Gerichtsurteil in CelleEntschädigung nach Impfschaden nur bei geklärter Ursache
Ein Soldat aus dem Landkreis Oldenburg war vor Gericht gegangen, weil er nach einer Impfung über Sprachprobleme und verlangsamte Augenbewegung klagte. Einen Zusammenhang zwischen Impfung und den Symptomen sah das Gericht aber nicht als erwiesen an.