Testament des Cornelius Gurlitt: OLG München will Gutachten - DER SPIEGEL
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Gurlitt-Testament Gericht gibt Gutachten in Auftrag

Kommt der Kunstschatz des Cornelius Gurlitt ins Kunstmuseum Bern? Das ist wieder offen: Ein psychiatrisches Gutachten soll prüfen, ob der Sammler testierfähig war. Falls nicht, könnten Verwandte auf das Erbe hoffen.
Namensschild an Gurlitt-Haus in Salzburg (Archivbild): Testament wird überprüft
Namensschild an Gurlitt-Haus in Salzburg (Archivbild): Testament wird überprüft

Namensschild an Gurlitt-Haus in Salzburg (Archivbild): Testament wird überprüft

Foto: Barbara Gindl/ dpa
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Im Erbstreit um die Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt hat das Oberlandesgericht München einen Gutachter beauftragt, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

Die Sammlung ist wegen Nazi-Raubkunstverdachts umstritten. Gurlitts Cousine macht Ansprüche auf das Erbe geltend, das der im vergangenen Jahr verstorbene Sammler testamentarisch dem Kunstmuseum Bern vermachte.

Das Amtsgericht München hatte im März den Antrag der Cousine auf einen Erbschein abgelehnt - mit der Begründung, es halte das Testament mit dem Kunstmuseum Bern als Alleinerben für wirksam. Das Oberlandesgericht hat nun einen Psychiater beauftragt, der klären soll, ob Gurlitt bei der Erstellung seines Testaments überhaupt testierfähig war.

Das Gutachten werde nicht vor Oktober fertig sein, teilte das Gericht mit. Erst nach einer endgültigen Entscheidung über das Testament kann das Berner Museum die Erbschaft antreten.

Cornelius Gurlitt, Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, war am 6. Mai 2014 gestorben. Mit seiner Sammlung von mehr als 1500 Bildern in München und Salzburg stand er monatelang im Fokus einer Debatte um Nazi-Raubkunst.

skr/dpa