Zweite Instanz: EuGH hebt Millionenstrafe gegen VW auf - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Zweite Instanz EuGH hebt Millionenstrafe gegen VW auf

Volkwagen bleibt eine Kartellstrafe in Höhe von fast 31 Millionen Euro erspart. Der Europäische Gerichtshof sieht den Vorwurf illegaler Preisabsprachen als nicht bewiesen an. Er kippt damit in zweiter Instanz die von der EU-Kommission verhängte Buße.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute eine vor fünf Jahren gegen den größten europäischen Autobauer verhängte Kartellstrafe der EU-Kommission aufgehoben. Brüssel habe den Vorwurf wettbewerbswidriger Preisabsprachen für den Passat in Deutschland zu Ungunsten der Kunden nicht bewiesen. Damit bestätigte der EuGH ein entsprechendes Urteil des europäischen Gerichts Erster Instanz.

VW hatte seine deutschen Vertragshändler 1996 und 1997 aufgefordert, den neuen Passat nicht unterhalb der Preisempfehlung zu verkaufen und allenfalls nur geringe Rabatte zu gewähren. Die EU-Kommission warf dem Konzern daraufhin vor, die Preisfreiheit seiner deutschen Autohändler beschnitten zu haben und verhängte im Juni 2001 das Millionen-Bußgeld.

Auf Klage von Volkswagen hob das Europäische Gericht Erster Instanz im Dezember 2003 die Strafe aber wieder auf: Es fehle an einer Einwilligung der Händler, sich an die Konzernvorgaben auch zu halten, argumentierten die Richter. Die Briefe aus Wolfsburg seien daher nur einseitige Erklärungen, nicht aber wettbewerbswidrige Vereinbarungen.

Dagegen hatte die EU-Kommission Rechtsmittel zum EuGH eingelegt: Mit ihrem Beitritt zum VW-Händlernetz hätten die Händler "allen Maßnahmen" des Automobilbauers zugestimmt, unterstrich Brüssel. Nun entschied aber der EuGH, schon das Gericht Erster Instanz habe zu Recht festgestellt, dass der Wortlaut des Händlervertrags solche Rückschlüsse nicht zulasse.

EuGH, Aktenzeichen C-74/04

abl/AFP