Amerikanische und deutsche Reaktionen Scharfe Kritik an beantragten Haftbefehlen gegen israelische Politiker
Joe Biden: »Wir werden immer an der Seite Israels stehen, wenn es um Bedrohungen seiner Sicherheit geht«
Foto: Elizabeth Frantz / REUTERSUS-Präsident Joe Biden hat die vom Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beantragten Haftbefehle gegen israelische Regierungsmitglieder als »empörend« bezeichnet. Die Anträge waren gleichzeitig mit Anträgen auf Haftbefehle gegen Hamas-Anführer gestellt worden. »Was auch immer dieser Ankläger andeuten mag, es gibt keine Gleichsetzung – keine – zwischen Israel und der Hamas«, so Biden. »Wir werden immer an der Seite Israels stehen, wenn es um Bedrohungen seiner Sicherheit geht.«
US-Außenminister Antony Blinken warnte, das Verfahren am IStGH könnte die Verhandlungen für eine Befreiung der israelischen Geiseln und eine Waffenruhe gefährden. Er stellte zudem die Legitimität und Glaubwürdigkeit der Ermittlungen am IStGH infrage
Der Chefankläger des IStGH in Den Haag, Karim Khan, hatte wegen des Gazakriegs und des Überfalls auf Israel Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu, den israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant, Hamas-Führer Yahya Sinwar sowie gegen weitere Mitglieder der Hamas-Führung beantragt.
Noch sind keine Haftbefehle ausgestellt. Israel und die Hamas zeigten sich aber bereits empört. Ob die beantragten Haftbefehle erlassen werden, müssen die Richter der Vorverfahrenskammer des IStGH entscheiden. Wenn sie die Tatvorwürfe als bestätigt ansehen, kann das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet werden.
»Der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung«
Auch aus dem deutschen Auswärtigen Amt kam Kritik. Deutschland respektiere die Unabhängigkeit des IStGH, aber: »Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden«, teilte ein Sprecher mit.
Das Gericht müsse nun sehr unterschiedliche Sachverhalte beurteilen: »Die Hamas-Führer verantworten ein barbarisches Massaker, bei dem am 7. Oktober in Israel Männer, Frauen und Kinder auf brutalste Weise gezielt ermordet, vergewaltigt und verschleppt wurden. Die Hamas hält weiterhin israelische Geiseln unter unsäglichen Bedingungen gefangen, greift Israel mit Raketen an und missbraucht die Zivilbevölkerung in Gaza als menschliche Schutzschilde.« Die israelische Regierung hingegen habe »das Recht und die Pflicht«, ihre Bevölkerung zu schützen und zu verteidigen. Klar sei allerdings auch, dass dabei das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Verpflichtungen gelte.
Bei den Attacken der Hamas im israelischen Grenzgebiet am 7. Oktober waren rund 1140 Menschen getötet und mehr als 250 als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt worden. Die Angriffe waren Auslöser für die militärische Offensive Israels im Gazastreifen, die bis heute andauert.
In dem Krieg sind nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde bisher mehr als 35.400 Menschen getötet worden. Die Vereinten Nationen haben mehrfach die Angaben der palästinensischen Gesundheitsbehörde als glaubwürdig bezeichnet.