Reiserecht EU-Parlament will Rechte von Flugreisenden stärken
Passagiere sollen nicht zugunsten der Airlines benachteiligt werden
Foto: © Jonathan Bachman / ReutersStraßburg - Geht es nach dem EU-Parlament, haben Flugpassagiere bald weitreichendere Ansprüche auf Entschädigungszahlungen als bisher. Sie sollen ihr Recht auf Ausgleichsleistungen zudem leichter durchsetzen können.
Die Parlamentarier in Straßburg stimmten am Mittag mit einer großen Mehrheit einem entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung zu. Dieser sieht wesentliche Änderungen des im vergangenen Mai vorgelegten Vorschlags der EU-Kommission vor.
Die wichtigsten Punkte:
- Passagiere sollen bei Flügen unter 1500 Kilometern bei Verspätungen ab drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von mindestens 300 Euro haben. Die aktuelle, seit 2004 geltende EU-Verordnung sieht 250 Euro vor, wenn ein solcher Flug sich um mindestens zwei Stunden verzögert.
- Bei Flugstrecken über 1500 und unter 3500 Kilometern soll es ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden einen Ausgleich in Höhe von 400 Euro geben - das entspricht den aktuellen Bestimmungen. Nach ihnen steht Passagieren bei Verspätungen von mehr als drei Stunden zudem bis zu 600 Euro als Entschädigung zu.
- Die Informationspflicht der Fluggesellschaften wird erweitert: Bei Verspätungen sollen Flugreisende demnach "angemessen" unterrichtet werden, was der Grund der Verzögerung ist, sowie über die Bedingungen der weiteren Betreuung. Bei der Annullierung eines Fluges oder einer Nichtbeförderung muss die Airline bislang außerdem eine Ersatzbeförderung anbieten oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Verspätet sich der Abflug erheblich, haben gestrandete Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten. Wenn sie erst am nächsten Tag abreisen können, steht ihnen zudem eine unentgeltliche Hotelunterbringung sowie ein für sie kostenloser Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft zu.
- Passagiere, die einen Hinflug nicht antreten, sollen Anspruch auf den ebenfalls gebuchten Rückflug haben - das ist bislang nicht der Fall.
- In jedem EU-Staat soll eine Anlaufstelle für Beschwerden geschaffen
- Fluggesellschaften müssen vorsorgen, damit sie auch im Falle einer Insolvenz den Rücktransport von Passagieren oder eine Erstattung der Reisekosten gewährleisten können.
Im vergangenen März hatte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Änderung der aktuellen Regelungen vorgestellt. Die darin vorgesehenen Neuerungen würden Passagiere benachteiligen und die Airlines bevorzugen, klagten Verbraucherschützer wie der Fahrgastdachverband European Passenger's Federation (EPF) damals.
Kritisiert wurden vor allem diese Vorschläge der Kommission:
- Passagiere sollten erst ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden Anspruch auf Entschädigungsleistungen von bis zu 600 Euro haben. Dies sollte allerdings nur bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern gelten. Bislang bestand in solchen Fällen schon nach zwei Stunden Verspätung ein Anspruch auf Ausgleich.
- Bei Flügen bis zu 3500 Kilometern und mehr hätten Passagiere nach den Plänen der Kommission erst nach neun beziehungsweise zwölf Stunden Ansprüche - bislang galten drei und vier Stunden als zeitliche Marken, die überschritten werden müssen.
- Als "außergewöhnliche Umstände", bei denen bisher keine Entschädigungszahlungen seitens der Fluggesellschaften fällig waren, sollten auch technische Defekte gelten. Das sehen auch die EU-Parlamentarier in dem geänderten Entwurf so - unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn sie "durch Umstande verursacht werden, die von dem ausführenden Luftfahrtunternehmen nicht kontrollierbar sind, die die Flugsicherheit beeintrachtigen und die normale Fortsetzung des Fluges unmoglich machen", heißt es in der Begründung.
Die korrigierte Vorlage, der die Parlamentarier jetzt zugestimmt haben, wird nun dem Rat der Europäischen Union vorgelegt, der ebenfalls darüber bestimmen muss. Eine Einigung soll noch vor der Europawahl im Mai erfolgen.
Die neue Verordnung soll die Regelung aus dem Jahr 2004 nachbessern. In der Praxis haben Passagiere bislang große Mühe, ihr dort verankertes Recht durchzusetzen, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehr als 30 Urteilen gerügt hat. Nach Angaben aus dem Verkehrsausschuss des Europaparlaments werden derzeit nur zwei Prozent der Betroffenen tatsächlich entschädigt.