Bundesrat segnet Punktereform ab - DER SPIEGEL
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Verkehrssünderdatei Bundesrat segnet Ramsauers Punktereform ab

Das Hickhack hat ein Ende: Der Bundesrat hat der Punktereform von Verkehrsminister Peter Ramsauer zugestimmt. Ab Mai 2014 wird die Verkehrssünderdatei in Flensburg komplett umgekrempelt.
Verkehrsminister Ramsauer: Gesetzentwurf des CSU-Politikers ist bewilligt
Verkehrsminister Ramsauer: Gesetzentwurf des CSU-Politikers ist bewilligt

Verkehrsminister Ramsauer: Gesetzentwurf des CSU-Politikers ist bewilligt

Foto: Sean Gallup/ Getty Images
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Berlin - Jetzt steht es endgültig fest: Die Punktereform von Verkehrsminister Peter Ramsauer wird kommen. Nachdem der Bundesrat die Neuregelungen der Flensburger Verkehrssünderdatei im Juni noch gestoppt hatte, segnete er sie am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause doch noch ab.

Bund und Länder hatten sich zuvor auf einen Kompromissvorschlag zu dem Gesetzentwurf geeinigt. Anders als ursprünglich geplant, bleibt nun die Möglichkeit erhalten, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Je nach Schwere des Vergehens werden ein, zwei oder drei Punkte vergeben. Bisher reichte die Skala von einem bis sieben Punkten.
  • Die Obergrenze für das Punktekonto liegt nun nicht mehr bei 18, sondern bei acht Punkten. Hat ein Autofahrer vier oder fünf Punkte auf dem Konto, wird er schriftlich ermahnt. Bei sechs oder sieben Punkten muss er an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Ab 8 oder mehr Punkten wird der Führerschein entzogen.
  • Aufgenommen werden sollen nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. So wird beispielsweise das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette nicht mehr mit Punkten geahndet. Im Gegenzug sind für diese Vergehen teilweise höhere Geldbußen geplant.
  • Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.
  • Punkteüberführung

    Alter Punktestand Übertragung ins neue Punktesystem
    1 bis 3 1 (Vormerkung)
    4 bis 5 2 (Vormerkung)
    6 bis 7 3 (Vormerkung)
    8 bis 10 4 (Ermahnung)
    11 bis 13 5 (Ermahnung)
    14 bis 15 6 (Verwarnung)
    16 bis 17 7 (Verwarnung)
    >=18 8 (Entzug)
    Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

  • Besonders interessant für jeden, der bereits Punkte in Flensburg gesammelt hat, ist die Übertragung der alten Zähler ins neue System: Wer seinen aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei abfragen will, muss dafür einen Antrag beim Kraftfahrbundesamt (KBA) stellen. Wie die Behörde erläutert, ist das auf dem Postweg, über das Internet oder bei einem Besuch im Auskunftspavillon des KBA in Flensburg möglich. Die Abfrage ist kostenlos.
  • Für den Antrag per Post steht auf der Homepage des KBA ein Formular zum Download  bereit. Die Antragstellung via Internet ist nur mit einem Personalausweis möglich, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert ist. Weiter wird für die elektronische Authentifizierung ein Lesegerät für den Chip im Ausweis und die passende App benötigt. Für die Abfrage direkt vor Ort in Flensburg muss ein gültiger Ausweis mitgebracht werden.

    cst/dpa