Arbeitsrecht: Streit um "Puffauto" mit Werbung auf Firmenwagen - DER SPIEGEL
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Prozess um beklebten Firmenwagen "Mit so einem Puffauto fahre ich nicht"

Den neuen Dienstwagen fand er anstößig: Ein Mitarbeiter eines Kaffeevertriebs weigerte sich, ein mit nackten Frauenbeinen beklebtes Auto zu fahren - und wurde gefeuert. Zu Unrecht, entschied nun das Arbeitsgericht.
Umstrittene Werbung: Mit diesem Aufkleber wollte ein Mitarbeiter nicht fahren
Umstrittene Werbung: Mit diesem Aufkleber wollte ein Mitarbeiter nicht fahren

Umstrittene Werbung: Mit diesem Aufkleber wollte ein Mitarbeiter nicht fahren

Foto: Roland Weihrauch/ dpa
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Ein neuer Firmenwagen ist gewöhnlich ein Grund zur Freude - es sei denn, der Chef klebt peinliche Werbung drauf. Ein Mitarbeiter einer Kaffeefirma aus Mönchengladbach fand die Aufkleber auf dem neuen Dienstfahrzeug so daneben, dass er sich weigerte, das Auto zu fahren. Daraufhin wurde er gefeuert. Zu Unrecht, entschied jetzt das Arbeitsgericht Mönchengladbach: Ohne vorherige Warnung kann nicht verhaltensbedingt gekündigt werden.

Die Aufkleber auf den Seitentüren des schwarzen Lieferwagens sollen den Eindruck erwecken, sie gäben den Blicks ins Innere des Wagens frei. Auf der einen Seite schauen nackte Frauenbeine aus einem Berg Kaffeebohnen heraus, an den Füßen baumeln rote High Heels. Auf der anderen Seite ist ein kopfloser Männerkörper mit Jeans und Pullover zu sehen - und dieser ist so unter das Fenster geklebt, dass der Oberkörper des Fahrers das Bild fortzusetzen scheint. Auf Facebook präsentierte die Firma ihr neues Auto stolz:

Robert W., der seit 20 Jahren für die Firma in Köln und Düsseldorf Kaffee ausliefert, fand die Aufmachung geschmacklos. Trotzdem setzte er sich widerwillig hinters Steuer. Als dann am nächsten Tag auch noch die bislang grauen Radkappen gegen rote getauscht wurden, wurde es dem 49-Jährigen zu viel. Er stellte den Chef zur Rede, wörtlich sagte er: "Mit so einem Puffauto fahre ich nicht." Es kam zum Streit - und zur fristlosen Kündigung. Der gefeuerte Mitarbeiter reichte Klage vor dem Arbeitsgericht ein.

Robert W. klagte gegen seine Kündigung

Robert W. klagte gegen seine Kündigung

Foto: Roland Weihrauch/ dpa

Arbeitnehmern steht nur in Ausnahmefällen das Recht zu, vom Arbeitgeber übertragene Aufgaben abzulehnen, zum Beispiel, wenn die verlangte Tätigkeit gegen Gesetze verstößt, lebensbedrohlich ist oder die Gesundheit erheblich gefährdet. Andererseits gilt: Unternehmen müssen Mitarbeiter vor verhaltensbedingten Kündigungen erst abmahnen und damit konkret signalisieren, dass sie mit diesem Fehlverhalten nicht einverstanden ist. Auf diesen Grundsatz berief sich nun auch das Arbeitsgericht.

In einem Gütetermin hatte die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen: Der Mitarbeiter, der fristlos zum 30. Juni gekündigt worden war, hätte noch bis zum Jahresende sein Gehalt bekommen. Doch darauf wollte Robert W. sich nicht einlassen. Er sieht sich wegen seiner Homosexualität diskriminiert. Er sei der einzige Mitarbeiter gewesen, der mit einer solchen Werbung Kaffee ausliefern sollte, alle anderen Kollegen hätten ganz normale Fahrzeuge gehabt.

Der Geschäftsführer des Unternehmens weist diesen Vorwurf zurück: "Ich habe kein Problem mit seiner Homosexualität. Das Fahrzeug sollte in den Großstädten auffallen."

Das Gericht entschied nun: Die fristlose Kündigung war unverhältnismäßig - zumal Robert W. fast 20 Jahre lang ohne Beanstandungen für die Firma gearbeitet hatte. Eine Diskriminierung aufgrund seiner Homosexualität sei aber nicht erkennbar. Robert W. bekommt bis Ende des Jahres sein Gehalt, wird aber von der Arbeit freigestellt und zum 31. Dezember gekündigt. Eine ordentliche Kündigung hält das Gericht für wirksam.

Seit September fährt ein neuer Mitarbeiter das Auto mit dem umstrittenen Aufkleber. Und auf der Facebook-Seite der Firma  wird lebhaft diskutiert, ob die Werbung nun sexistisch ist oder nicht.

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vet/dpa