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c't 13/2026
S. 8
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Keine gute Idee

Immer stärkere Motoren: Riskiert die E-Bike-Industrie ihre Regulierung?, c’t 12/2026, S. 16

Das Problem sind 400 kg auf Fußwegen. Gehwege (Zeichen 239) mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ sind weitverbreitet und wenn da zweispurige Fahrzeuge mit 400 kg fahren dürfen, scheint mir das an vielen Stellen wirklich keine gute Idee zu sein. Zumal diese Wege eigentlich für 20 km/h schnelle 50-kg-Jugendliche auf einem E-Roller tabu sind (anscheinend aber auch oft geduldet).

Auf einem gut ausgebauten reinen Radweg scheint es mir dagegen eher unproblematisch, wenn alle ohne ganz große Geschwindigkeitsunterschiede miteinander fahren. Kleinwagen und Vierzigtonner lässt man auch auf eine Autobahn – sogar mit locker 40+ km/h Geschwindigkeitsdifferenz.

TheRealKarsten Forum

Minderheit übertreibt

Bei E-Bikes wird es wohl auch auf eine Gesetzesregelung hinauslaufen, um im Gelände die Leistungsspitzen zu deckeln. Was der Kunde will und zahlt und die Technik mittlerweile liefert, überspannt die Risikobereitschaft anderer Gruppen, die den Wald zur Erholung nutzen. Meinetwegen auf abgesperrtem Privatgelände kann dann wieder alles unbegrenzt gefahren werden, aber dass im Offroad-Bereich die Vernunft in die dortige Materialschlacht reingrätscht, sehe ich nicht. Eine Minderheit wird es derart übertreiben, dass die Masse eine gesetzliche Deckelung wird hinnehmen müssen.

Iangweilig Forum

Radwege first

Die Überlegungen zur Regulierung von E-Bikes basieren auf falschen Annahmen. Seit Jahrzehnten werden Verkehrswege für Autos optimiert. Nun werden Radwege irgendwie drangequetscht. Einige Länder machen es besser und verschieben die Prioritäten: Radwege first. Dann gibt es verschiedene Spuren: für normale Fahrräder und einfache E-Bikes, für stärkere und schnellere E-Bikes sowie für E-Lasträder und so weiter. Mit schönen Grünstreifen sowie Pausen-, Lade- und Erholungsoasen. Es bleibt zu hoffen, dass die Auto-Lobby in der EU nicht wieder ihre Vorstellungen durchdrückt.

Klarsichten Forum

Fehlanreize

Wissenschaft ertrinkt in flachen Abhandlungen mit teils erfundenen Quellen, c’t 12/2026, S. 44

Wie im Artikel erwähnt, wird man als Wissenschaftler daran gemessen, wie viel man publiziert. Dazu kommt in der Regel auch das Prestige des Journals und wie oft das eigene Paper zitiert wurde.

Nun ist es nicht so, dass man als Wissenschaftler einfach ein Gehalt bekommt und forschen kann, wie man will. Die Arbeitszeit muss durch Forschungsförderung (mehr oder weniger) gedeckt sein. Allerdings wird zunehmend an dieser besagten Förderung gespart. Das bedeutet, man hat weniger Zeit pro Projekt zur Verfügung und muss mehr Projekte machen, um sich zu finanzieren.

Aus meiner Sicht ist es weniger ein Problem, dass die KI als Schreibhilfe genutzt wird. Es wird aber zusehends KI für Tätigkeiten verwendet, welche die eigentliche Forschung verflachen: Forschungsfrage, Studiendesign, Methoden et cetera. Diese Aufgaben erfüllen heutige Modelle nach wie vor sehr unzureichend.

dystopos Forum

Es bräuchte ein Verbot

Diese Videokonferenztools kommen aus Europa, c’t 12/2026, S. 106

Wenn man einmal an den Funktionsumfang von Zoom & Co. gewohnt ist, ist es schwer, eine Lösung zu wählen, die mit 80 Prozent des Funktionsumfangs in „nur“ 95 Prozent aller Fälle ausreichend ist. Solange man keine Software anbietet, die alles kann und gleichzeitig auch noch international maximal performant ist, wird es schwierig, am freien Markt zu bestehen.

Hier bräuchte es dann einfach ein Verbot durch die Datenschutzbehörden und Gerichte, dem Cloud-Act unterliegende US-Dienste zu nutzen. Dann entstünde eine kritische Masse an Usern, um wirklich echte europäische Champions entstehen zu lassen.

mabrueck Forum

Interoperabilität

Nun kann ich mit einem Samsung-Mobiltelefon durchaus ein iPhone anrufen. Beide halten sich an Standards. Warum kann ich nicht mit Zoom an einer Videokonferenz teilnehmen, zu der jemand mit Teams eingeladen hat? Den ganzen Klimbim könnten die Anbieter ja gern anbieten, aber Sprache und Bild zu übertragen, kann ja nicht so schwer sein. Hier sollte die EU eingreifen und jedes System verbieten, das nicht kompatibel ist.

ibb Forum

Illegal und unfair

Standpunkt „Strom: Bidirektionales Denken“, c’t 11/2026, S. 3

Negative Strompreise sind mitnichten Ausdruck freier Marktwirtschaft! Die Börse regelt schon immer Angebot und Nachfrage: Wenn niemand etwas haben will, es aber in großer Menge angeboten wird, dann sinkt der Preis. Beim Stromüberangebot ist der Leidensdruck (Netzstabilität aus Spannung und Frequenz) so groß, dass die Preise sogar negativ werden. Sind irgendwo in der Wirtschaft andere Negativpreise bekannt? Ich wage das zu bezweifeln: Milch wurde weggekippt, die Ölproduktion wird einfach gedrosselt.

Zurück zum Strom: Bekanntermaßen erhalten Großerzeuger mindestens die vereinbarte Marktprämie vom Staat, wenn der Abgabe- beziehungsweise Börsenpreis niedriger ist. Warum sollten die Erzeuger also freiwillig abschalten, bei niedrigen oder negativen Erlösen? Der Staat springt ja perfekt ein. Was für ein tolles Geschäftsmodell: Die Gewinne bleiben bei wenigen privaten Unternehmen, und das Risiko übernimmt der Staat.

Das Ganze hieß lange EEG-Umlage und wird mittlerweile direkt aus dem Bundeshaushalt über den Klima- und Transformationsfonds beglichen. Im Jahr 2024 waren dies 18 Milliarden Euro. Wir alle bezahlen also mit unseren Steuern die negativen Preise. Das hat nichts mit freier Marktwirtschaft zu tun.

Strom auch privat zu dynamischen Tarifen zu beziehen, ist zeitgemäß und in Ordnung. BEV-Laden [Battery Electric Vehicle, Anm. d. Red.] bei negativen Preisen halte ich persönlich für Schnorrerei: Auf Kosten der Allgemeinheit verschaffe ich mir einen Vorteil. Anleitungen zum Haus- oder Autoakkuaufladen mit Negativpreisen und dann gezieltem, wieder über das EEG gefördertem Einspeisen kursieren auch in den heise-Foren. Das ist nicht nur illegal, sondern auch unfair!

Zur Anmerkung „E-Auto netzdienlich an privater Wallbox parken“: Die Netzstabilität in Deutschland ist keine Privataufgabe. Das müssen Staat und Netzbetreiber tun. Bitte auch bedenken: Die allermeisten BEV-Hersteller schließen diese Art der Akku-Nutzung aus beziehungsweise reduzieren die Garantieleistungen bei solcher Nutzung. Wenn Sie den Motor eines Verbrenner-Pkws am Wochenende als Antrieb für einen Mähdrescher benutzen, werden Sie zu Recht die Garantie auf den Motor verwirken.

Peter Wanzeck Mail

Unvorhersehbare KI

Agentic Commerce: Wer haftet, wenn KI einkauft?, c’t 11/2026, S. 60

In Ihrem Artikel erwähnen Sie bezüglich Haftungsfragen den Betreiber des Agenten, weil er „den Agenten programmiert“ hat und einen „Programmier- oder Konfigurationsfehler gemacht“ haben könnte. Diese Formulierungen finde ich seltsam. Sie wissen, dass ein KI-Agent gar nicht klassisch programmiert oder konfiguriert, sondern trainiert wird. Sein Handeln anschließend logisch nachzuvollziehen, ist unmöglich, also wie kann ein Mensch dafür die Haftung übernehmen?

Sie erwähnen dann eine Aufsichtsbehörde, der gegenüber der Betreiber gegebenenfalls nachweisen muss, dass „die KI so gestaltet ist, dass sich ihre Entscheidungen vorhersehen und steuern lassen“, ja sogar „eine subtile Verhaltensbeeinflussung des Nutzers mithilfe der Daten unannehmbar und verboten“ wäre. Es muss also ein deterministischer Algorithmus sein? Ich weiß, KI ist ein sehr unscharfer Begriff, doch denkt man heutzutage ja zunächst einmal an irgendeine Art künstliches neuronales Netz. Was für mich hier aber ausscheidet, oder verstehe ich das falsch?

Ansgar Horstmann Mail

Nein, Ihre Einwände decken sich mit der Rechtsunsicherheit, die auch Juristen hier sehen.

Lieber einen Mac

Stromsparmodi im PC: Verstecktes Sparpotenzial nutzen, c’t 11/2026, S. 136

Wenn ich Ihren Artikel lese, komme ich zu dem Schluss, dass jeder PC-Nutzer einen Mac mini kaufen sollte. Diese aktuellen Geräte kommen mit 2 Watt bei ruhendem Desktop aus. Mein Mac mini aus 2014 konsumiert 5 Watt bei ruhendem Desktop. Natürlich ist der alte Mac mini kein spieletauglicher Rechner, der neue aber schon eher.

Zu den Qualitätsunterschieden dieser beiden Betriebssysteme: Die Qualität von Windows 11 ist ja hinlänglich bekannt, ich würde da eine 5 geben, Ziel verfehlt. Aber auch bei Apple ist nicht alles Gold. Früher hätte ich eine 2 gegeben, heute eher eine 3.

Siegfried Anton Mail

Ergänzungen & Berichtigungen

Nicht aufrufbare Profile und Linux-Support

Dokumenten-Einzugsscanner bis 500 Euro, c’t 11/2026, S. 88

In der Einzelbesprechung des Brother-Scanners ADS-4550W steht als Negativpunkt „Profile am Gerät aufrufbar“. Korrekt ist, dass die Profile im Test nicht aufrufbar waren.

Beim Epson ES-590W wurde der fehlende Linux-Support kritisiert. Epson hat nachgelegt und bietet mittlerweile Treiber und die Software Epson Scan 2 als Red-Hat- (RPM) oder Debian-Paket (deb) an.

Linux-Treiber für Epson ES-590W: ct.de/yn5n

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