Neue Regeln Autofahren wird teurer aber sicherer
Hamburg Die Beamten in den Bundesministerien und die Parlamentarier in Bundestag und Bundesrat haben ganze Arbeit geleistet: Im neuen Jahr treten rund um das Auto zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Auf einen gemeinsamen Nenner gebracht, bedeutet das für die Betroffenen vor allem eines: Autofahren wird noch teurer, als es bisher schon ist. Für Sprit, Steuern und Versicherungen müssen Kfz-Halter ab dem 1. Januar deutlich mehr berappen.
Daneben fallen jedoch auch zahlreiche andere Gesetzesänderungen ins Gewicht, die größere oder kleinere Details im Straßenverkehr ändern. Einige von ihnen verbessern den Opfer- und Versicherungsschutz. Andere, wie etwa das Gesetz gegen den Führerscheintourismus, sollen die Sicherheit verbessern.
Der Auto Club Europa (ACE) hat die Neuheiten zusammengestellt. SPIEGEL ONLINE dokumentiert die Wichtigsten im praktischen Überblick:
Tanken wird teurer
Tanken wird teurer
Ab 1. Januar wird die Mehrwertsteuer von bisher 16 auf dann 19 Prozent erhöht. Aus Umweltschutzgründen müssen die Mineralölkonzerne dem Sprit außerdem Biokomponenten beimischen, die voll versteuert werden. Beides zusammengenommen verteuert den Liter Benzin oder Diesel um fünf bis sechs Cent. Laut Berechnungen des ACE summieren sich diese Beträge bei einem Durchschnittsverbrauch von sieben bis acht Litern und 15.000 Kilometern Fahrt im Jahr auf bis zu 90 Euro Mehrkosten.
Doch dabei bleibt es nicht, denn auch die Versicherungssteuer wird angehoben. Dadurch kommen weitere Kosten auf Autofahrer zu. Laut ACE steigt eine durchschnittliche Versicherungssumme von 500 Euro im Jahr um drei Prozent, also um etwa 15 Euro.
Pendler zahlen mehr
Pendler zahlen mehr
Wer mit seinem Auto zur Arbeit pendelt, muss künftig nicht nur mehr Spritkosten stemmen, sondern auch bei der Steuererklärung auf liebgewonnene Privilegien verzichten: Für die meisten Berufspendler wird die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz teurer, weil die Pendlerpauschale gekürzt wurde. Zwar können Pendler beim Finanzamt weiterhin 30 Cent pro Kilometer geltend machen aber nur noch dann, wenn die einfache Strecke mindestens 21 Kilometer lang ist. Die ersten 20 Kilometer bleiben generell unberücksichtigt.
Knöllchen im Ausland müssen in Deutschland bezahlt werden
Knöllchen im Ausland müssen in Deutschland bezahlt werden
Urlaubszeit regellose Zeit? Das ist vorbei. Wer bisher im europäischen Ausland mit zu hohem Tempo geblitzt wurde, einen Strafzettel wegen Falschparkens oder eine Geldbuße wegen eines anderen Verkehrsvergehens aufgebrummt bekam, wurde in den meisten Fällen verschont: Wer nicht zahlte, war aus dem Schneider, Mahnungen wurden nicht zugestellt.
Doch ab dem 22. März kommenden Jahres ist alles anders. Dann tritt das sogenannte EU-Knöllchen-Abkommen in Kraft. Darin verpflichten sich alle EU-Staaten, Bußgelder ab 70 Euro nicht nur gegenseitig anzuerkennen, sondern auch im Heimatland von den eigenen Behörden vollstrecken zu lassen. Wer also auf der Urlaubsfahrt an die Adria in Italien geblitzt wird, bekommt kurz darauf Post von der Bußgeldstelle seiner Heimatstadt.
Das Problem für deutsche Autofahrer: In vielen europäischen Staaten sind die Strafen deutlich schärfer als in Deutschland. Wer beispielsweise in Dänemark falsch parkt, muss laut ACE 70 Euro berappen. Es empfiehlt sich also, die Verkehrsregeln künftig auch im Ausland penibler zu achten.
Unfallopfer bekommen mehr Rechte
Unfallopfer bekommen mehr Rechte
Die Rechte von Verkehrsopfern werden ab dem 11. Juni kommenden Jahres deutlich gestärkt. Eine entsprechende EU-Richtlinie sieht vor, dass Opfer von Fahrerflucht künftig die Schäden an ihrem eigenen Auto ersetzt bekommen. Wer bei einem Fahrer einsteigt, der Alkohol oder Drogen konsumiert hat, riskiert nicht mehr, nach einem Unfall vollkommen leer auszugehen.
Auch im europäischen Ausland gibt es künftig besseren Versicherungsschutz:
- Bei unverschuldeten Unfällen kann der ausländische Versicherer in der Heimat verklagt werden.
- Der Autokauf im EU-Ausland wird einfacher und sicherer, denn Importfahrzeuge bekommen 30 Tage lang Versicherungsschutz.
- Schwächere Verkehrsteilnehmer etwa Fußgänger und Radfahrer - haben europaweit einen besonderen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie von einem Kfz-Lenker geschädigt worden sind. In Deutschland gilt diese Praxis schon bisher, jetzt werden die Mindestversicherungssummen in allen 25 EU-Staaten vereinheitlicht. Zurzeit haftet die Versicherung bei einem Personen- und Sachschaden jeweils mit bis zu einer Million Euro. Weil dieser Betrag im Vergleich zu den in Deutschland üblichen Leistungen allerdings gering ist, rät der ACE vor Auslandsfahrten zum Abschluss einer zusätzlichen Versicherung.
Führerscheintourismus ade!
Führerscheintourismus ade!
Mit dem berüchtigten Führerscheintourismus dürfte schon bald Schluss sein. Wie bisher ist nach einem Führerschein-Entzug die Medizinisch-Psychologische Untersuchung fällig. Wer den "Idiotentest" in Deutschland aber dadurch umgehen will, dass er im Ausland einen zweiten Führerschein macht, setzt künftig auf das falsche Pferd. Denn diese Führerscheine können die deutschen Behörden ab dem Frühjahr 2007 einziehen.
Fahranfänger müssen nüchtern bleiben
Fahranfänger müssen nüchtern bleiben
Für Fahranfänger soll ab Sommer nächsten Jahres eine Null-Promille-Grenze eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest, der wichtigste Inhalt aber sehr wohl: Das Verbot soll unabhängig vom Alter für zwei Jahre ab dem Führerscheinerwerb gelten.
Darüber hinaus diskutieren Experten derzeit ein Fahrverbot für solche Jugendliche, die Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs begangen haben: Zur Abschreckung sollen Gerichte jugendlichen Tätern bis zu drei Monate den Führerschein entziehen dürfen. Diese Pläne sind aber noch nicht spruchreif.
Laut dem ACE gibt es in der schwarz-roten Koalition zudem Überlegungen, Eltern das Rauchen im Fahrzeug zu verbieten, wenn Kinder mitfahren. Die Schadstoffkonzentration in einem Pkw, in dem geraucht wird, soll 30 Mal höher liegen als der neue EU-Grenzwert gegen Feinstaubbelastung. Laut dem ACE ist eine baldige Umsetzung dieser Vorschrift aber eher unwahrscheinlich.
Werkstätten dürfen Rechtstipps geben
Werkstätten dürfen Rechtstipps geben
Wer sein Auto nach einem Unfall in eine Werkstatt bringt, kann dort künftig mehr in Anspruch nehmen als nur die Reparatur: Die Betriebe dürfen bald allgemein über die rechtlichen Hintergründe oder die Abrechnung aufklären und sich sogar den Reparaturanspruch gegen den Versicherer abtreten lassen. So sieht es das neue Rechtsdienstleistungsgesetz vor, das Mitte 2007 in Kraft treten soll. Rechtlichen Rat dürfen Werkstätten aber nur erteilen, wenn das für die Reparatur "notwendig" ist. Die Beurteilung, wer bei einem Unfall Schuld hat, gehört ausdrücklich nicht dazu.
Alte Autos leichter zulassen
Alte Autos leichter zulassen
Die Wiederzulassung von Kfz wird ab März 2007 einfacher. Stillgelegte Autos verlieren nicht mehr wie bisher nach 18 Monaten automatisch die Betriebserlaubnis. Davon profitieren vor allem Oldtimer und anderes "Altmetall", das erst in mühevoller Kleinarbeit wieder hergerichtet werden muss. Sind noch keine zwei Jahre seit der letzten Hauptuntersuchung verstrichen, kann das Auto laut ACE direkt wieder zugelassen werden. Wäre während der Stilllegungszeit eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, reicht künftig die einfache Fahrt zur nächsten Prüfstelle.
har