Umstrittene Justizreform EU-Kommission droht Warschau erstmals mit Geldstrafe
Die Vizechefin der Kommission, Věra Jourová
Foto: Yves Herman / REUTERSDie EU-Kommission hat Polen im Streit über eine umstrittene Disziplinarkammer für polnische Richter mit einer Geldstrafe gedroht. Sollte die Regierung in Polen die Disziplinarkammer nicht wie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefordert aussetzen, werde Brüssel die Zahlung eines Bußgelds gerichtlich beantragen, sagte EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová am Dienstag. Warschau habe Zeit bis zum 16. August.
Zu derartigen Anträgen auf Strafzahlungen beim EuGH kommt es nur sehr selten. »Lassen Sie mich wiederholen, was wir schon oft gesagt haben: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht«, sagte Jourová. »Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, einschließlich Anordnungen für einstweilige Maßnahmen, sind für alle Behörden und nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten bindend.« In dieser Frage könne es keine Kompromisse geben.
Nach Angaben des Göttinger Europarechtlers Alexander Thiele könnte die Kommission das Zwangsgeld als Pauschalbetrag oder als wiederkehrende Zahlung beantragen. Der EuGH müsste dazu ein neues Verfahren eröffnen, was zusätzliche Zeit in Anspruch nähme. Dann aber könnte es für Polen teuer werden: Der Pauschalbetrag läge laut Thiele bei mindestens 4,2 Millionen Euro, alternativ könnten zwischen 4000 und 240.000 Euro pro Tag fällig werden.
Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um eine 2018 neu geschaffene umstrittene Disziplinarkammer am Obersten Gericht, die die Aufsicht über alle Richter hat, einschließlich jener am Obersten Gerichtshof. Sie kann deren Immunität aufheben, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen, und deren Gehälter kürzen.
Zuletzt hatte sich der Streit zwischen Brüssel und Warschau noch einmal zugespitzt . Der EuGH in Luxemburg urteilte vergangenen Donnerstag, dass Polen mit der Disziplinarordnung für Richter »gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat«. Unter anderem biete die neu geschaffene Disziplinarkammer »nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit«.
Zuvor hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Polens Justizreformen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Die Entscheidungen des EuGH zum »System, den Prinzipien und Abläufen« der polnischen Gerichte stünden »nicht im Einklang« mit der polnischen Verfassung, erklärte Richter Stanisław Piotrowicz.
Europäischer »Rechtsstaats-TÜV«: Schlechte Zeugnisse für Polen und Ungarn
Generell sieht die EU-Kommission den Rechtsstaat in Polen und ebenso in Ungarn in Gefahr. Der am Dienstag veröffentlichte zweite Jahresbericht der Brüsseler Behörde zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 EU-Staaten kritisiert erneut vor allem Entwicklungen in diesen beiden Ländern. Demnach stellen die Regierungen in Warschau und Budapest die Unabhängigkeit der Justiz und die Pressefreiheit infrage und unternehmen nicht genug gegen Korruption.
Besorgnis äußerte Brüssel unter anderem darüber, dass Polens Regierung richterliche Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur umstrittenen Disziplinarkammer weiterhin nicht umgesetzt hat.
»In Ungarn gibt es weitere Veränderungen in Richtung einer Absenkung bestehender Schutzmaßnahmen« für die Unabhängigkeit der Gerichte, heißt es in dem Bericht. Etwa die Ernennung von Zsolt András Varga zum Präsidenten des Verfassungsgerichts entgegen dem Widerspruch des Nationalen Justizrats sei höchst bedenklich.
Auch um die Medien in den beiden Ländern ist es laut Kommission schlecht bestellt. Die ungarische Regierung nehme durch intensives Schalten von Werbeanzeigen »indirekt politischen Einfluss« auf die Presse. Der Staat sei »der größte Werbeträger im Land, und ein Großteil der Einnahmen geht an Medienunternehmen, die als regierungsfreundlich gelten«.