Kein Holz ohne Baum - DER SPIEGEL
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PATENTRECHT Kein Holz ohne Baum

Die Vermarktung von embryonalen Stammzellen kollidiert mit dem europäischen Patentrecht. Was wie ein Sieg der Ethik erscheint, könnte am Ende den Patienten schaden.
• aus DER SPIEGEL 31/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Europäische Patentübereinkommen bietet alles andere als aufregenden Lesestoff. Auf 511 Seiten und in sperriger Juristensprache regelt das 1973 in Englisch, Deutsch und Französisch abgefasste Werk das Schutzrecht von Erfindungen.

Und doch birgt das Vorschriftendickicht brisante Geschichten - man muss sie nur finden. Ausgerechnet Mitarbeiter des Europäischen Patentamts (Epa) in München, die in Sachen Bioethik bislang als wenig zimperlich galten, wurden jetzt fündig: Sie haben einen Passus ausgegraben, der die Goldgräberstimmung der Stammzellforscher auf einen Schlag beenden könnte.

Gemäß Artikel 53, Regel 23d, Absatz c werden demnach »europäische Patente insbesondere nicht erteilt für biotechnologische Erfindungen, die zum Gegenstand haben: die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken«.

Wie die Patentprüfer zu München jetzt erstmals zu erkennen geben, gilt das ihrer Ansicht nach auch für embryonale Stammzellen (ES-Zellen) des Menschen. »Wenn man etwas aus Holz erfindet, dann setzt das die Verwendung eines Baums voraus«, sagt ein hochrangiger Epa-Beamter. »Und wenn man etwas aus ES-Zellen entwickelt, dann setzt das die Verwendung eines Embryos voraus. Eine andere Logik wäre verlogen.«

Der derzeit begehrteste Rohstoff der Biotech-Industrie, den beispielsweise der Stammzellforscher Oliver Brüstle an der Universität Bonn in Heilmittel verwandeln will, könnte sich folglich als nahezu wertlos erweisen. Ohne Patentschutz verlieren Pharmafirmen und Investoren den Ansporn, neuartige Therapien aus ES-Zellen zu entwickeln - zum Nachteil auch der Patienten.

»Die Firmen haben kein Interesse, wenn es keine Wertschöpfung gibt«, kommentiert Peter Gruss, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. »Die in Tierversuchen ermutigenden Therapiemodelle der ES-Forscher würden dann vielleicht nicht auf den Menschen übertragen.«

Doch die Epa-Beamten meinen es ernst. In der vergangenen Woche haben die Patentrechtler den besagten Passus der europäischen Patentübereinkunft erstmals herangezogen: um ein Patent der Stammzellforscher Austin Smith von der University of Edinburgh und Peter Mountford von der australischen Firma »Stem Cell Sciences« in wesentlichen Punkten zu widerrufen.

Unter dem Titel »Isolierung, Selektion und Vermehrung von tierischen Transgen-Stamm- zellen« beschrieb das Patent in letzter Konsequenz eine Horrorvision von bisher ungekanntem Ausmaß: die Erschaffung eines gentechnisch veränderten Menschen. Dass es im Dezember 1999 dennoch vom Epa erteilt wurde, hatte die Behörde wenig später mit einem »Versehen« zu entschuldigen versucht.

Ihren Beschluss konnten die blamierten Patentprüfer aus eigener Kraft nicht mehr

korrigieren. Nur weil die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die das Skandal-Patent im Archiv der Behörde aufgestöbert hatte, und 13 weitere Parteien Einspruch einlegten, konnte es noch einmal geprüft werden.

Dass die vierköpfige Einspruchsabteilung die Methode zur Herstellung von gentechnisch veränderten Menschen aus dem Patent streichen würde, war von Anfang an klar.

Doch auch die in dem Patent beschriebenen Verfahren zur Gewinnung menschlicher ES-Zellen wurden überraschend widerrufen. »Das steht so im Europäischen Patentübereinkommen«, heißt es aus dem Epa. »Darüber können wir einfach nicht hinwegsehen.«

Spätestens wenn die Einspruchsabteilung in frühestens acht Wochen die schriftliche Begründung vorlegt, dürfte die neue Epa-Haltung nachzulesen sein: Patente, die auf menschlichen ES-Zellen beruhen, können nicht mehr erteilt werden.

Auch wenn die Interpretation auf einem Einzelfall fußt und noch angefochten werden kann - die Münchner Patentprüfer schaffen einen Präzedenzfall, der sich nicht mehr aus der Welt schaffen lässt. »Das wird weit reichende Konsequenzen haben«, prophezeit Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace: »Geschäfte mit ES-Zellen werden nicht mehr machbar sein.«

Betroffen wäre eine Vielzahl von Patentanträgen zu ES-Zellen, die momentan in der Behörde der Bearbeitung harren. Unter ihnen findet sich auch der Antrag EP1040185, in dem sich der Bonner Forscher Brüstle unter anderem die Herstellung von Nervenvorläuferzellen aus »embryonalen Stammzellen in unbegrenzter Menge« schützen lassen will - was jetzt unwahrscheinlicher denn je erscheint.

»Es wäre eine fatale Fehlentscheidung, wenn Erfindungen, die auf ES-Zellen beruhen, in Europa nicht patentiert würden«, warnt Brüstle. »Die Forschung wäre dann nicht mehr transparent und würde hinter Konzernmauern stattfinden.« JÖRG BLECH

* In seinem Labor in Edinburgh.

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