Von sowjetischen Sonden gesammelt Familie einer Wissenschaftlerin muss ein Gramm Mondstaub herausgeben
Mondstaub als kostbares Gut: Sowjetische Sonden des Luna-Programms hatten das Material gesammelt
Foto: Slavek Ruta / ZUMA Wire / dpaBei der Familie einer Wissenschaftlerin lagerte jahrzehntelang Mondstaub. Nun muss sie den Staub an die Akademie der Wissenschaften in Prag übergeben, die auf Herausgabe geklagt hatte und nun vom Obersten Gericht Recht bekommen hat. Dass der Mondstaub überhaupt bei der Familie war, fiel auf, weil diese eine Exportgenehmigung als Kulturgut für das Material beantragt hat, womöglich, um es im Ausland an Sammler zu verkaufen.
Sowjetische Mondsonden des Luna-Programms hatten das Material in den Siebzigerjahren gesammelt. Wie aus dem Urteil hervorgeht, handelt es sich um rund ein Gramm an Mondgesteinsfragmenten sowie ein Gramm Mondstaub, der in 16 Ampullen und Probenbehältern aufbewahrt ist.
Forschungsreise in die Sowjetunion
Die Tochter der Wissenschaftlerin hatte argumentiert, niemand in der Akademie habe das Material in mehr als 30 Jahren vermisst. Die Richter stellten allerdings fest, dass die Wissenschaftlerin die Mondproben auf einer Forschungsreise in die Sowjetunion als Vertreterin der Akademie der Wissenschaften entgegengenommen hatte – und nicht als Privatperson.
Dazu wurden Zeugen befragt und Dokumente wie Reiseberichte aus der damaligen Zeit gesichtet. Der Forscherin müsse angesichts ihrer Stellung klar gewesen sein, dass die Proben »keinesfalls in ihrem Eigentum sein konnten«, hieß es.
Mondstaub und Mondgestein, die zur Erde gebracht wurden, befinden sich fast ausnahmslos in staatlichem Eigentum. Vor knapp neun Jahren wurde einmal ein Beutel mit einem Rest Mondstaub in New York für umgerechnet etwa 1,6 Millionen Euro versteigert. Mit dem Täschchen hatte der 2012 gestorbene Astronaut Neil Armstrong im Jahr 1969 Steinproben vom Mond zurückgebracht.
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Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, der Forscherin hätte dem Gericht zufolge klar sein müssen, dass der Mondstaub in keinem Fall in ihren Besitz gekommen sein könnte. Tatsächlich heißt es in den Unterlagen, er hätte nicht ihr Eigentum sein können. Wir haben den Fehler korrigiert.