Gentechnik Kein Patent auf Niembaum-Öl
München - Ein Sprecher des Patentamtes erklärte, das Patent (EP 0 436 257 B1) sei wegen fehlender Neuheit und des Fehlens der "erfinderischen Tätigkeit" vollständig widerrufen worden. Die schriftliche Begründung für den Widerspruch stehe noch aus.
Das Patent für den Pflanzenschutz per Niem -Öl-Extrakt hatten sich das US-amerikanischen Unternehmen "Grace" und das US-Landwirtschaftsministerium bereits 1994 gesichert. Dagegen hatten indische Wissenschaftler und Landbauern beim Europäischen Patentamt in München Einspruch eingelegt. Ein Vertreter hatte am Dienstag 500.000 Protestunterschriften bei der Behörde eingereicht. Durch das Patent werde das traditionelle Wissen Indiens "enteignet", sagte der Bauernadvokat Udai Pratar Singh. Das sei "geistiger Diebstahl" und Bio-Kolonialismus der Industrieländer.
In Indien hatte es außerdem Befürchtungen gegeben, dass mit dem kommerziellen Interesse der US-Firma auch der Preis des Niem-Öls steigen würde, so dass arme Bauern sich das umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel kaum mehr leisten könnten.
In einer ersten Reaktion äußerten sich die indischen Vertreter sehr zufrieden. Die Beschwerdekammer habe offensichtlich anerkannt, dass es sich bei der Nutzung des Niem-Öls um altes indisches Wissen handele, das von der Industrie nicht patentiert werden könne.
Die Initiative "Kein Patent auf Leben " erklärte, es bestehe jetzt Hoffnung, das bei künftigen Patententscheidungen existierende Kenntnisse und traditionelles Wissen Einheimischer stärker als bisher berücksichtigt werden. Dies sollte am besten durch eine gesetzliche Vorgabe geregelt werden.