Referendum: Schweizer wollen Stammzellforschung - DER SPIEGEL
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Referendum Schweizer wollen Stammzellforschung

Mit einer Zweidrittelmehrheit haben sich die Schweizer für die Forschung mit embryonalen Stammzellen ausgesprochen. Christliche Gruppen und die Schweizer Grünen scheiterten damit überraschend deutlich mit ihrem Referendum, das ein völliges Verbot vorsah.
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Bern - Die Schweizer hatten am Sonntag über ein Gesetz zu entscheiden, das die Verwendung von bis zu sieben Tage alten Embryonen in der pharmazeutischen Forschung erlaubt. Dem amtlichen vorläufigen Endergebnis zufolge stimmten 66,4 Prozent dem Regierungskonzept und seinen Auflagen zu; 33,6 Prozent waren dagegen. Allerdings lag die Wahlbeteiligung bei nur 36 Prozent.

Die Befürworter sprachen von einem "Ja zum Forschungsstandort Schweiz", die unterlegenen Gegner befürchteten einen ersten Schritt zum Klonen von Menschen. Die christdemokratische Parlamentsabgeordnete Kathy Riklin vom Pro-Komitee sagte, die Mehrheit sei dem bewährten Prinzip in der Forschungspolitik "Kontrolle statt Verbote" gefolgt. Für die Patienten bedeute die Zustimmung, dass neue Erkenntnisse eines Tages für wirksamere Behandlungen gegen heute noch unheilbare Krankheiten wie Diabetes oder Parkinson genutzt werden könnten.

Das Referendum zu dem vor einem Jahr verabschiedeten Gesetz ging auf eine Initiative christlicher, linker und grüner Gruppen zurück, die das Gesetz per Referendum stoppen wollten. Das Bündnis reagierte enttäuscht auf das Ergebnis. "In ein paar Jahren wird über das therapeutische Klonen abgestimmt", prophezeite die Grünen-Abgeordnete Pascale Steck.

Beim therapeutischen Klonen geht es im Unterschied zum reproduktiven Klonen nicht um die Herstellung genetisch identischer Embryos, sondern um die Entnahme von Stammzellen aus Embryos. Weil dabei die Entwicklung der Embryos zu Föten von den Wissenschaftlern gestoppt wird, ist das Verfahren ethisch umstritten und in vielen Ländern verboten.

Das von der Schweizer Regierung vorgelegte und nun bestätigte Gesetz erlaubt die Verwendung von Stammzellen aus Embryos, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. Die Voraussetzungen sind die Zustimmung des betroffenen Paares, die Genehmigung durch eine Ethikkommission und dass das Forschungsziel nicht auf anderem Wege erreicht werden kann.

Stammzellenforschung ist in Europa in Finnland, Griechenland, den Niederlanden und Schweden unter Auflagen erlaubt. Liberalere Gesetze für die Forschung mit Stammzellen haben Belgien und Großbritannien beschlossen. Beide Länder erlauben sogar das therapeutische Klonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen. Dagegen gilt in Deutschland eine restriktive Regelung. Hier dürfen für die Forschung nur Stammzellen verwendet werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden.