Regeln für Wildtiere in Deutschland Welche Tiere privat gehalten werden dürfen und welche nicht
Polizeikräfte bei der Suche nach der mutmaßlichen Löwin
Foto: STRINGER / EPA»Achtung«, heißt es in einer Mitteilung der Polizei in der Nacht zu Donnerstag . »Bitte meiden Sie aufgrund eines entlaufenen Wildtieres aktuell im Bereich Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf das Haus zu verlassen und holen Sie auch Ihre Haustiere ins Haus.« Der Grund für die Vorsicht: Offenbar streift eine Löwin durch bewohnte Gebiete südlich von Berlin. Das Tier sei im Richard-Strauss-Weg in Kleinmachnow gesichtet worden.
»Von der konkreten Situation wurde ein Handyvideo aufgenommen und der Polizei vorgelegt«, teilte die Polizei mit. Nach Prüfung des Videomaterials handele es sich nach einer ersten Einschätzung bei dem Wildtier um eine Löwin. »Die geschilderte Situation wird als glaubwürdig angesehen.« Doch woher kam das Tier?
Bisher hat kein Zoo, Zirkus oder Tierpark gemeldet, ein Tier zu vermissen, das zu der Beschreibung passt. Die Tierschutzorganisation Pro Wildlife hält es deshalb für wahrscheinlich, dass das Tier aus privater Haltung stammt. Jährlich würden in Deutschland Hunderttausende Wildtiere als exotische Haustiere zum Verkauf angeboten. Deutschland gehöre damit zu einem der größten Absatzmärkte für exotische Heimtiere weltweit, darunter auch bedrohte oder gefährlich Tiere.
Löwenbabys auf dem Parkplatz
Die Privathaltung von Wildtieren wie Löwen, Pumas oder Schlange sei nahezu uneingeschränkt erlaubt. »Die Löwin von Kleinmachnow ist kein Einzelfall«, sagt Katharina Lameter von Pro Wildlife. Bereits 2015 wurden in Sachsen-Anhalt zwei Löwenbabys auf einem Parkplatz entdeckt, die ihrem Halter entkommen waren. Der Halter legte sich kurze Zeit später erneut einen Löwen zu, Behörden verboten ihm die Haltung im Jahr 2020. »Daraufhin verschwand das Tier spurlos«, sagt Lameter. Im vergangenen Jahr wurde ein ausgewachsener Puma in einem Twingo in Bayern entdeckt.
Eine einheitliche Regelung für die Haltung von Wildtieren fehlt in Deutschland. Zwar gibt es Mindestanforderungen, doch wie diese umgesetzt und kontrolliert werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sagt auch Tierschützer Florian Eiserlo dem SPIEGEL im Interview. (Mehr dazu lesen Sie hier .)
Nur in neun von 16 Bundesländern gibt es laut der Tierschutzorganisation Pro Wildlife entsprechende Gesetze oder Verordnungen. Diese unterschieden sich jedoch voneinander. Als streng gelten laut MDR Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dort ist die Haltung gefährlicher Tiere verboten, oder die Halter müssen nachweisen, dass sie mit den Tieren umgehen können.
Privatpersonen dürfen keine Wale halten
Eine Ausnahme: Handelt es sich um ein artgeschütztes Tier, gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen. Demnach dürfen Privatpersonen etwa keine Wale oder Meeresschildkröten halten. Auch für einige Arten von Affen, Bären, Katzen, Papageien, Schlangen gelten Verbote.
Doch auch in diesen Fällen gibt es teilweise Ausnahmen, wenn die Halter etwa nachweisen könnten, dass die Tiere aus einer Nachzucht stammen und entsprechende Herkunftsnachweise vorlegen.
Explizit verboten ist dagegen die private Haltung von bestimmten invasiven Arten in Deutschland, etwa amerikanische Biber, Waschbären oder Rotwangen-Schmuckschildkröten. Immer wieder kommt es vor, dass Wildtiere aus Gehegen ausbrechen und sich anschließend verbreiten. So entkamen etwa Nandus zwischen 1999 und 2001 aus einem Gehege bei Lübeck. Bis heute laufen Dutzende der Laufvögel frei durch Nordwestmecklenburg.
Die Bundesregierung müsse den Handel und die Privathaltung von Wildtieren endlich strenger regeln, fordert Pro Wildlife. »Aktuell arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an einer Überarbeitung des Tierschutzgesetzes«, sagt Lameter. »Das ist die Gelegenheit, eine Positivliste für Haustiere festzulegen.« Eine solche Liste würde regeln, welche Tiere sich für die Privathaltung eignen und welche nicht. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir fordert ein Verbot für die private Haltung exotischer Tiere.
Für den Halter der entlaufenen Löwin könnte es teuer werden. Denn Besitzer haften für ihre Tiere.
Abschuss nicht ausgeschlossen
Die Polizei sucht mit einer ganzen Hundertschaft nach der Wildkatze, mit Drohnen, Hubschraubern und Wärmebildkameras. Am Nachmittag wurde sie möglicherweise im Süden Berlins gesichtet. Doch was passiert, wenn sie tatsächlich gefunden wird?
Eine Möglichkeit wäre, das Tier aus einem Narkosegewehr zu betäuben. Das kann gefährlich sein. »Wenn man so einen Löwen trifft, fällt der nicht direkt um und schläft ein«, sagt May Hokan von der Umweltstiftung World Wide Fund For Nature (WWF). Zunächst gerate das Tier unter großen Stress, könne losrennen und Radau machen. Erst nach einigen Minuten sei es ungefährlich, sich dem Tier zu nähern.
Womöglich muss die mutmaßliche Löwin sogar getötet werden. »Je nachdem wie die Situation von Tierarzt und Polizei eingeschätzt wird, wird das Tier in solchen Situationen auch erschossen«, sagt May.
Das Tier könnte in der aktuellen Lage eine besondere Bedrohung für Menschen sein. »Das Tier ist nicht in seiner natürlichen Umgebung. Es ist gerade ein unglaublicher Stress«, sagt May. Und: Es ist wahrscheinlich gewohnt, Menschen zu sehen und hat deshalb keine Angst vor ihnen.