Udo Lindenberg: Thomas Brussig erhält Millionen im Rechtsstreit um Libretto - DER SPIEGEL
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Zehnjähriger Prozess Autor Brussig erhält Millionenbetrag im Rechtsstreit um Lindenberg-Musical

»Balsam für meine Seele« – und den Geldbeutel: Schriftsteller Thomas Brussig bekommt für sein Libretto für das Musical »Hinterm Horizont« mehr als fünf Millionen Euro zugesprochen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt.
Schriftsteller Brussig: »Nach über zehn Jahren Rechtsstreit ist meine Erleichterung riesengroß«
Schriftsteller Brussig: »Nach über zehn Jahren Rechtsstreit ist meine Erleichterung riesengroß«

Schriftsteller Brussig: »Nach über zehn Jahren Rechtsstreit ist meine Erleichterung riesengroß«

Foto: Emmanuele Contini / IMAGO

Licht am Horizont: Schriftsteller Thomas Brussig, 58, verfasste für Udo Lindenbergs Erfolgsmusical »Hinterm Horizont« ein Libretto, für das er 100.000 Euro erhielt – zu wenig, wie er fand. Nach zehn Jahren Rechtsstreit mit dem Musicalunternehmen Stage Entertainment hat ihm das Hamburger Landgericht nun recht gegeben.

Für das Libretto soll Brussig demnach eine Nachvergütung von mehr als fünf Millionen Euro erhalten. Hinzu kommen zudem Zinsen, die sich nach zehn Jahren Prozessdauer auf mehr als zwei Millionen Euro belaufen, berichtet die »Zeit« .

Stage hat Berufung eingelegt

Das Landgericht Hamburg bestätigte, dass die Urheberrechtskammer das Urteil am 23. Oktober gesprochen hat. Es sei jedoch noch nicht rechtskräftig. »Es wurde bereits Berufung eingelegt, sodass das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht weiter geführt werden wird«, sagte eine Sprecherin. Auch das Musicalunternehmen Stage Entertainment bestätigte, gegen das Urteil Berufung eingelegt zu haben.

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»Nach über zehn Jahren Rechtsstreit ist meine Erleichterung riesengroß«, sagte Brussig (»Helden wie wir«, »Am kürzeren Ende der Sonnenallee«) der »Zeit«. Das Gericht sei in allen wichtigen Fragen der Argumentation seines Anwalts gefolgt.

Grundlage für die Entscheidung ist ein urheberrechtlicher Grundsatz: Dieser besagt, dass einem Urheber eine faire Nachvergütung zusteht, sollten sich die Umsätze, die mit dem Werk erzielt wurden, als so hoch erweisen, dass man von einem auffälligen Missverhältnis zur früheren Vergütung sprechen muss.

Argumentation von Stage Entertainment hält vor Gericht nicht stand

Vor Gericht hatte Stage Entertainment angegeben, mit dem Stück keinen Gewinn gemacht zu haben. Diese Argumentation hielt vor Gericht nicht stand. Bei der Nachvergütung geht es um die Roheinnahmen, die vor allem mit Ticketverkäufen und Merchandising erzielt wurden, nicht um den Gewinn.

Auch die Alleinautorschaft Brussigs stand vor Gericht zur Debatte. »Das war insofern Balsam für meine Seele, weil die gegnerischen Schriftsätze mich oft runtergezogen haben, indem ich als ›verlängerte Werkbank‹ oder ›Auftragsschreiber‹ bezeichnet wurde, der angeblich ›keinen eigenen Gestaltungsspielraum‹ hatte«, sagte Brussig.

eru/dpa

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