"Cicero"-Affäre: Ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht - DER SPIEGEL
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"Cicero"-Affäre Ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Affäre um die Durchsuchung beim Politmagazin "Cicero" in einer mündlichen Verhandlung befassen. Eine Anhörung sei für den 22. November angesetzt, hieß es aus Karlsruhe.
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Karlsruhe/Berlin - Der Erste Senat verhandele über die Verfassungsbeschwerde von "Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer, der durch die Durchsuchungsaktion das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt sieht, so Gerichtssprecherin Dietlind Weinland heute in Karlsruhe. Der stellvertretende Chefredakteur des Magazins, Markus Hurek, sagte: "Die Nachricht freut uns, zeigt sie doch, dass das Bundesverfassungsgericht die 'Cicero'-Affäre für rechtserheblich hält."

Im September 2005 waren die Redaktion des Politmagazins "Cicero" und das Wohnhaus von Autor Bruno Schirra auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Hintergrund war ein Artikel Schirras im April 2005 im "Cicero", in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes (BKA) über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte. Dieses soll ihm vom Auslandschef der schweizerischen Zeitung "Sonntagsblick", Johannes von Dohnanyi, weitergeleitet worden sein.

Weimers Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Potsdam zur Zulässigkeit der Durchsuchung der "Cicero"-Büroräume sowie der Beschlagnahmung von Redaktionsmaterial. Der Chefredakteur sagte Ende Februar, es gehe um einen "exemplarischen Fall für die Sicherung von Quellen- und Informantenschutz" im deutschen Journalismus. Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde.

Zur Durchsuchung war es gekommen, nachdem der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) der Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen gegen einen möglichen Geheimnisverräter im BKA erlaubt hatte. Die Durchsuchungsaktion war auch in der Politik auf heftige Kritik gestoßen.

Gegen Schirra und Dohnanyi hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage wegen "Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht" erhoben. Gegen Weimer waren die Ermittlungen zuvor gegen eine Auflage von 1000 Euro eingestellt worden. Vor wenigen Tagen hatte die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Potsdam die Eröffnung eines Verfahrens gegen Schirra und Dohnanyi abgelehnt. Ein hinreichender Tatverdacht bestehe nicht, betonten die Richter.

Nathalie Waehlisch, Norbert Demuth, ddp