Britisches Klongesetz "Perversion menschlichen Denkens"
Das britische "Unrechtsgesetz" verletze die Menschenrechte und Würde des Einzelnen, sagte der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner. Auch noch so gute Motive könnten nicht als Rechtfertigung dienen, dass der Mensch Schöpfer spiele. "Das britische Gesetz entspringt einer Perversion menschlichen Denkens", resümierte der Erzbischof.
Meisner warnte die Politiker der Bundesrepublik dem britischen Vorstoß zu folgen: "Wer dieses unmenschliche Gesetz zum Anlass nimmt, in Deutschland eine Lockerung des Embryonenschutzgesetzes zu fordern, setzt sich dem Verdacht aus, ein Mitläufer bei den grotesken Wettbewerben der Kultur des Todes zu sein."
Auch in der Union wurden unmittelbar nach dem Beschluss des Unterhauses in London kritische Stimmen laut. Der CDU- Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, Mitglied der Enquetekommission Recht und Ethik, sagte, bisher sei man sich in Europa immer einig darüber gewesen, dass Menschen, auch Embryonen, nicht getötet werden dürften, um anderen zu helfen. Überspitzt formuliert handele es sich beim Klonen um eine Art Kannibalismus.
Der Fraktionschef der CSU im bayerischen Landtag, Alois Glück, stieß in dasselbe Horn: "Hier soll menschliches Leben gezüchtet werden, um es später zu töten." Das in Deutschland geltende Verbot des Klonens von menschlichen Stammzellen im Embryonenschutzgesetz müsse uneingeschränkt erhalten bleiben.
Schröder für Diskussion ohne ideologische Scheuklappen
Doch in Berlin beginnt die politische Front für ein uneingeschränktes Klonverbot bereits zu bröckeln. Das seit 1990 gültige Embryonenschutzgesetz müsse "im Lichte der rasanten gentechnischen und medizinischen Entwicklung" überprüft werden, schrieb Gerhard Schröder (SPD) in einem Beitrag der "Woche". Der Bundeskanzler will in der Gentherapie eine Diskussion ohne "ideologische Scheuklappen und grundsätzliche Verbote".
Schröder: "Eine Selbstbescheidung Deutschlands würde im Zeitalter von Binnenmarkt und Internet nur dazu führen, dass wir das importieren, was bei uns verboten, aber in unseren Nachbarländern erlaubt ist."
Der sozialdemokratische Fraktionschef im Reichstagsgebäude, Peter Struck, stellte sich hinter seinen Parteivorsitzenden. Die Abgeordneten müssten sich ungeachtet irgendwelcher Parteigrenzen mit dem Thema befassen. Die parlamentarische Speerspitze der SPD sprach sich für eine Sachverständigen-Anhörung im Bundestag aus. So könnten sich die Parlamentarier umfassend über Risiken und Konsequenzen der Genforschung ein Bild machen.
Riss durch die SPD
Die Initiative aus der sozialdemokratischen Chefetage trifft in der eigenen Partei teilweise auf Unverständnis - vom grünen Koalitionspartner ganz zu schweigen. Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) ist strikt gegen eine Freigabe des Klonens von Embryonen in Deutschland. Diese ethische Grenze sollte man nicht überschreiten, so Bulmahn. Sie sehe keinen Anlass, die Herstellung von Embryonen und ihre Klonierung zu Forschungszwecken hier zu Lande zu erlauben.
"Menschliches Leben darf nicht als Material zu Forschungszwecken missbraucht werden", appellierte Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne). Sie will im Grundsatz am strengen deutschen Embryonenschutz festhalten. Die Ministerin hat Ende November erste Eckpunkte für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt, das das zehn Jahre alte Embryonenschutzgesetz ablösen soll. Dem Entwurf zufolge dürfen embryonale Stammzellen auch künftig nicht in Deutschland gezüchtet werden. Allerdings könnten demnach solche Zellen nach Deutschland zu Forschungszwecken importiert werden.