»Man kann nicht alle Sauereien machen«
Interessiert schaute Gerhard Stoltenberg dem amtierenden Tagungs-Präsidenten Lothar Späth über die Schulter. Der war, am Mittwochabend voriger Woche, mit einem komplizierten Rechenwerk beschäftigt.
Das Abstimmungsergebnis lag vor. 478 Delegierte des CDU-Parteitages in Stuttgart hatten für, 178 gegen die geplante Spender-Amnestie votiert. 38 enthielten sich der Stimme.
Mit Hilfe eines Taschenrechners übersetzte Späth Zustimmung und Ablehnung in griffige Prozentzahlen. Die Bilanz - 68,8 Prozent dafür, 25,6 Prozent dagegen, 5,4 Prozent Enthaltung - war dem Christdemokraten zu mager. Dem Finanzminister auch. »Da müssen schon über 80 Prozent herauskommen«, drängte er den Parteifreund.
Da verfiel Späth auf einen alten Trick: Er schönte das Resultat, die Enthaltungen ließ er unter den Tisch fallen. Neues Ergebnis: 73 Prozent dafür, 27 Prozent dagegen.
Schon vorher hatten sich Parteiobere nach Kräften bemüht, aufrührerisches Parteivolk zu bändigen. Als am Dienstagabend im Stuttgarter »Parkhotel« 23 Delegierte der Jungen Union einen ablehnenden Antrag für den Parteitag beschlossen ("Der Bundesparteitag bittet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Pläne für ein Amnestiegesetz nicht weiter zu verfolgen"), stürmte unangemeldet ein Rollkommando in den Raum.
CDU-Generalsekretär Heiner Geißler und CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep erklärten den Amnestieplan für rechtens. Kurz darauf meldete Regierungssprecher Peter Boenisch Vollzug: »Das Jungvolk haben wir zu Bett gebracht.«
So einfach war''s nicht. Am Tag danach wagte der CDU-Nachwuchs dennoch den Aufstand. Diesmal ging der Chef selber in die Bütt: Der Kanzler und Parteivorsitzende machte mit der ganzen
Autorität seiner Ämter die Amnestie aller Parteispender, die der Steuerhinterziehung beschuldigt sind, zu seiner Sache.
»Leidenschaftlich« plädierte Helmut Kohl dafür, »daß wir jene nicht im Stich lassen, die uns geholfen haben« - ein Kanzler der Amnestierten.
Mit Tremolo in der Stimme beklagte er, daß diese braven Mitbürger »kriminalisiert werden« - ein Kanzler der Entrechteten.
Vor allem aber ein Kanzler, der es versteht, die Unwahrheit zu sagen, ohne zu lügen. So trickreich wie Späth mit seinen Zahlen hantierte Kohl mit der Wahrheit nach der Methode: Fälschung durch Weglassen.
Er habe schon 1975, als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, das heiße Eisen angefaßt und sich im Gespräch mit den anderen Parteien »um eine abschließende rechtliche Ordnung des Ganzen bemüht«.
Kein Wort über den Anlaß: Seit 1975 recherchierten die Steuerfahnder in der Spendenaffäre.
Er habe 1978 die niedersächsische Landesregierung bewogen, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die »notwendige Klarheit zu erzwingen«.
Kein Wort darüber, daß die CDU sich schon damals eine Abfuhr holte: Im Juli 1979 schmetterten die Karlsruher Richter den vom damaligen niedersächsischen Finanzminister Walther Leisler Kiep gestarteten Versuch ab, den Parteien den steuerlich vorteilhaften Status der Gemeinnützigkeit zu geben.
Kohl weiter: »Als das schriftliche Urteil vorlag, habe ich wiederum zu einem Gespräch eingeladen, um auf der Grundlage des Urteilstenors endlich die notwendige Gesetzgebung voranzubringen.«
Kein Wort über die wahre Absicht: Weil das Gericht der CDU-Meinung nicht gefolgt war, sollte das Urteil durch eine neue Gesetzgebung hinfällig gemacht werden.
Schließlich habe Bundespräsident Karl Carstens auf des Kanzlers Initiative hin eine unabhängige Kommission berufen. Das Gutachten des Gremiums sei dann Grundlage des neuen Parteiengesetzes geworden.
Kein Wort darüber, daß sich heute Mitglieder der Carstens-Kommission, wie der Professor Hans-Peter Schneider, wegen der Amnestiepläne der Koalition hinters Licht geführt fühlen. Ihnen war gesagt worden, nachträgliche Straffreiheit für Spendensünder komme nicht in Frage.
Skrupel und Zweifel plagen den Kanzler nicht. Seine selbstbewußte Kampfansage: »Ich werde für diesen Amnestieentwurf im Deutschen Bundestag sprechen und stimmen.«
Doch die Aktion, vom CDU/ CSU-Fraktionsgeschäftsführer Wolfgang Schäuble zum »Meisterstück« hochgelobt, wächst sich zum bisher größten Debakel der Koalition aus.
Kohl, voll sattem Machtgefühl, hatte geglaubt, er könne wieder einmal allen Gegnern im Lande zeigen, wer der Stärkste ist. Fast genußsüchtig, so scheint es, erwartete er Prügel von allen Seiten, um sie dann ungerührt wegzustecken.
Schon manchmal hat ihm der Erfolg recht gegeben. Als eine empörte Öffentlichkeit und viele in der eigenen Partei drängten, Verteidigungsminister Manfred Wörner nach der Affäre Kießling zu entlassen, blieb er eigensinnig: Der angeschlagene Parteifreund, der sich wie kein Politiker öffentlich blamierte, bekam Absolution.
Auch Postminister Christian Schwarz-Schilling, der dem Parlament seine Geschäftsinteressen in der Kabel-Lobby verheimlichte und danach ungeschickt immer wieder in negative Schlagzeilen stolperte, durfte bleiben.
Inzwischen ist manchem Unionspolitiker, erst recht aber den Freidemokraten angst und bange geworden vor der Sturheit ihres Kanzlers und seines Kompagnons Hans-Dietrich Genscher. Auf die Frage, ob mit der Amnestie ein Beitrag zu der von Kohl angekündigten geistigmoralischen Erneuerung geleistet werde, antwortete Lothar Späth offen: »Nein.«
Viele Koalitionspolitiker warnen inzwischen, weitere Affären dieser Art werde die Regierung kaum unbeschadet überstehen. Nach einer Infas-Umfrage lehnen drei Viertel (76 Prozent) der Wähler den Gesetzentwurf ab, neun Prozent halten eine Amnestie für richtig. Schwer war den meisten Bürgern schon plausibel zu machen, daß der angeschlagene Wörner die Verantwortung für einen Skandal übernimmt - und auf seinem Sessel sitzen bleibt; daß ein der Bestechlichkeit angeklagter Wirtschaftsminister die Staatsanwälte beschimpft - und weiter amtiert.
Auch das brachte die Wende: einen Verfall der politischen Sitten.
Viel tiefer kann das Niveau der Bonner Rechtsbeuger nicht sinken. Unter dem Druck ihrer Finanziers möchte die Koalition jene, die ihr illegal Geld verschafften, vor Strafverfahren bewahren; und deren politische Helfershelfer wollen sich im Parlament selbst amnestieren: 17 Abgeordnete sind im Visier der Staatsanwälte (siehe Seite 26).
Entrüstet weist der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Alfred Dregger, im SPIEGEL-Gespräch (Seite 29), zwar den Verdacht zurück, die Geldgeber fürchteten um ihren Lohn. Doch die Klage der Schatzmeister, seit den Ermittlungen der Staatsanwälte sei der Spendenfluß versiegt, zeigt: Nach dem Versuch der Flick-Manager, ein Steuergeschenk von 840 Millionen Mark durch großzügige Spenden lockerzumachen, sollen die Bonner Regierenden nun durch Spendenentzug gefügig gemacht werden. Die gekaufte Republik, zweiter Akt. _(Auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart. )
Was so zielstrebig mit einer Täuschung begann, könnte bald ein schmähliches Ende finden. Nicht nur Genossen und Grüne protestieren, selbst unerschütterliche Parteigänger wie der »FAZ«-Leitartikler Friedrich Karl Fromme rügen, das Vorgehen der Koalition zeige »Züge des allzu Unbefangenen, ja des Mißbräuchlichen«. Auch ein zutiefst verunsicherter Genscher gibt zu, er habe nicht gedacht, »daß die Reaktion so scharf« sein würde. CDU-Späth fand zwei Tage nach der Abstimmung, die Amnestie sei »kein Beitrag zur geistigmoralischen Erneuerung«; ihm sei nicht wohl.
Dabei ist es kaum ein Jahr her, daß die Christliberalen selbst alle Gedanken an eine Amnestie weit von sich wiesen. CDU-Generalsekretär Heiner Geißler, heute einer der heftigsten Verteidiger des Gesetzentwurfs, versicherte damals, die Union habe »keinen Amnestiebedarf«, und tat Gerüchte über einen bevorstehenden Coup als »reine Erfindung« ab. Auch Späth meinte 1982, kurz nach der Wende, mit einer Amnestie würde »in einer für die Allgemeinheit unverständlichen und rechtsstaatlich bedenklichen Weise die Gleichheit vor dem Gesetz unterlaufen«.
An solche Einsichten erinnern sich kaum eine Woche nach dem Handstreich auch wieder manche Koalitionspolitiker. Sie glaubten zunächst, ein Ende mit Schrecken sei allemal besser durchzustehen als eine jahrelange öffentliche Erörterung dubioser Praktiken von Schatzmeistern und Spendern in den Gerichtssälen. Jetzt könnten sie beides auf einmal erreichen: Die Christliberalen haben ihre skrupellose Bereitschaft offenbart, sich selbst und ihre Gönner vor dem Richter zu bewahren, und sie bekommen das Verfahren obendrein.
Denn schon hat sich die Unionsführung darauf eingestellt, daß ihr Gesetzentwurf scheitert - an der FDP. »Wir ziehen das durch«, erklärte Späth Ende letzter Woche, »aber die FDP schafft das nicht.« CSU-Chef Franz Josef Strauß, offener Freund der Amnestie ("Kriege kosten Geld; und Wahlkampf ist Krieg"), machte bereits die Verantwortlichen namhaft. Kohl und Genscher hätten »mit fester Überzeugung verkündet, daß sie das Amnestiegesetz im Bundestag durchkriegen können«. Drohend fügte er hinzu: »Ich verlasse mich auf die Autorität der beiden.« Und ein CSU-Spitzenmann orakelt schon von einer »ernsthaften Bedrohung Kohls in seiner Rolle als Kanzler«.
Vor allem der FDP-Vorsitzende Genscher wird, wenn die Vorlage scheitert, seine ohnehin geminderte Autorität und Glaubwürdigkeit einbüßen. Nach der Weigerung der SPD-Fraktion Ende 1981, sich an einer Amnestie zu beteiligen, beschuldigte Genscher den damaligen Koalitionspartner, er habe sein Wort gebrochen. Nun kann der Vorwurf der Handlungsunfähigkeit ihn bald selber treffen: Auch Genscher kann für sein
gegebenes Wort nicht mehr garantieren.
Am Wochenende schossen Spekulationen und Gerüchte ins Kraut. Die »Stuttgarter Zeitung« wollte aus der Stuttgarter Hanns-Martin-Schleyer-Halle erfahren haben, daß Genscher und Fraktionschef Wolfgang Mischnick ihrem Koalitionspartner Kohl zugesagt hätten, mit allen Mitteln für eine Verabschiedung des Gesetzes zu werben. Beide Freidemokraten seien entschlossen, ihre Ämter niederzulegen, wenn sich der FDP-Parteitag am 1. bis 3. Juni dem Amnestieplan widersetzen sollte.
Eine solche Konsequenz wäre wohl nötig. Und die ohnehin gebeutelte, sonst aber rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete FDP hätte auf einen Schlag keine Führung mehr.
»Bild« teilte am Samstag sogar seinen Lesern mit, Kohl und Genscher seien einig in der Erwartung, sie könnten im Bundestag nicht mit einer Mehrheit für ihr Vorhaben rechnen. Doch dies Gerücht dementierte der Kanzler.
Immerhin - die FDP-Landesverbände sind im Aufruhr. Auch in Bonn schwindet die Bereitschaft der Liberalen, den Vorsitzenden weiter Gefolgschaft zu leisten.
In der Bundestagsfraktion hatten sich vorletzte Woche Hildegard Hamm-Brücher, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch der Stimme enthalten. Dem Widerstand schlossen sich vier Abgeordnete, die nicht zu den Linken zählen, an: Hermann-Otto Solms, Norbert Eimer, Helmut Schäfer und Günther Bredehorn.
Schmerzlich mußte es den FDP-Vorsitzenden treffen, daß im Parteivorstand vorige Woche seine Günstlinge gegen ihn aufstanden, die er nach dem Regierungswechsel kräftig gefördert hatte: Manfred Brunner aus Bayern, Wolfgang Gerhardt aus Hessen, auch Walter Hirche aus Niedersachsen. Bei ihnen, so scheint es, ist das liberale Rechtsverständnis, trotz Wende, intakt geblieben.
»Das ist eine neue Führungsgeneration, die nicht mitmacht«, freut sich Baum: »Die sind liberaler, als mancher gedacht hat.«
Aber auch in der alten Führungsgarde findet Genscher nur laue oder widerstrebende Mitstreiter. Mischnick spielt zwar, wie immer, die Rolle als treuer Paladin. Im Parteivorstand ließ er erkennen, daß er über Änderungen des Entwurfs nicht unglücklich wäre. Sein Vize Hans-Günter Hoppe stellte öffentlich die Frage, ob eine Amnestie »die politisch angemessene Antwort« sei. Und Justizminister Hans Engelhard ließ kein Wort des Beistands hören - allerdings auch keins des Abstands.
Die FDP-Generalsekretärin Irmgard Adam-Schwaetzer hat sich ein apartes Rollenspiel ausgedacht. Sie schreibt pflichtgemäß einen Rundbrief an die Parteigliederungen - mit Erläuterungen, die sie selbst nicht überzeugt haben: Sie lehnt das Vorhaben ab. Geld, so meint die künftige Schatzmeisterin, werde trotz aller Drohungen schließlich doch wieder in die Kassen kommen. Der Renommier-Liberale Ralf Dahrendorf hat angedroht, er werde auf dem Parteitag in Münster seine Meinung sagen.
Dem FDP-Chef ist klar, daß ihm in Münster Anfang Juni aller Voraussicht nach eine Niederlage bevorsteht. Schon seit längerem zeigt er Unlust an seinem Amt, vorletzte Woche warnte er seine Vorstandskollegen: »Ihr könnt nicht sagen, der Vorsitzende ist ein Arschloch, aber die anderen sind noch größere Arschlöcher, daher gibt es leider keine Alternative.« Genscher weiter: »Da kann ich nur an das Prinzip erinnern: Einen Vorsitzenden stützt man oder stürzt man.«
Sein Dilemma: Die Seinen wollen ihn weder stützen noch stürzen.
Vielen Liberalen geht seit langem an die Nieren, wie die Partei dank Genschers Wende-Manöver und seit der Anklage gegen Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff bei den Wählern in Verruf geraten ist. Ihnen ist die Rolle der FDP in der Koalition nicht geheuer, sie vermissen Profil und sind aufgebracht, daß Genscher sich als Generalsekretär einen farblosen Beamten, den Ex-Staatssekretär Karl Friedrich Brodeßer, zulegen will.
An der Basis stoßen die Parteispitzen nach Bekanntwerden der Amnestiepläne oft nur noch auf Verachtung, weil von der Partei der traditionellen Rechtsstaatshüter nicht mehr viel übriggeblieben ist. Unbegreiflich erscheint gerade Kommunalpolitikern, daß ihre Kollegen in der Bundeshauptstadt ungeniert sich selbst begünstigen und sogar vor Strafe bewahren wollen.
In jedem Gemeinderat empfindet es jeder als selbstverständlich, daß einer in eigener Sache nicht mitstimmen darf. In Bonn aber sind einige der Beschuldigten die Einpeitscher der Amnestie.
Genscher, obwohl hin- und hergerissen, will nicht aufgeben. Den Gegnern hält er vor, sie spielten sich als Saubermänner auf. Ihn ärgert, daß sie in der Öffentlichkeit als die Aufrechten gerühmt werden, während er selber seinen Ruf als Dunkelmann festigt.
Zurück kann er kaum: Sein Prestige als zuverlässiger Partner steht auf dem Spiel. Er fühlt sich seinen Geldgebern und seinem Lambsdorff verpflichtet, will sie vor drohender Strafe retten. Aber um welchen Preis: Er bekommt Spenden und behält Lambsdorff, verliert aber Identität und Wähler. »Für viele ist das ein Schock«, so Baum, »sie fürchten, das ist der Sargnagel für die FDP.« Und ein anderer führender Liberaler erkannte: »Man kann nicht alle Sauereien machen in diesem Land.«
Quer durch alle Provinzen empörte sich freidemokratische Basis und Landesprominenz gegen die Amnestiepläne. »Erhebliche Bedenken« äußerte der schleswig-holsteinische FDP-Chef Werner Zywietz. Sein hessischer Kollege Wolfgang Gerhardt befand: »Für mich braucht das Land keine Amnestie, sondern kann auf unsere unabhängige Rechtsprechung vertrauen.« Drastisch reagierte der rheinland-pfälzische Vorsitzende Rainer Brüderle auf den Bonner Coup: »Ich habe eine Scheißwut, daß man uns hier so ein Kuckucksei ins Nest gelegt hat.«
Überall faßten FDP-Gremien Beschlüsse, mit denen die Bundestagsfraktion aufgefordert wird, den Gesetzentwurf, so der Berliner Landesausschuß, »zurückzuziehen und das Projekt in keiner Weise weiter zu verfolgen«. Vergeblich mühte sich am vorletzten Wochenende der baden-württembergische FDP-Vorsitzende Jürgen Morlok, ein ähnliches Votum seines Landeshauptausschusses zu verhindern: Mit einer Mehrheit von fast 75 Prozent forderten seine Liberalen, die Bonner Fraktion müsse aus dem Gesetzgebungsverfahren aussteigen.
Nach seiner Niederlage ging auch Genscher-Stellvertreter Morlok auf Distanz. Nicht nur sei »das ganze Ding im Ablauf schlimm gemacht«, auch inhaltlich fand er den Amnestieentwurf nun unbefriedigend: »Diejenigen, die im klaren Unrechtsbewußtsein gehandelt haben, vor allem auf der Nehmerseite, die kann man natürlich nicht straffrei stellen.«
Vorige Woche häuften sich die Anträge von FDP-Gliederungen, die Amnestie auf dem Bundesparteitag Anfang Juni in Münster zu kippen. Schon jetzt schätzt der Berliner Landes- und Fraktionsvorsitzende Walter Rasch den Widerstand so stark ein, daß er die Vorhersage wagt: »Eine Amnestie nach diesem Vorlauf ist in dieser Form nicht zu machen.«
Bayerns Chefliberaler Manfred Brunner geht noch weiter. Daß die Parteien »nicht gleichzeitig Mittäter und Amnestiegeber« sein könnten, darin sieht er die »ganze FDP eigentlich einig«. Brunner: »Die Amnestie stirbt auf dem Bundesparteitag.«
Auch in Hamburg und Bremen stimmten die Landesvorstände das Bonner Projekt nieder, in Niedersachsen setzte sich die Fraktion geschlossen ab. Nur ein einziger Landesvorsitzender war Anfang letzter Woche noch stramm auf Amnestiekurs: Nordrhein-Westfalens Jürgen Möllemann. Forsch hatte der AA-Staatsminister noch am Montag per Rundbrief versucht, die Parteifreunde zu keilen.
»Eine Serie von Prozessen«, schrieb Möllemann, »über mehrere Jahre hin, immer im grellen Licht der Öffentlichkeit, exekutiert an unbescholtenen Leistungsträgern unseres Landes, schätzen wir schädlicher ein als die öffentliche Diskussion über eine ehrliche, schnelle Bereinigung der Vergangenheitsprobleme.«
Was er sonst noch als schädlich empfindet, sprach Genschers Paladin offen aus: »Der Spendenfluß ist völlig versiegt - und er wird es bleiben, solange die bestehende Rechtsunsicherheit bleibt.« Möllemann nannte damit die wahren Gründe für die Befreiungsaktion: Geld ist nur noch gegen Amnestie zu haben.
Und die Weißwäsche, natürlich, soll vornehmlich Möllemanns Parteifreund Otto Graf Lambsdorff zugute kommen, der in und nach seiner Zeit als NRW-Schatzmeister Millionenbeträge beischaffte.
Doch Möllemanns Brief hatte nicht den gewünschten Erfolg. Denn auch in der nordrhein-westfälischen FDP, die in diesem Jahr Europa- und Kommunalwahl zu bestehen hat und nächstes Jahr in den Landtag zurückkehren möchte, brach der Protest los. Selbst der Kreisverband in Möllemanns Heimatstadt Münster votierte gegen die Amnestie.
»Noch nie«, so beschrieb eine Woche nach dem Bonner Handstreich die liberalkonservative »Zeit« das Echo, »hat es eine Bundesregierung vermocht, so einmütige und so massive Empörung zu wecken, wie dies der Koalition jetzt mit ihrer geplanten Amnestie für rechtswidrige Parteienfinanzierung gelungen ist.«
Besonders wurmen mußte es die Politiker der geistig-moralischen Erneuerung, daß sogar ihre publizistischen Begleiter Anstoß nahmen. Warum man denn den Amnestieplan, fragte Springers »Welt«, »so kunstvoll« geheimgehalten habe, statt »so früh, so laut und so klar wie möglich an die Öffentlichkeit« zu gehen. Und »Bild« fand es »schwer zu verstehen, wie ungeschickt, ja tölpelhaft« die Regierung »sich in der Spendenamnestie anstellt«.
Die »Heimlichtuerei« ("Bild"), die Überraschungstaktik war wohl die einzige Chance, das Millionen-Ding überhaupt erst einmal auf den Weg zu bringen. Die Vorlage hätte das Parlament kaum erreicht, wäre sie rechtzeitig öffentlich erörtert worden. Stück für Stück wurden den Koalitionsstrategen vorige Woche die Argumente, die sie in aller Stille zurechtgelegt hatten, zunichte gemacht.
Rasch zerstob die rührende Mär vom braven Handwerksmeister, der aus lauter staatspolitischem Verantwortungsgefühl, wenngleich auf steuermindernden Umwegen, den Parteien mal 500, mal
2000 Mark zukommen ließ und dafür nun bestraft werden soll. Einerseits können auch Kleckerbeträge helfen, auf kommunaler Ebene manch öffentlichen Auftrag einzufahren. Zum anderen: Die Kleinspender sind längst außen vor.
Den Vorwurf der Amnestieplaner, die Strafverfolger zerrten unbescholtene Bürger gnadenlos vor den Richter, konterte die Bonner Staatsanwaltschaft mit nüchternen Zahlen.
Von den 1413 in Nordrhein-Westfalen verbliebenen Verfahren (392 hatten die Ermittler an die Behörden anderer Bundesländer abgegeben) wurden 713 - 259 wegen mangelnden Unrechtsbewußtseins der Steuerhinterzieher und 454 wegen Geringfügigkeit bei Spendensummen bis zu 5000 Mark - längst eingestellt. In zehn weiteren Fällen, in denen sich die hinterzogenen Steuern auf jeweils weniger als 30 000 Mark addierten, kamen die Spender mit einer Buße davon. Außerdem mußten sie dem Fiskus die Steuerschuld nachzahlen.
In Hamburg wurden 35 Verfahren wegen Geringfügigkeit, 63 gegen eine Buße eingestellt. 22 Steuersünder erhielten Strafbefehle, gegen 42 Verdächtige wird noch ermittelt.
Die Handwerker-Story hatten auch die FDP-Führer ihrer Bundestagsfraktion aufgetischt. Nachdem die Statistik des Staatsanwaltes bekannt wurde, fühlten sich selbst Befürworter der Amnestie hinters Licht geführt. Überhaupt suchen die Strafbefreier beredt ihre wahren Motive zu vertuschen. Mal argumentieren sie, mit der Amnestie solle ein Schlußstrich unter die »Rechtsunsicherheit« der Vergangenheit gezogen werden. Mal ist die Rede davon, jahrelang sei eine Spendenpraxis unbeanstandet geblieben, die nun »erst auf Grund einer neueren Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft« (Dregger) plötzlich strafwürdig sein soll.
Tatsächlich hat sich die Rechtsauffassung von Staatsanwälten und Juristen keinen Deut geändert. Dank der Dummheit von Spendern und Empfängern fanden sich - anders als früher - zuletzt reichlich Beweise für unrechtes Tun.
Um ihr schlechtes Gewissen zu kaschieren, erfanden die Rechts-Koalitionäre - im Orwell-Jahr 1984 - die Amnestie-»Neusprache«.
Wer zugunsten der politischen Parteien den Fiskus betrog, hat sich »entreichert« (Geißler). Wer sich »entreicherte«, ist ein »unbescholtener Bürger« (Kohl). Daß dem aus der Patsche geholfen werden muß, ist nicht nur »ein Akt der politischen Fairneß« (Kohl), sondern auch ein Akt der vorsorglichen finanziellen Vernunft. Denn es droht, Möllemann hat sie entdeckt, eine neue Form der »Staats- und Parteienverdrossenheit«. Gemeint ist die Verdrossenheit der Spender: Sie wollen nichts mehr geben, bevor nicht ihre Westen weißgewaschen sind.
Dreist haben die Sprachschöpfer die Bedeutung des Wortes »kriminalisieren« ins Gegenteil gewendet. Kriminell ist nicht mehr der Steuerhinterzieher aus der Industrie, sondern die Justiz, die ihn verfolgt. Das ging selbst der »FAZ« zu weit. Die Politiker der Koalition, so mahnte sie, sollten dieses »Schwindelwort« nicht mehr in den Mund nehmen.
Auch der Begriff »Vertrauensschutz« wird neu gedeutet. Wer den Fiskus beklaut, um den Parteien zu helfen, darf darauf vertrauen, daß er nicht vor Gericht kommt. Denn dies ist die »saubere Regelung« (Dregger), auf die er Anspruch hat. »Die Dinge«, fand der Deutsche Richterbund, »werden auf den Kopf gestellt.«
In Wahrheit sollen die großen Geldgeber und ihre Anstifter geschützt werden, denen ein Unrechtsbewußtsein nicht gefehlt haben kann: Allein bei den ersten
zehn Strafbefehlen, die bislang in Nordrhein-Westfalen versandt wurden, beträgt die Summe der hinterzogenen Steuern 1,36 Millionen Mark.
Steuerhinterziehung aber ist, entgegen verbreiteter Volksmeinung, nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt - schon gar nicht, wenn sie über Jahre hinweg zielstrebig geplant und mit Raffinement im größten Stil praktiziert worden ist. Das Strafmaß reicht bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug. Da für Steuerdelikte natürlich die allgemeinen Grundsätze des Strafrechts gelten, ist auch jede Anstiftung oder Beihilfe dazu strafbar - einschlägig vor allem in den Fällen der Schatzmeister und prominenten Spendenakquisiteure der Parteien.
Beide Methoden der rechtswidrigen Parteienspenden-Praxis erfüllen den Tatbestand der Steuerhinterziehung: *___die Vortäuschung eines Handelsgeschäfts, zum Beispiel ____durch Kauf von Gutachten, ohne daß eine entsprechende ____Leistung tatsächlich erbracht wird, samt der ____Möglichkeit, die Kosten für eine solche Scheinleistung ____in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen; *___die Zahlung von Spendenbeträgen an die als ____gemeinnützige Vereine getarnten Geldwaschanlagen der ____Parteien, wobei wesentlich höhere Summen als bei offen ____deklarierten Zahlungen an die Parteien steuerlich ____absetzbar sind.
Nur normale Steuerhinterziehung darf auch mit Geldstrafe geahndet werden. In »besonders schweren Fällen« geht es damit nicht mehr ab, dafür gibt es nur noch Freiheitsstrafen.
Ein solcher Fall liegt »in der Regel vor«, wenn der Täter »seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht« oder »unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt«. Dabei ist es mit Strafen bis zu zehn Jahren noch nicht mal getan: Das Gesetz droht zusätzlich noch Nebenfolgen an, die für Beschuldigte wie Lambsdorff, Gattermann oder Kiep das politische Aus bedeuten könnten.
Der Paragraph 375 der Abgabenordnung (AO) bestimmt: _____« Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr » _____« wegen Steuerhinterziehung ... kann das Gericht die » _____« Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die » _____« Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, » _____« aberkennen. »
Damit kein Zweifel daran entsteht, daß sie beim Amnestieren nicht nur an die Spender, sondern auch an sich selbst gedacht haben, schrieben die Autoren des Amnestiegesetzes einen harmlos klingenden Satz in ihren Entwurf: _____« Die Straffreiheit erstreckt sich auf ... die » _____« Nebenfolgen im Sinne des 375 AO. »
Wie diese Formulierung, die namentlich die Politiker begünstigt, in das Amnestiegesetz gelangt ist, kann sich Mit-Autor Wolfgang Schäuble von der CDU gar nicht erklären. Er behauptete, er kenne diesen Passus überhaupt nicht. Schäuble: »Den werden die Beamten hineingeschrieben haben.«
Wirklich?
Der Sorgfalt, mit der die Politiker sich jetzt weißwaschen wollen, entspricht die kriminelle Energie, die sie früher für die Geldbeschaffung aufbrachten.
Bereits im Juli 1949 gab der Kölner Bankier, Christdemokrat und Adenauer-Vertraute Robert Pferdmenges zu, daß er »bei seinen Freunden für die kommende Wahl für den Teil des Volkes« sammle, »der in der Planwirtschaft ein Verhängnis sieht«. Pferdmenges trieb, ein Jahr nach der Währungsreform, satte vier Millionen bei.
Es waren auch damals kaum die kleinen Handwerksmeister, die solche Opfer brachten. Zur ersten Stunde gehörten vielmehr Größen wie der Versicherer Colonia oder die Düsseldorfer Henkel-Werke - und die sind es heute noch.
Was jetzt die Strafverfolger in langen Listen aufschrieben, liest sich wie ein Gotha der deutschen Wirtschaft: von Karstadt bis Kaufhof, von Mercedes bis Porsche, von Hoechst bis Bayer. Bislang unveröffentlichte Unterlagen der Staatsanwälte zeigen, daß Anno 1972, im Jahr der wichtigen Willy-Wahl, die Quellen besonders heftig sprudelten.
Beschaffer und Organisator war der damalige Ehrenpräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Fritz Berg ging ("Einschreiben/ Vertraulich/Persönlich") 55 Industrieführer an und bat eindringlich, im Kampf gegen »Radikalismus und Kollektivismus ... Hilfe und Leistung zu verdoppeln, wenn nicht zu verdreifachen«. Grund laut Berg: _____« Wir sehen nicht nur unter der Einwirkung zahlreicher » _____« unkontrollierter Bewegungen immer mehr das Gebäude » _____« unseres Staates gefährdet, auch unsere Wirtschaft gerät » _____« zunehmend unter den Einfluß kollektiver Vorstellungen und » _____« Maßnahmen, die von den Prinzipien der unentbehrlichen und » _____« so erfolgreichen Freien Marktwirtschaft abweichen. Beidem » _____« gilt es zu steuern ... Mir liegt in Übereinstimmung mit » _____« allen unseren Freunden daran, die Mittel der Wirtschaft » _____« im Einsatz für die staatspolitischen Notwendigkeiten so » _____« stark wie möglich zu konzentrieren, weil nur so ein » _____« wirklicher Erfolg erzielt werden kann. »
Das Geld sollte über die »Staatsbürgerliche Vereinigung« (SV) und die Waschanlagen der Parteien fließen, und es kam reichlich. In langen Tabellenspalten ließ Berg die finanziellen Engagements der Angeschriebenen sauber festhalten. Der Flick-Konzern gab 500 000 Mark und schoß später noch einmal eine Viertelmillion nach, die Esso AG überwies im Juli 1972 an die gemeinnützige SV 100 000 Mark; die Vereinigung erhielt gleichzeitig Bescheid, daß der Esso-Vorständler Berthold Harneit weitere 100 000 Mark »H. Kiep zugesagt« hat.
Die Boehringer-Tochter Dr. Karl Thomae GmbH war mit immerhin zwei Millionen Mark dabei. Degussa-Manager signalisierten 130 000 Mark. Krupp gab 200 000; der damalige Vorstandschef und heutige Multi-Aufsichtsrat Günter Vogelsang sagte darüber hinaus »für 1973 verbindlich einen weiteren Betrag von 200 000,-» zu, »zahlbar im I. Quartal 1973«.
Dagegen nahmen sich die Banker knickrig aus. Dem Bankhaus Schröder, Münchmeyer, Hengst & Co. war die CDU trotz Spendenquittung nur 50 000 Mark wert, Warburg - Brinckmann, Wirtz & Co. lieferten nur die Hälfte.
Einer blieb ganz sauber. Unter Nummer 41 mußten die Geldeintreiber festhalten, daß der Preussag-Vorstandsvorsitzende
Günther Saßmannshausen die Kasse verschlossen hatte: »Absage«.
Insgesamt kamen bei der Fritz-Berg-Aktion 18,2 Millionen Mark zusammen, total wurden 1972 für Union und FDP 38 Millionen Mark vereinnahmt. 1976, als Helmut Kohl 48,6 Prozent der Stimmen bekam, sammelte die SV 40,2 Millionen Mark mit dem Ziel, das deutsche Volk weiter mit Marktwirtschaft zu beglücken.
Die Bonner Staatsanwälte stießen bei ihren Recherchen nur selten auf etwas, das sonst gerne mit »Genossenfilz« bezeichnet wird. Im Wahlkampf 1980 trieb Schatzmeister Alfred Nau für eine Helmut-Schmidt-Aktion 7,6 Millionen Mark ein. Sonst floß das Geld spärlich.
Dabei hatten die Sozialdemokraten fürs Spendeninkasso extra einen zweckdienlichen Verein gegründet: den Bonner »Arbeitskreis für kommunalpolitische Bildung e. V.« (AKB). Aufgabe des Vereins war offiziell die »demokratische Erziehung des deutschen Volkes, insbesondere auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern«.
Mit der demokratischen Erziehung klappte es nicht so recht. Der gemeinnützige Verein arbeitete vorwiegend als illegale Spendensammelbank, das Geld kam vor allem dem SPD-eigenen »Vorwärts«-Verlag zugute, der mit dem AKB seine Bilanzen aufbesserte. Von 1967 bis 1980 sammelte der Arbeitskreis aber nur 3,964 Millionen Mark - der Rekordbetrag von 1,26 Millionen war 1969, im ersten Regierungsjahr der Sozialliberalen, hereingekommen. Auf der Spenderliste stehen Firmen wie Flick, Bayer, RWE, Triumph-Adler oder die Deutsche Pfandbriefanstalt.
Mit so kleinen Beträgen wie die Genossen gaben sich die heutigen Koalitionsparteien nicht zufrieden. Zu ihren Gunsten schlossen sonst seriöse Geldinstitute regelrechte Spendenabkommen und vereinbarten sogar eine gemeinsame
Kreditaktion - etwa für die FDP. Als die Liberalen wieder mal in Nöten waren und ihre kontoführende Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) bei den normalen Konditionen blieb, wurde auf die Dresdner Bank umgeschuldet - zu höchst kulanten Bedingungen.
Insider schätzen, daß die deutschen Großbanken mehr als 100 Millionen Mark stifteten. Ermittelt wird in diesem Zusammenhang gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank, der Commerzbank und der Dresdner Bank.
Die Methode war stets die gleiche. Sammler für Bonner Parteien gaben an, welchen Stiftungen oder Vereinigungen die Gelder überwiesen werden sollten. Spätestens seit Anfang der siebziger Jahre war den Bankleuten klar, daß die Spenden in Wirklichkeit an die Parteien selbst gingen.
Oft quengelten die Parteikassierer in den Geldhäusern, die Vereine hätten zehn Prozent einbehalten, und baten um Nachschlag. Auf diese zehn Prozent kam es den Banken dann auch nicht mehr an.
Auf die intensiven Nachforschungen der Staatsanwälte hat die Deutsche Bank jetzt als erste reagiert. Sie bot an, 29 Millionen Mark nachzuversteuern.
Die Hoffnung von Banken und Großfirmen, das im letzten Dezember verabs chiedete neue Parteiengesetz würde Staatsanwälte und Richter milde stimmen, erwies sich als trügerisch: Die Ermittlungen gehen weiter, die Gerichte stellen weiterhin Durchsuchungsbefehle aus. Auch ein Ukas der Bonner Staatsanwaltschaft an die Steuerfahndung, keine neuen Parteispendenfälle zu recherchieren, war nicht das von den potenten Spendern erhoffte Signal.
Die Order vom März dieses Jahres hatte einen taktischen Grund: Die Kölner Justiz wird im September ein Pilot-Verfahren verhandeln - angeklagt ist die Pharma-Firma Madaus, die 308 000 Mark Steuern hinterzogen haben soll.
Termin: 7. September, 9.15 Uhr, Schöffengericht Köln, Saal 305.
Bis dahin sollen das neue Recht und die neue Moral in Gestalt des Amnestiegesetzes längst in Kraft sein. Am 24. Mai, so legten es die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen letzte Woche fest, soll der Bundestag den Entwurf in erster Lesung beraten - und wenig später, noch im Juni vor Beginn der Sommerpause, verabschieden.
Ob es dazu kommt? Wird erst die Opposition im Bundestag das Gesetz zu stoppen suchen - etwa indem sie per einstweilige Anordnung das Bundesverfassungsgericht gegen den neuen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker aufbietet, der das Gesetz unterfertigen muß (und sich deshalb letzte Woche auf dem CDU-Parteitag nicht an der Abstimmung beteiligte)?
Zum anderen könnte die SPD per Normenkontrollklage die Karlsruher Richter auffordern, für bewährtes, althergebrachtes Recht und Gesetz zu sorgen. Gute Chancen dafür gibt es wohl.
Denn was da schamhaft als Amnestie bezeichnet wird, ist in Wahrheit viel mehr - und obendrein eine Sache mit Seltenheitswert: eine »Abolition«, wie die Juristen sagen. Während die Amnestie als Gnadenerweis für eine unbestimmte Zahl rechtskräftig verhängter, noch nicht vollstreckter Strafen gewährt wird, handelt es sich bei der Abolition um die Niederschlagung von Strafverfahren vor deren rechtskräftigem Abschluß.
Der Unterschied ist gravierend. Bei einer Amnestie geschieht zunächst, was nach Recht, Gesetz und Verfassung vorgeschrieben ist: Richter sprechen Recht. Bei einer Abolition fällt die erste Gewalt der dritten in den Arm: Rechtsprechung findet gar nicht erst statt. Die Strafverfahren müssen eingestellt werden, und zwar deswegen, weil einige der Beschuldigten im Parlament so beschlossen haben.
»Niemand kann Richter in eigener Sache sein«, urteilt im SPIEGEL-Interview der frühere Verfassungsgerichtspräsident und vormalige CDU-Innenminister Ernst Benda über die Absicht, daß sich Beschuldigte selbst die weiße Weste überstreifen: Wenn ein Abgeordneter für die eigene Amnestie stimme, sei das einem »Mißbrauch des Mandats« vergleichbar (siehe Seite 22).
Es ist auch ein Mißbrauch des Vertrauens der Regierten in die Regierenden - nicht nur weil CDU/CSU und FDP eigene Versprechen eigensüchtig brachen. Auch die Zusage der Rechtskoalition, jede hinterzogene Spendermark werde »nachentrichtet«, dem Fiskus also kein Schaden entstehen, ist wahrscheinlich gar nicht mehr einlösbar.
Sobald die Staatsanwälte, durchs Amnestiegesetz gezwungen, den Griffel fallen lassen und die Ermittlungen einstellen müssen, beginnt für die Finanzämter ein Wettlauf mit der Zeit.
Die Christliberalen hätten dies verhindern können. Wenn es ihnen wirklich darum gegangen wäre, verlorene Steuermillionen zurückzuholen, hätten sie auf den alten Amnestiegesetz-Entwurf aller damaligen Bundestagsfraktionen vom Dezember 1981 zurückgreifen können. Der nämlich knüpfte ein Junktim: Es sollte nur amnestiert werden, wer zuvor seine Steuer nachbezahlt hatte.
Dies aber hat die amtierende Koalition nicht gewollt. Nachbezahlt werden soll lediglich »nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften« (Gesetzestext) - und da gibt es Fristen.
Solange die Staatsanwälte recherchierten, konnten die Finanzämter die Hände in den Schoß legen. Es galten die Verfolgungsfristen des Strafgesetzes. Nach einer Amnestie aber gelten wieder die Fristen der steuerlichen Abgabenordnung - und die könnten in besonders komplizierten Fällen schon längst überschritten sein.
»Das Rückzahl-Versprechen«, höhnt SPD-MdB Dieter Spöri, »ist nichts als ein Windei.«
Trotzdem wird es landauf und landab als Beruhigungsmittel verabreicht, um die Entrüstung zu dämpfen. Unterderhand raten die Empfänger milder Gaben von CDU, CSU und FDP ihren Gönnern nach wie vor: nicht nachzahlen, sondern Einspruch einlegen und abwarten. Es werde schon alles besser kommen.
»Hinter uns«, verkündete letzte Woche in Stuttgart CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep, »liegt eine Zeit der doppelten Moral.«
Vor uns erst recht.
Auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart.