Prekäre Profifußballer Heinz Müller geht in Revision
Heinz Müller, zu seiner aktiven Zeit als Mainzer Torhüter
Foto: Uwe Anspach/ picture-alliance/ dpaDer Fall Heinz Müller geht in die nächste Runde. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bestätigte, dass der 37 Jahre alte Ex-Torhüter des Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05 im Rechtsstreit mit seinem früheren Arbeitgeber Revision eingelegt hat.
Gerichtssprecher Waldemar Reinfelder erklärte allerdings gegenüber der Nachrichtenagentur SID, dass es noch keinen Termin für eine Verhandlung gebe. Außerdem sei eine außergerichtliche Einigung immer bis zur letzten Sekunde möglich.
Müller hatte gegen Mainz geklagt, weil er trotz der Verlängerung seines Vertrags um zwei Jahre im Jahr 2012 vom damaligen Trainer Thomas Tuchel zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Müller sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt automatisch verlängert. Dafür sind 23 Einsätze in Profi-Spielen die Voraussetzung.
Er sieht sich so als Opfer von Kettenverträgen, wie auch viele andere Arbeitnehmer sie erdulden müssen: Ein befristeter Arbeitsvertrag reiht sich an den anderen, ohne langfristige Sicherheit für den Angestellten. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter ohne großen Aufwand loswerden, immer zum Vertragsende.
"Eigenart der Arbeitsleistung"
Einen wichtigen Unterschied zum Durchschnittsarbeitnehmer gibt es bei Profifußballern aber doch: Viele von ihnen wollen es gar nicht anders haben, weil sie bei den regelmäßigen Neuverhandlungen von Verträgen satte Gehaltssteigerungen aushandeln können. Im Prinzip basiert das gesamte Transfersystem des Profifußballs darauf.
Deshalb befürchteten schon viele eine Revolution im Fußball, als Heinz Müllers Fall am 17. Februar vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verhandelt wurde. Doch das Urteil fiel ganz im Sinne der Clubs aus. Es bestätigte die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich.
In der Urteilsbegründung wies das Landesarbeitsgericht darauf hin, dass Fußballprofis wegen der "Eigenart ihrer Arbeitsleistung" nicht mit normalen Arbeitnehmern zu vergleichen seien. Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vorher schon vom Arbeitsgericht nicht zugesprochen worden.