Hoher Bedarf Schafft es die Widerspruchsregelung bei der Organspende durch den Bundestag?
Transportbox für menschliche Organe: Die Zahl der Spender reicht bei Weitem nicht aus
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Tausende schwer kranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan – oft vergeblich. Der Bedarf an Organspenden kann bei Weitem nicht gedeckt werden. Seit Jahren wird in der Politik darüber gestritten, wie sich das ändern lässt. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten startet nun einen weiteren Anlauf, in Deutschland die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag erstmals im Bundestag diskutiert werden.
Die Widerspruchslösung sieht vor, dass künftig jeder Erwachsene als Organspender infrage kommt, der dem nicht ausdrücklich widerspricht. Vorgesehen ist, dies mit einer stärkeren Aufklärung zu verbinden. Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Hohe Zustimmungsraten, wenige Organspender
Es gebe in Deutschland hohe Zustimmungsraten zu Organspenden, aber wenige Menschen hätten diese Zustimmung auch hinterlegt, sagte Grünenpolitikerin Ricarda Lang am Donnerstag im ARD-»Morgenmagazin«. »Niemandem ist zuzumuten, gegen seinen Willen Organspender zu werden«, betonte Lang. »Aber jedem von uns ist zuzumuten, uns einmal in unserem Leben mit diesem Thema zu beschäftigen.« Damit könne Leben gerettet werden.
Bislang würden oftmals die Angehörigen gezwungen, die Entscheidung zu treffen – »in einem Moment der Trauer, in einem Moment der Unsicherheit«, sagte die Grünenpolitikerin.
Für die Befürworter der Widerspruchsregelung ist es bereits der dritte Anlauf – nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag gescheitert war und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht zur Abstimmung kam. An der aktuellen Initiative sind Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen beteiligt. Zu den Unterstützern gehören unter anderem die Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).
Gegenvorschlag: Mehr Aufklärung und Aufforderung
Daneben existiert auch ein Gegenvorschlag zur Widerspruchslösung. Eine zweite fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe will die Zahl der Organspenden ebenfalls erhöhen, aber mithilfe einer verstärkten Aufklärung und Aufforderungen, eine Entscheidung zu treffen. Die Gruppe stellt sich strikt gegen die Widerspruchsregelung. Das Recht auf Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass persönliche Konsequenzen folgen.
Mit ihrem Antrag will die Gruppe unter anderem erreichen, dass alle Bürgerinnen und Bürger »zeitnah« nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendenbereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten – neben Ja und Nein auch »unentschieden«.
Der Staat könne Schweigen nicht als Zustimmung werten, warnte CDU-Politiker Michael Brand im »Morgenmagazin«. »Es geht um die Unversehrtheit des eigenen Körpers, um das eigene Leben«, betonte er. Eine Organspende sei eine höchstpersönliche Entscheidung. Er sehe die Gefahr, dass mit der Widerspruchslösung Misstrauen und Ablehnung erzeugt werde.
Finale Abstimmung Ende des Jahres
Der Gesetzentwurf pro Widerspruchsregelung wird zur Einbringung von 254 Abgeordneten unterstützt – der Contra-Antrag von zunächst 58 Abgeordneten. Welche Mehrheitsverhältnisse sich am Ende im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten herausbilden, muss sich in den kommenden Monaten zeigen. Die finale Abstimmung ist für Ende des Jahres geplant.
Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen werden seit Langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr spendeten 985 Menschen nach dem Tod ein Organ oder mehrere Organe, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitteilte . Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8200 Menschen auf Wartelisten.
Festhalten lässt sich ein »Ja« oder »Nein« zu einer Organspende nach dem Tod unter anderem auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Seit März 2024 gibt es zudem online die Möglichkeit, seine Haltung in einem Organspende-Register digital zu dokumentieren. Aktuell sind dort knapp 633.000 Erklärungen hinterlegt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mitteilte. Demnach stimmten 82 Prozent Organentnahmen uneingeschränkt zu, möglich ist es auch nur für bestimmte Organe. Einen Widerspruch hinterlegten 8,7 Prozent.