung bei, weil Kläger und Beklagte in diesem Fall übereinstimmend die Abweisung der Klage beantragt haben.
Politik und Wirtschaft streiten weiter
In der Frage, ob damit der Rechtsfrieden endgültig festgestellt werden kann, sind Politik und Wirtschaft allerdings weiterhin uneins. Während die Bundesregierung nur solche Klagen für entscheidend hält, die zum Zeitpunkt des deutsch-amerikanischen Regierungsabkommens anhängig waren, schließt die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft auch spätere Klagen mit ein, darunter die jüngste gegen den IBM-Konzern.
Aber auch zwischen dem Bundestag und der US-Regierung sind in diesem Zusammenhang noch längst nicht alle Fragen geklärt. Der Bundestag muss offiziell feststellen, dass für deutsche Unternehmen Rechtssicherheit vor Entschädigungsklagen in den USA besteht. Für einen solchen Beschluss seien im Regierungsabkommen vom vergangenen Jahr zwei Bedingungen vereinbart worden, erklärte der Rechtsexperte der Grünen, Volker Beck. Notwendig sei zunächst die Abweisung der anhängigen US-Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen; darüber hinaus müsse die US-Regierung in "Statements of Interest" festhalten, dass neue Klagen und deren Behandlung vor US-Gerichten nicht im Interesse der USA lägen.
Einige dieser Statements, die in jedem Verfahren erneut eingereicht würden, enthielten nicht alle in dem Regierungsabkommen verabredeten Aussagen, sagte Beck. Er habe die US-Botschaft um Aufklärung gebeten. Der Bundestag brauche als Gesetzgeber Klarheit, bevor er die Rechtssicherheit feststellen könne. Er hoffe auf schnelle Antwort, sagte der Grünen-Politiker. Notfalls könnte der US-Botschafter direkt im zuständigen Ausschuss Auskunft geben.
Stiftungsinitiative erhöht Beiträge
Unterdessen hat die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ihre Forderungen an deutsche Unternehmen erhöht. Sie steht unter Druck, weil ihr 1,4 der zugesagten fünf Milliarden Mark fehlen, die sie zur Entschädigung zugesagt hat. Industrieunternehmen sollen nach dem Beschluss jetzt mindestens 1,5 statt bisher 1,0 Promille des Umsatzes zahlen, der Handel 0,15 Promille und Banken 0,15 Promille der Bilanzsumme.
Stiftungssprecher Wolfgang Gibowski sagte, die Erhöhung der Forderung an die anderen Firmen sei von den 16 Gründungsmitgliedern beschlossen worden. Nach einem positiven Signal der anderen Firmen wären auch sie bereit, ihren Beitrag aufzustocken. Bisher hatten die Gründungsmitglieder dies abgelehnt, um den Druck auf bislang zahlungsunwillige Firmen aufrechtzuerhalten.
Gibowski sagte, die ersten Briefe seien bereits an 500 Firmen verschickt worden, die bislang noch nichts oder weniger als ein Promille ihres Umsatzes zahlen würden. Die übrigen 5400 Mitglieder sollen in den kommenden zwei Wochen informiert werden. Wenn die meisten Mitglieder der Stiftungsinitiative ihre Zahlungen um 50 Prozent erhöhten, wären die zugesagten fünf Milliarden erreicht, sagte er.
Von den ersten Firmen kamen schon positive Signale. So wird die Deutsche Lufthansa eine mögliche Aufstockung ihres Beitrags zum Entschädigungsfonds für ehemalige NS-Zwangsarbeiter bei einer entsprechenden Bitte prüfen. Dagegen will die Unternehmensgruppe Melitta ihre bereits geleistete freiwillige Zahlung nicht aufstocken.