Digitalpakt für Schulen Was der Kompromiss bedeutet
Schülerinnen am Computer
Foto: Friso Gentsch/ dpaZugeständnisse auf beiden Seiten, am Ende hoffentlich ein tragfähiger Kompromiss: Im Ringen um den Digitalpakt Schule, ein mindestens 5,5 Milliarden Euro schweres Investitionsprogramm zur digitalen Ausstattung der Schulen, steht eine Einigung offenbar kurz bevor.
In einer Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern zeichnete sich am späten Mittwochabend eine Lösung ab. Die Verhandler haben ihren Diskussionsstand in einem Papier festgehalten, über das zuerst die ARD berichtet hatte und das auch dem SPIEGEL vorliegt. Der Bundesrat soll, so der Plan, in seiner übernächsten Sitzung am 15. März darüber abstimmen.
"Wir brauchen den Digitalpakt für unsere Schulen dringend - ich bin froh und erleichtert, dass sich alle Verantwortlichen offenbar den notwendigen Ruck geben, damit es möglichst schnell klappt. Die Schulen haben lange genug darauf warten müssen", sagt Karin Prien, CDU-Kultusministerin von Schleswig-Holstein. "Ich gehe davon aus, dass es jetzt zu einem ausgewogenen Kompromiss kommt, der die Zuständigkeit der Länder respektiert, aber mehr Wege für eine bessere und vertrauensvolle Kooperation mit dem Bund frei macht."
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"Das ist ein hervorragender Kompromiss", sagt auch der Hamburger Bildungssenator Ties Rabe, der die SPD-geführten Kultusministerien koordiniert. Gleichzeitig verweist er darauf, dass der jetzige Entwurf noch nicht in trockenen Tüchern sei, bisher habe sich nur die zuständige Arbeitsgruppe im Vermittlungsausschuss darauf verständigt. "Ich drücke die Daumen, dass nun alle über ihren Schatten springen und im Bundesrat zustimmen."
Wie sieht der Kompromiss aus?
Das Wichtigste: Die Grundgesetzänderung kommt. Fünf Bundesländer, allen voran Baden-Württemberg unter der Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), hatten zuletzt immer wieder darauf gedrängt, den Digitalpakt zu verabschieden, ohne das Grundgesetz anzufassen.
Kretschmann und seine Mitstreiter fürchteten, der Bund könnte sich zu sehr in die Bildungspolitik einmischen, die ganz klar in der Zuständigkeit der Länder liegt. "Uns war es vor allem wichtig, dass sich der Bund nicht durch die Hintertür neue Kontrollrechte in Bildungsfragen sichert", kommentiert Kretschmanns Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU).
Finanzierung: Einer der größten Knackpunkte des Konflikts scheint ausgeräumt. Haushaltspolitiker des Bundestages hatten in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf eine Klausel eingefügt, die den Ländern übel aufgestoßen war: Bei künftigen Gemeinschaftsprojekten von Bund und Ländern in der Bildungspolitik sollten die Länder die Hälfte der Finanzierung stemmen.
Der Digitalpakt war hiervon ausgenommen, er sollte zu 90 Prozent vom Bund finanziert werden. Die 50:50-Klausel ist nun aus dem Entwurf verschwunden, der Bund hat hier ein großes Zugeständnis gemacht. Künftig wird wohl bei jeder Investition einzeln verhandelt werden, wer sich mit wie viel Geld beteiligt.
Mitsprache des Bundes in Bildungsangelegenheiten: Im bisherigen Entwurf hatte der Bund festgelegt, nicht nur Hardware wie Laptops, sondern auch Personal für die Schulen finanzieren zu dürfen. Darin sahen die Länder einen groben Eingriff in ihr Gebiet. In der neuen Fassung ist nur noch von "Bildungsinfrastruktur" die Rede.
"Den sich jetzt abzeichnenden Kompromiss können wir mittragen, da nun seitens des Bundes nur noch von Investitionen in die kommunale Infrastruktur die Rede ist", sagt Susanne Eisenmann aus Baden-Württemberg. "Das ist ein gutes Signal für uns Länder und zeigt, dass sich der Bund in dieser Frage auf uns zubewegt hat." Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen, denen dieser Punkt sehr am Herzen gelegen hatte, wollen sich mit diesem Ergebnis wohl nicht begnügen und sehen noch "erheblichen Redebedarf", wie eine beteiligte Person formulierte.
Gleiches gilt für eine weitere Formulierung, die in der Kompromissfassung nun entschärft wurde. FDP und Grüne hatten in den Entwurf hineinverhandelt, die Finanzhilfen würden "zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens" gewährt - was dem Bund ein Druckmittel an die Hand gegeben hätte, wenn die "Qualität" sich nicht in seinem Sinne entwickelt hätte. In der Neufassung heißt es nun: "Der Bund kann Finanzhilfen (...) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren" - eine deutlich abgeschwächte Wortwahl.
Wer gewinnt? Wer verliert?
Der Bund: Die größten Zugeständnisse machten wohl die Haushaltspolitiker, die auf die festgeschriebene 50:50-Finanzierung von zukünftigen gemeinschaftlichen Bildungsprojekten verzichteten. Man kann davon ausgehen, dass solche Projekte für den Bund teurer werden, als bisher gedacht. Dafür ist nun an mehreren Stellen ausdrücklich vermerkt, dass die Hilfen befristet gezahlt werden. Das wird die Finanzpolitiker vermutlich erleichtern.
Auch die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen werden wohl einstecken müssen - auch wenn hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Sie hatten sich mit ihren Forderungen, zum Beispiel auch in Schulpersonal und Weiterbildungen investieren zu dürfen und die Zahlungen an die "Sicherstellung der Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens" zu knüpfen, weit aus dem Fenster gelehnt und drastisch in die Handlungsfähigkeit der Länder eingreifen wollen. Diese Passagen werden wohl so nicht mehr im Gesetz landen.
Die Länder: Die Länder sind Gewinner und Verlierer zugleich - wobei die positiven Errungenschaften wohl überwiegen. Dass die Länder einer Grundgesetzänderung im Bundesrat wahrscheinlich zustimmen werden, ist die wichtigste Nachricht. Die Bedenken von Winfried Kretschmann und seinen Mitstreitern, der Bildungsföderalismus könnte zu einer leeren Hülle verkommen und der Bund mehr und mehr Macht an sich reißen, scheint durch die Neuformulierung des Gesetzentwurfs nicht vollkommen zerstreut, aber zumindest sehr entschärft.
Die Schulen: Sie sind eindeutig Gewinner. Mehrere Teilnehmer hatten im Vorfeld damit gerechnet, dass sich die Verhandlungen deutlich länger hinziehen würden. Eine Einigung bis Ostern galt als optimistische Zielmarke. Nun könnten die Schulen noch in diesem Frühjahr die ersten Gelder aus dem Digitalpakt abrufen. Entsprechende Konzepte liegen an vielen Schulen bereits vor.
Gleichzeitig könnten die Schulen davon profitieren, dass der Bund die 50:50-Finanzierung opferte. Denn diese Klausel hätte zukünftige Gemeinschaftsprojekte nahezu unmöglich gemacht, hatten mehrere Länderpolitiker prophezeit: Gerade für finanzschwache Länder wäre es sehr schwierig geworden, ihren Anteil aufzubringen. Jetzt, wo die starre Vorgabe verschwunden ist, können gemeinsame Investitionen leichter verhandelt werden. Die FDP hatte da zuletzt auch schon einige Vorschläge präsentiert, eine MINT-Offensive zum Beispiel oder eine Art Exzellenzinitiative für berufliche Bildung.