Kündigung am Sonntag gilt erst am Montag als zugestellt - DER SPIEGEL
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Urteil zur Kündigungsfrist Sonntags muss niemand den Briefkasten leeren

Ein Anwalt wirft seiner Mitarbeiterin die Kündigung in den Briefkasten - an einem Sonntag. Sie findet das Schreiben am nächsten Tag. Und da ist die Kündigungsfrist schon verstrichen. Welches Datum gilt? Das vom Montag, so das Arbeitsgericht.
Ist Post gekommen? Sonntags muss niemand nachsehen
Ist Post gekommen? Sonntags muss niemand nachsehen

Ist Post gekommen? Sonntags muss niemand nachsehen

Foto: Rolf Vennenbernd/ dpa
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Die Kündigung wurde ihr am letzten Tag der Probezeit persönlich in den Briefkasten geworfen. Es war ein Sonntag. Doch wer schaut schon sonntags in den Briefkasten? Die Rechtsanwaltsgehilfin fand das Schreiben ihres Arbeitgebers erst am Montag. Und da war die für die Probezeit geltende Kündigungsfrist von zwei Wochen schon überschritten. Also zog die Frau gegen ihren Rauswurf vor Gericht.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gab ihr nun Recht: Wird ein Kündigungsschreiben an einem Sonntag in den Briefkasten geworfen, gilt es als am Montag zugestellt. Damit hat ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist verpasst - und muss ihr zwei Wochen länger Gehalt zahlen. Denn nach Ablauf der Probezeit galt für die Frau eine Kündigungsfrist von vier statt zwei Wochen.

Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass sie sonntags wichtige Post erhält, argumentierte die Klägerin vor Gericht. Die Kieler Richter stimmten ihr zu (Aktenzeichen 2 Sa 149/15): Arbeitnehmer müssen sonntags nicht in ihren Briefkasten sehen. Auch nicht, wenn ein Sonntag der letzte Tag der Probezeit ist und der Arbeitgeber an diesem Tag arbeitet.

Die beklagte Kanzlei hatte darauf verwiesen, dass sonntags ja auch Wochenblätter verteilt werden. Dies sei mit regulärer Post aber nicht vergleichbar, so die Richter.

Arbeitsrecht von A bis Z
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vet/JurAgentur