Hintergrund Die Risiken der Operation
Die Risiken bei der Trennung der siamesischen Zwillinge Ladan und Laleh Bidschani waren groß: So war die Vene, durch die das Blut aus ihren Gehirnen abfloss, nur einmal vorhanden. Erste Probleme tauchten schon zu Beginn der Operation auf. Das Aufschneiden des Schädels dauerte länger als geplant, weil der verwachsene Knochen sehr dick und kompakt war.
Auch bei der folgenden Trennung der Gehirne gab es Verzögerungen, weil die Organe sehr dicht beieinander lagen und mit äußerster Vorsicht Millimeter für Millimeter getrennt werden mussten. Gegen Ende dieses Eingriffs kam es zu hohen Blutverlusten. Die genaue Todesursache der beiden iranischen Schwestern, die am Dienstag innerhalb von 1,5 Stunden gestorben waren, war jedoch zunächst unklar.
Trotz modernster Bild gebender Verfahren bleiben vor jeder Gehirnoperation viele Unwägbarkeiten. Die Knochendicke sei normalerweise mit moderner Computer- oder Kernspintomographie gut zu erkennen, erläuterte der Neurochirurg Heinrich Ebel von der St. Barbara-Klinik in Hamm. Andere Teile seien schwieriger zu sehen. So habe möglicherweise das Auflösevermögen nicht gereicht, um abzusehen, wie stark die Hirnrinden miteinander verbunden waren.
Da die Hauptvene vom Gehirn zum Herz nur einmal vorhanden war, hatte eine Schwester einen Bypass bekommen, durch den das Blut künftig abfließen sollte. Dabei kann, wie dies auch bei der Operation geschah, das Blut während der Operation gerinnen und den Bypass verstopfen, sagte Ebel. Ein verstopfter Abfluss kann nach Angaben des Expertens zu Hirnblutungen und zugleich zu einer Mangeldurchblutung des Hirngewebes führen.
"Die größte Herausforderung ist die Rekonstruktion des Blutleiters vom Gehirn zum Herzen", erklärte auch Madjid Samii, der Präsident des International Neuroscience Institute in Hannover, in einem Interview des ZDF. "Sie bedeutet eine hämodynamische Veränderung, die die feinen Venen im Gehirn wahrscheinlich nicht tolerieren werden." Samii hatte 1988 die damals 14-jährigen Zwillinge untersucht und den Eingriff wegen der Gefahr einer Hirnschwellung als zu gefährlich abgelehnt.