Gesundheitskosten Novartis blockiert Preisfindung bei Diabetesmitteln
Berlin - Die CDU will die Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die seit Anfang 2011 möglich ist, notfalls gesetzlich festschreiben, um geplante Einsparungen in Milliardenhöhe zu erreichen. "Der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig, wir wollten und wollen den Aufruf des Bestandsmarkts", sagte Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Union. "Das stellen wir notfalls auch noch mal gesetzgeberisch klar."
Ein Statement in Richtung Pharmaindustrie, genauer in Richtung Novartis. Das Unternehmen hatte vor Gericht gegen die Nutzenbewertung seiner Diabetesmittel geklagt - und zumindest einen Aufschub erreicht. Mit der Gerichtsentscheidung stehen geplante Millioneneinsparungen für die Verbraucher auf der Kippe.
Hintergrund des Streits ist die große Frage, was ein Medikament wirklich kosten darf, die Suche nach einem fairen Preis. Mit dem neuen Arzneimittelgesetz soll dies möglich werden, dabei sollten nicht nur innovative Pillen auf ihren Nutzen geprüft werden, sondern auch die Medikamente, die längst auf dem Markt sind. Beginnen wollte der Gemeinsame Bundesausschuss, das gemeinsame Gremium der Kassen und Ärzte, damit im Juni 2012 mit verschiedenen Medikamenten zur Behandlung von Diabetes - darunter auch mit Produkten des Herstellers Novartis. Bis zum 31. Dezember 2012 sollten die betroffenen Hersteller ihre Dossiers vorlegen, damit die Nutzenbewertung der Wirkstoffe am 1. Januar 2013 beginnen könne.
Dagegen wehrte sich Novartis: Das Unternehmen reichte Klage ein. Um auch die bis Ende des Jahres 2012 gesetzte Frist zur Einreichung des Dossiers zu stoppen, wurde außerdem ein Eilantrag gestellt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag erklärt, diesem Antrag in den nächsten Wochen entscheiden zu wollen.
Dass die CDU nun erklärt, das Verfahren notfalls gesetzlich festzuschreiben, beeindruckt Hersteller Novartis wenig. Auf Rückfrage erklärte das Unternehmen, dass man die Nutzenbewertung zwar anerkenne, dass es dafür aber ein Bewertungsverfahren brauche, das die gesetzlichen Kriterien erfüllt. "Daran gibt es in dem aktuellen Fall Zweifel, die ein Gericht nun prüft." Woran genau Novartis zweifelt, ist nicht bekannt. Eine Entscheidung werde in den nächsten Wochen erwartet, endet das knappe Statement.
Oberflächlich gehe es im aktuellen Streit zwar nur um Verfahrensfragen. Zähle man jedoch eins und eins zusammen, werde klar, dass auf dem Weg durch die gerichtlichen Instanzen ein eigenes Verfahren für den Bestandsmarkt eingeklagt werden soll, heißt es seitens des Spitzenverbands der Krankenkassen.
"Die Folgen wären gravierend", hatte auch der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses der Kassen, Ärzte und Krankenhäuser (G-BA), Josef Hecken, gewarnt. "Wenn wir die schon eingeführten Medikamente nicht bewerten können, dann entgeht den Kassen dauerhaft ein Einsparvolumen von mindestens drei bis vier Milliarden Euro im Jahr." 2011 hatten die Kassen fast 31 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben.