Einstweilige VerfügungWettverbot für Hartz-IV-Empfänger aufgehoben
Hartz IV-Bezieher oder überschuldete Menschen dürfen nicht automatisch von Sportwetten ausgeschlossen werden. Das geht aus einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom Freitag hervor. Die Richter widersprachen damit einem Urteil des Landgerichts Köln.