Seelischer Schmerz
Was die Reproduktionsmedizin zu leisten vermag, stellte sie im Mai in England unter Beweis.
Im Addenbrooke's Hospital von Cambridge gebar Elizabeth Adeney ein Baby, das sie Jolyon nannte. Das Besondere daran: Die Mutter war bereits 66 Jahre alt. Genetisch gesehen war die wohlhabende Dame aus Suffolk gar nicht die Erzeugerin, da ihr das Ei zuvor von einer anderen Frau gespendet und außerhalb des Körpers befruchtet worden war. Weil künstliche Befruchtungen für Frauen in ihrem Alter in britischen Kliniken nicht angeboten werden, war sie für den Eingriff in eine Privatklinik in der Ukraine ausgewichen.
Was die Reproduktionsmedizin leisten kann, was aber zumindest in Deutschland sehr umstritten ist, erlebte der Berliner Arzt Matthias B.
Der Leiter eines »Kinderwunschzentrums« stand im Mai als Angeklagter vor dem Berliner Landgericht, weil er kranke Embryonen vernichtet hatte. Drei Frauen, die eigentlich ein Baby bekommen wollten, hatten sich geweigert, diese auszutragen, weil sie davon ausgehen mussten, dass die Kinder tot oder schwerbehindert zur Welt kommen würden.
Was die Reproduktionsmedizin leisten kann und was sie in Großbritannien darf, in Deutschland aber nicht darf, erfuhr ein Paar in London.
Der Mann hatte ein mutiertes BRCA1-Gen in seinem Erbgut. Molekularbiologen hatten vor einiger Zeit herausgefunden, dass bestimmte Genvarianten das Risiko für Tumoren in der Brust deutlich erhöhen. Um seinem künftigen Nachfahren die Angst vor Brustkrebs zu ersparen, entschied sich das Paar für eine künstliche Befruchtung. Bevor die Embryonen in die Mutter verpflanzt wurden, untersuchten Mediziner einige Zellen. Tatsächlich trugen elf Embryonen das Tumorgen, fünf dagegen nicht. Zwei dieser Zellhaufen wurden schließlich übertragen, einer überlebte und reifte im Körper der Mutter zu einem Fötus heran.
Es gibt kaum einen Bereich in der Medizin, in der die Schere zwischen dem, was in der Praxis möglich, und dem, was ethisch zu verantworten ist, so weit auseinandergeht wie in der Reproduktionsmedizin.
In einigen Länder ist es erlaubt, dass Frauen Eizellen spenden. In Deutschland ist dies verboten. Erlaubt ist hier jedoch die Samenspende. In einigen Staaten dürfen Frauen als Leihmütter fungieren, sie tragen das Baby von Paaren aus, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können.
Einige Länder lassen künstliche Befruchtungen nur bis zu einem bestimmten Alter zu - meist bis an die Grenze, die auch die Natur vorgegeben hat. In anderen Teilen dieser Welt dürfen sogar Frauen im Methusalem-Alter noch Mutter werden.
Viele Länder billigen Embryo-Analysen. Mediziner übertragen dabei nur die Zellhaufen, die ihnen am lebensfähigsten erscheinen. Oder sie untersuchen die Gene, um wie im englischen Fall Risikofaktoren wie Brustkrebsgene zu entdecken.
Die USA gehen noch einen Schritt weiter, sie sind auf dem besten Weg zum Designer-Baby. Dort können sich zukünftige Eltern in Datenbanken Samen und Eizellen von Spendern auswählen, die ihnen am angenehmsten sind. Weiß, groß, schlau, sportlich - in diesen Katalogen zukünftigen Lebens sind alle Eigenschaften vorhanden.
Die großen Fortschritte der Biomedizin haben Wissenschaftler, Juristen und Politiker in Deutschland vor grundsätzliche Fragen gestellt: Ist es ethisch zu vertreten, Krankheiten zu verhindern, indem Mediziner nur Embryonen am Leben halten, die keine schlechten Gene in sich tragen? Dürfen Ärzte jeden Kinderwunsch erfüllen, und soll man die zukünftigen Eltern darin unterstützen, gewünschte Eigenschaften des Nachwuchses zu züchten?
Das deutsche Embryonenschutzgesetz gilt als eines der rigidesten der Welt. Der Bundestag hat es 1990 verabschiedet, seitdem ist nichts verändert worden. Reproduktionsmediziner fordern seit Jahren liberale Reformen. Sie sind der Meinung, die deutschen Gesetze würden ihnen medizinische Möglichkeiten verwehren, etwa um unfruchtbaren Paaren den sehnlichen Wunsch nach Kindern zu erfüllen. »Menschenfeindlich« nennt Professor Gerhard Leyendecker vom Kinderwunschzentrum Darmstadt diese engen Gesetzesgrenzen.
Die deutsche Haltung ist geprägt vom Schutz des jüngsten Lebens, des Embryos also. Sobald das Erbgut von Spermium und Eizelle verschmolzen ist, greift das Gesetz. Mediziner dürfen bei einer künstlichen Befruchtung maximal drei Embryonen erzeugen. Es ist nicht erlaubt, einen dieser Zellklumpen zu vernichten oder wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Jeder Zellhaufen muss auch in den Mutterleib eingespült werden.
Diese Regelungen seien medizinisch veraltet. Sie seien ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Kollegen, die pro Behandlung oftmals zehn Eizellen befruchten, sagen Reproduktionsmediziner, und sie belasteten Mutter und Kind. Denn weil Embryonen in Deutschland nicht vernichtet oder eingefroren werden dürfen, lassen sich Frauen in der Regel zwei, manchmal auch drei befruchtete Zellklumpen implantieren. Eine hohe Zahl unerwünschter Mehrlingsgeburten ist die Folge.
Seit Jahren diskutieren Wissenschaftler und Juristen über diesen Zustand. Und weil sich nichts ändert, ist fast im Verborgenen eine Grauzone entstanden. Beispiel: elektiver Single-Embryo-Transfer (eSET). Bei dieser Methode befruchtet der Mediziner in der Petrischale mehrere Eizellen. In die Gebärmutter wird aber nur ein Embryo eingesetzt.
eSET, heißt es in einer Richtlinie der Bundesärztekammer, ist zurzeit »nicht statthaft«. Dagegen informierte der Berufsverband Reproduktionsmedizin Bayern seine Mitglieder, dass die »Auswahl von entwicklungsfähigen Embryonen nach geltendem deutschen Recht möglich« sei. Medizinrechtler wie Jochen Taupitz, Mitglied im Deutschen Ethikrat aus Mannheim, stimmen dieser Einschätzung zu.
Für Ulrich Hilland, den Vorsitzenden des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ), ist dieser Schwebezustand unerträglich. Die Interpretationen von Taupitz und seinen bayerischen Kollegen hält er für eine »juristische Minderheitenmeinung«. Um »die gewaltigen Probleme der Mehrlingsgeburten zu bekämpfen«, sagt Hilland, würden keine Gesetzeskommentierungen ausreichen, dazu »brauchen wir dringend konkrete Vorgaben des Gesetzgebers«.
Ebenso verworren ist die Situation in der Frage, ob Reproduktionsmediziner die Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Besonderheiten untersuchen dürfen. Bei dieser sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) werden mehrere Eizellen befruchtet, aber nur die Embryonen mit den gewünschten Genvarianten werden auch verpflanzt.
In Deutschland ist die PID verboten, aber Reproduktionsmediziner drängen auf liberalere Gesetze, um schwere Erbkrankheiten zu verhindern. So ließen sich etwa Chorea Huntington oder die Duchenne Muskeldystrophie bekämpfen, schwere Leiden, deren Anlagen von Generation zu Generation weitergegeben werden. Aber in der Auswahl dieser Zellklumpen sehen manche Ethiker eine Diskriminierung behinderten Lebens.
Zu welch kuriosen Wegen dieser Gesetzes-Wirrwarr führen kann, zeigt die Geschichte des Berliner Mediziners Matthias B. Zu dem 46-jährigen Arzt einer Kinderwunschklinik kamen in den Jahren 2005 und 2006 drei Paare, die genetische Anomalien aufwiesen. In einem Fall hatte der Mann einen Erbgutdefekt, der zu einem Kind mit Down-Syndrom hätte führen können. In einem zweiten hatten die Eltern bereits eine schwerbehinderte Tochter, im dritten Fall hatte die Frau eine sogenannte partielle Trisomie 22, bei der Chromosomen verändert sind und die bereits zu Fehlgeburten geführt hatte. »Ich habe den körperlichen Schmerz und das seelische Leid gesehen«, sagte der Berliner Babymacher, er entschied sich zu einer ungewöhnlichen Maßnahme.
Er befruchtete insgesamt acht Eizellen der Ehefrauen und sagte den zukünftigen Eltern zu, nur die Embryonen einzusetzen, die nach vorheriger PID keine Besonderheiten aufwiesen. Die übrigen Zellklumpen sollten weggeschüttet werden. Durch eine Anwältin ließ sich der Mediziner beraten. Da er für zukünftige Fälle dieser Art gewappnet sein wollte, zeigte sich B. im Januar 2006 selbst bei der Staatsanwaltschaft Berlin an.
Wegen der juristischen Brisanz dauerte das Verfahren fast dreieinhalb Jahre. Im Prozess sagte B., eine Fehlgeburt oder ein Kindstod kurz nach der Geburt könne bei Paaren zu einem »existentiellen Trauma« oder einer »chronischen Depression« führen. Auch deshalb sei sein Handeln rechtmäßig gewesen. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz sechs Monate Haft auf Bewährung.
Das Gericht sprach den Mediziner jedoch frei. Der Arzt habe nicht aus wissenschaftlichen Gründen Embryonen gezüchtet, was verboten sei. Er habe eine Auslese »wegen erheblicher schwerster Schäden« getroffen. Und das sei erlaubt. Andernfalls wäre der Embryo ja stärker geschützt als ein Fötus im späteren Stadium, den man bei schweren Schäden abtreiben kann. Damit betrat die Kammer Neuland - bisher genoss der Zellklumpen im Reagenzglas in Deutschland, rechtlich betrachtet, einen größeren Schutz als das heranwachsende Baby im Mutterleib. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.
Dass Gerichte klären sollen, in welchem Maße genetische Untersuchungen von Embryonen erwünscht und erlaubt sein sollen, halten die Reproduktionsmediziner für unbefriedigend. »Es kann kein Zustand sein, dass unsere Kollegen auf der Anklagebank sitzen«, sagt BRZ-Chef Hilland, »wir brauchen politische Lösungen.« Die Mediziner selbst haben Vorschläge gemacht, in einigen wenigen Reproduktionszentren vorgeburtliche Diagnosen wie der Kollege B. aus Berlin durchführen zu dürfen.
Noch sinnvoller erscheint indes eine Reform zu einem umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetz. Denn es ist absehbar, dass Forderungen nach Gentests vor der Implantation lauter werden. Nach der Entdeckung des BRCA1-Gens stellten Mediziner etwa fest, dass sich für Trägerinnen bestimmter Mutationen die Gefahr, einen Tumor zu bekommen, von normalerweise 10 auf 60 bis 85 Prozent erhöht. Es wäre ein gewaltiger Fortschritt, wenn Mädchen ohne diese Genvarianten auf die Welt kommen würden. In Großbritannien entschied die zuständige Behörde deshalb vor drei Jahren, dass es zulässig sei, die entsprechende PID durchzuführen.
Aus Berlin sind auf absehbare Zeit ähnliche Entscheidungen nicht zu erwarten. Die langen Debatten um das Stammzellgesetz oder die Spätabtreibung haben gezeigt, dass sich um diese schwierigen Fragen zumeist nur Hinterbänkler kümmern. Mit Fragen der Medizinethik lässt sich nicht auf den Fang von Wählerstimmen gehen. Reproduktionsmedizin ist kein Thema für Spitzenpolitiker.