Grausamer Fall von Misshandlung Bulgarien bekommt schärferes Gesetz gegen häusliche Gewalt
Demonstrantin in Bulgariens Hauptstadt Sofia hält ein Schild in die Höhe: »Gute Männer fürchten keine Gleichberechtigung«
Foto: VASSIL DONEV / EPABulgarien will nach Druck von der Straße und aus der Öffentlichkeit härter gegen häusliche Gewalt vorgehen. Nachdem grausame Fälle von Misshandlung von Frauen bekannt geworden waren, verabschiedete das Parlament am Montag eine Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen häusliche Gewalt. Es umfasst jetzt nicht nur Paare mit oder ohne Trauschein, die unter einem Dach leben, sondern auch Partner in einem »intimen Verhältnis«.
Dies definiert der Gesetzgeber als intime und sexuelle Beziehung von mindestens 60 Tagen zwischen »Personen männlichen und weiblichen Geschlechts«. In dem EU-Land sind gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlaubt.
Freiheitsstrafe soll sich erhöhen
Zudem soll die Freiheitsstrafe für Gewalttäter in der Ehe oder bei einem intimen Verhältnis von sechs auf bis zu acht Jahre erhöht werden. Das Parlament verabschiedete am Montag in erster Lesung eine entsprechende Novelle des Strafgesetzes. Die bulgarischen Abgeordneten unterbrachen ihre Sommerferien, um über die Gesetzesnovellen abzustimmen.
Tausende Demonstrierende hatten in den vergangenen Tagen in mehreren bulgarischen Städten schärfere Strafen in Fällen häuslicher Gewalt gefordert.
Anlass für die Proteste war der brutale Angriff auf eine junge Frau, der kürzlich das Land erschüttert hatte: Deren Ex-Freund hatte die 18-Jährige vor einem Monat hundertfach mit dem Messer verletzt und sie darüber hinaus grausam misshandelt. Ein mit dem Fall befasstes Gericht hatte die Verletzungen der Frau zunächst als »leicht« bezeichnet und keine Festnahme des 26-Jährigen angeordnet.
Das südosteuropäische Land hat die Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht ratifiziert. Die unterzeichnenden Länder verpflichten sich zu einem besseren Schutz von Frauen und Mädchen, etwa durch die strafrechtliche Verfolgung der Gewalttäter. Zudem umfasst sie gesonderte Schutzmaßnahmen für Migrantinnen und Asyl suchende Frauen. Das Verfassungsgericht in Sofia entschied 2018, dass dieses internationale Abkommen gegen das bulgarische Grundgesetz verstoße.
In dem Balkanland wurden allein von Januar bis April 2023 amtlichen Angaben zufolge elf Frauen von Männern aus ihrem Umfeld getötet. Die Dunkelziffer ist nach Auffassung von Aktivisten weit höher.