Wissenschaft + Technik Schock für die Mehrheit
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts, hieß es vergangenen Mittwoch in der »Harald Schmidt Show« auf Sat.1, stießen nach getaner Arbeit nebenan im Karlsruher Café »Multikulti« an.
Der Witz passt zur Stimmung nach dem Urteil zum betäubungslosen Schlachten von Schafen und Rindern nach islamischem Ritus, bei dem die Verfassungsrichter zum ersten Mal einen Konflikt zwischen Islam und deutschem Rechts- und Ethikempfinden zu entscheiden hatten.
»Dass dabei die Berufs- und Religionsfreiheit des muslimischen Metzgers Vorrang vor dem Tierschutz bekamen, ist eigentlich nichts Spektakuläres«, sagt der Erlanger Rechtsprofessor Mathias Rohe, der zugleich Islamwissenschaftler ist und sich deshalb als Islamrechts-Spezialist einen Namen gemacht hat.
Karlsruhe, so die einhellige Meinung von Experten, hat seine Rechtsprechung zum Minderheitenschutz konsequent fortgeführt - und dabei einen großen Teil der Bevölkerung vor den Kopf gestoßen.
Weitere Schockerlebnisse dieser Art könnten folgen: Der nächste Fall, der auf die höchsten deutschen Gerichte zusteuert, betrifft die baden-württembergische Lehrerin Fereshta Ludin.
Die Muslimin afghanischer Abstammung sieht es als ihre religiöse Pflicht an, ihre weiblichen Reize in der Öffentlichkeit zu bedecken. »Und zu den Reizen gehören auch die Haare«, so Ludin. Doch das Land wollte sie nicht mit Kopftuch in den Schuldienst übernehmen: Ihr sei zuzumuten, so das Stuttgarter Kultusministerium, »die öffentliche Signalwirkung ihrer Entscheidung zu berücksichtigen«.
Jetzt kommt die Sache vor das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. »Wenn wir dort unterliegen«, sagt Ludins Karlsruher Anwalt Hansjörg Melchinger, »steht auch hier eine Verfassungsbeschwerde im Raum.« Spätestens in Karlsruhe, so weiß Melchinger, sei man in Fragen der Religionsfreiheit für gewöhnlich großzügiger als anderswo.
Aus Nordrhein-Westfalen droht ein weiterer Prozess durch alle Instanzen - zur Frage, ob islamischer Religionsunterricht ordentliches Schulfach werden soll.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat unlängst eine Klage der beiden größten islamischen Dachverbände »Islamrat« und »Zentralrat der Muslime« (ZMD) abgelehnt - beide böten weder die notwendige »organisatorische Verfestigung« noch die »Gewähr der Dauer«, um Religionsunterricht an staatlichen Schulen geben zu können. Der ZMD-Vorsitzende Nadeem Elyas hält diese Einschätzung für »leichtfertig« - und möchte in nächster Instanz den Gegenbeweis antreten.
An Moscheen und Minarette sind viele Bürger längst gewöhnt, nicht zuletzt dank strenger Bauvorschriften, die größere Konflikte vermeiden helfen. Und bald könnten auch Bestattungen auf islamischen Friedhöfen, islamische Seelsorger in Krankenhäusern, selbst das Grußwort des Bundespräsidenten zu islamischen Feiertagen und eben Fleisch von geschächtetem Vieh im türkischen Supermarkt so selbstverständlich sein wie die Döner-Bude um die Ecke.
Denn die Verfassungsrichter, so Islamrechts-Experte Rohe, »haben jetzt die Tür aufgestoßen zu mehr Pragmatismus im Umgang mit einem Islam, der gerade dadurch zu einer eigenen europäischen Identität finden kann«.
Dass diese Öffnung auch Ängste auslöst, kann Rohe verstehen. »Doch die Furcht der Leute, die sagen: ,heute das Schächten, morgen die Polygamie und übermorgen der Gottesstaat', ist unbegründet«, so Rohe. »Denn auch die Religionsfreiheit hat Grenzen.«
DIETMAR HIPP