Dienstwagen: Wer zahlt beim Unfall? - DER SPIEGEL
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So geht Arbeit Wer zahlt beim Unfall mit dem Dienstwagen?

Ein Dienstwagen ist 'ne feine Sache. Aber beim Unfall wird es kompliziert: Ob die Firma zahlt oder der Fahrer, hängt von Details ab.
Dienstwagen nach Crash
Dienstwagen nach Crash

Dienstwagen nach Crash

Foto: Armin Weigel/ picture alliance / dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Sie haben ein Problem:

Das war echt knapp. Mit einem dumpfen Schlag ist diese Krähe bei 160 Sachen auf der Autobahn in Ihre Frontscheibe geknallt. Die Scheibe ist gesplittert, aber noch drin. Eine Autoglaswerkstatt hat die Sache binnen weniger Stunden behoben. Aber was ist mit den Kosten? Alles kein Problem, beruhigen Sie sich selbst. Das Auto ist ein Dienstwagen, das wird schon passen. Der ist doch bestimmt mit Vollkasko versichert, oder?

Die Antwort liegt ein paar Wochen später im Briefkasten. Es gibt zwar eine Vollkasko, aber bei Glasschäden ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen: Auf 150 Euro der Glaserrechnung bleiben Sie vorerst sitzen.

Das könnte helfen:

Jetzt kann nur noch Ihr Chef helfen, denken Sie sich. Muss der nicht beim Dienstwagen für solche Kosten aufkommen?

Das kann man nicht pauschal beantworten. Bloß weil das Auto Ihrer Firma gehört, sind Sie nicht als Fahrer aus der Verantwortung entlassen. Und obwohl sehr viele Dienstwagen den Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung überlassen werden, gilt: Nur, wenn es auf einer Dienstfahrt rumst, kommt überhaupt in Betracht, dass die Firma haftet.

Worauf müssen Sie achten?

Die Regeln für Dienstfahrten sind vergleichsweise streng. Legen Sie etwa den Weg zum Büro mit dem Dienstwagen zurück, obwohl Sie ebenso gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hätten fahren können, ist das keine Dienstfahrt, sondern Ihre ganz private Bequemlichkeit.

Es zählen Fahrten, die "in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit" zurückgelegt werden. Zum Beispiel bei einer Dienstreise. Übrigens steht der Arbeitgeber dann sogar in der Pflicht, wenn Sie Ihr eigenes Privatauto verwenden. Wenn ein Fahrzeug wie ein Arbeitsmittel eingesetzt wird, muss er für die Kosten aufkommen.

Allerdings nur, wenn Sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verschuldet haben. Schließlich ist eine Dienstfahrt kein Freibrief für idiotisches Autofahren. Die Frage nach dem Verschulden wird allerdings häufig erst vor Gericht geklärt.

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Foto: Renault

Grobes Fehlverhalten müssen Sie dann auf Ihre eigene Kappe nehmen. Etwa, wenn Sie viel zu schnell gefahren sind, keinen Abstand gehalten oder während der Fahrt mit dem Handy rumgedaddelt haben. Andersherum genauso: Hat Ihr Unfallgegner die volle Schuld, zahlen Sie nichts - und Ihr Chef auch nicht.

Bei einer "mittleren Fahrlässigkeit", wie die Gerichte es nennen, wird der Schaden zwischen Firma und Arbeitnehmer verteilt, je nach den Umständen des Unfalls. Ihr Anteil beschränkt sich dabei grundsätzlich auf die übliche Selbstbeteiligung. Gemeint sind damit Fälle, wo Sie knapp neben der Vorschrift liegen, etwa wenn Sie in der Autobahnbaustelle 90 km/h fahren, obwohl 80 erlaubt sind, und dann einen Schaden verursachen.

Fahren Sie vorsichtig, haben aber Pech, können Sie oft günstig davonkommen. Zum Beispiel bei Glatteis (und vorsichtiger Fahrweise) oder wenn Ihnen ein großer Vogel die Windschutzscheibe zertrümmert, wie in diesem Fall. Dann übernimmt in vielen Fällen der Chef tatsächlich auch die Selbstbeteiligung.

Und sonst so?

Verhalten Sie sich mit dem Dienstwagen am besten immer so, wie Sie es mit dem eigenen Auto auch tun würden. Auch Wartungsfehler können Kosten nach sich ziehen, die Sie selbst tragen müssen. Etwa, wenn Sie Super statt Diesel tanken.

Und fragen Sie ruhig bei der Firma nach, wie der Versicherungsschutz genau aussieht - so vermeiden Sie böse Überraschungen. Vollkasko ist bei Dienstfahrzeugen zwar verbreitet. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Ihr Arbeitgeber kann es auch bei einer Teilkaskoversicherung belassen. Mit höheren Kosten für Sie, wenn etwas schiefgeht.