Gentechnik Copyright auf die eigene DNS
Vielleicht prangt Superstars wie Madonna oder Tom Cruise bald ein © auf der Stirn. Will heißen: Unerlaubtes Klonen ist verboten, denn die Gene sind urheberrechtlich geschützt. Das Unternehmen DNA Copyright Institute (DNACI) in San Francisco will seine potenziellen Kunden in Zeiten rasanter Fortschritte in der Genetik vor unerwünschter Vervielfältigung schützen. Vor allem Berühmtheiten könnten Gefahr laufen, dass fanatische Fans ihr Idol klonen.
"In Zukunft wird es praktisch nicht zu verhindern sein, dass man von jemanden, der dazu fest entschlossen ist, geklont wird", sagte Andre Crump, Gründer von DNACI, dem Online-Wissenschaftsmagazin "Science Now". Schon Schweißspuren oder Hautpartikel, wie sie an Telefonhörern oder Weingläsern hängen bleiben, genügten, um daraus Zellen für einen Klon zu züchten. Der urheberrechtliche Schutz der DNS soll abschreckend wirken. Schließlich könnten die unfreiwilligen DNS-Spender Regress-Ansprüche gelten machen.
Das Erbgut, eine eigenständige Leistung?
Die Dienste von DNACI sollen mindestens 1500 Dollar kosten. Zu diesem Preis wird von den Kunden eine DNS-Probe genommen, analysiert und gespeichert. Im Fall eines Rechtsstreits könne man dann auf diesen genetischen Fingerabdruck zurückgreifen. Für eine Extra-Gebühr will DNACI das Erbgut auch beim amerikanischen Copyright Office registrieren lassen.
Bisher, so Andre Crump, lägen bereits Zellproben von 30 Kunden vor. Ob das Erbgut jedoch tatsächlich urheberrechtlich geschützt werden kann, ist noch zweifelhaft. Die Anwälte von DNACI verweisen auf bereits erteilte Patente im Bereich der Biotechnologie. Doch die Argumentation überzeugt beim Copyright Office noch nicht. Das Erbgut eines Menschen, so ein Sprecher, stelle schließlich keine eigenständige Leistung dar.