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»Nach oben offen«

Das juristische Gerangel um die Entschädigung der Hinterbliebenen von Concorde-Opfern beginnt - mit Tricks auf beiden Seiten.
• aus DER SPIEGEL 34/2000
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Der Brief aus Paris ist angemessen formuliert. Anwalt David Lefranc bekundet der deutschen Tochter eines Concorde-Opfers schriftlich sein »herzlichstes Beileid«. Dann kommt er zur Sache: Als Versicherer der Air France sei seine Mandantin, die Gesellschaft La Réunion Aérienne, bestrebt, der Hinterbliebenen 42 000 Mark auszuzahlen, um »die wirtschaftlichen Probleme abzumildern, denen Sie sich nun möglicherweise ausgesetzt sehen« - und zwar schnell.

Die Trauernde, so Lefranc, möge doch einfach nur den »beigefügten Fragebogen« ausfüllen. Darin bittet der Anwalt um Informationen über »Adoptions-, Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen« sowie »Einkommensteuerbescheide bzw. -erklärungen für die Jahre 1997, 1998 und 1999« des Absturzopfers - »Unterlagen und Urkunden« seien beizufügen.

Der Fragebogen sei »skandalös«, schimpft der Berliner Luftrechtsexperte Elmar Giemulla. Die Airline und ihre Versicherung versuchten offenbar, Material zu sammeln, mutmaßt er, das die Franzosen in künftigen Entschädigungsprozessen gegen die Hinterbliebenen verwenden könnten.

Der Verdacht liegt nahe, denn 42 000 Mark sind nach EU-Recht binnen 15 Tagen an Hinterbliebene von Absturzopfern zu zahlen - und zwar ohne jede Auflage. Es reiche, so der hannover-

sche Anwalt Ulrich von Jeinsen, dass diese sich ausweisen. Gemeinsam mit Giemulla und dem Ex-FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum vertritt Jeinsen die Angehörigen von etwa 40 der insgesamt 96 deutschen Opfer des Concorde-Absturzes.

Nach EU-Recht steht den Hinterbliebenen Schadensersatz von maximal 275 000 Mark zu, sofern die Fluggesellschaft beweisen kann, dass sie alle erdenklichen Maßnahmen zur Unfallabwehr getroffen hatte. Weil aber die Aufsichtsbehörden der Concorde jetzt wegen diverser Sicherheitsmängel die Zulassung entzogen haben, drohen Air France Schadensersatzforderungen, die, so Giemulla, theoretisch »nach oben offen« sind. Nur dürften Hinterbliebene sich nicht selbst schaden, indem sie Informationen preisgeben, mit denen die Gegenseite später Ansprüche drücken könne.

Auf die Air France und ihre Versicherung kommt möglicherweise noch größeres Ungemach zu. US-Anwalt Steven Marks aus Miami will zusammen mit deutschen Kollegen den Prozess in die Vereinigten Staaten hinüberziehen - wo Gerichte weit höheren Schadensersatzsummen zustimmen. Dafür muss er nur einen Richter finden, der die Klage zulässt. Drei Argumente nutzt Marks: Zielflughafen der Concorde war New York; Goodyear, Hersteller des Reifens, der nach jüngsten Kenntnissen die fatale Kettenreaktion von Paris auslöste, ist eine US-Firma. Zudem habe eines der Opfer, so deutet Marks an, einen festen Wohnsitz in den USA gehabt. Einzelheiten mag der Jurist nicht nennen, nur so viel: Er berate die Hinterbliebenen.

Nun bangen deutsche Anwälte, einer der Ihren könnte voreilig einen Prozess vor deutschen Richtern anstrengen. Das, so Giemulla, wäre »verheerend, weil es den Rechtsweg in die USA blockierte«. Läuft schon ein Prozess, lehnen es US-Richter ab, sich in einen Fall einzuschalten.

* Mit Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (l.) undFrankreichs Staatspräsident Jacques Chirac (3. v. l.) am 26. Juliin Gonesse.

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