Hilfe vom WG-Psychologen Mein Mitbewohner will mir die Knochen brechen
WG-Krach war für Ludger Büter lange Alltag:
Der Diplom-Psychologe schlichtete im Auftrag des Kölner Studentenwerks Konflikte in Wohngemeinschaften. Auf dieser Seite lindert er den WG-Kummer der SPIEGEL-ONLINE-Leser.
Jan, 24, schreibt:
Hallo Herr Büter,
unser neuer Mitbewohner hat sich leider zum Problemfall entwickelt. Er zahlt zwar immer pünktlich die Miete und hält sich an die Haushaltsaufgaben, aber man muss ganz offen sagen, dass er einen Schuss weg hat.
Er macht Kampfsport und hat in seinem Zimmer überall Wurfsterne und zwei Samuraischwerter liegen. Meines Wissens ist das illegal - oder nicht?
Bei jeder kleinen Diskussion kassiert man von ihm krasse Gegensprüche mit klaren Gewaltandrohungen. Sein Death-Metal-Zeug dröhnt manchmal bis nachts aus den Boxen. Wenn man ihn bittet, Kopfhörer zu benutzen, zeigt er den Mittelfinger. Oder droht damit, einem die Arme zu brechen. Er wurde bis jetzt zwar noch nicht handgreiflich, aber ich für meinen Teil halte mittlerweile den Mund.
Und leere Drohungen sind das wohl nicht. Ich weiß von einem Bekannten, dass unser Mitbewohner kürzlich am Wochenende abends in der Altstadt mit jemandem Krach hatte. Er hat diese Person gegen eine Hauswand geschleudert und dann in den Magen geboxt.
Mein anderer Mitbewohner hat leider nicht so viel Verständnis für meine Sorgen. Er meint, ich würde mich zu sehr aufregen. Es gäbe schlimmere Arten von WG-Leuten.
Am besten wäre es sicher, wenn man mal ganz sachlich ins Gespräch kommen könnte. Ich sehe nur nicht, wie das klappen sollte. Wie würden Sie vorgehen?
Ratgeber fürs Zusammenwohnen: Was nun, Herr WG-Psychologe?
WG-Psychologe Ludger Büter antwortet:
Lieber Jan!
Ihr Mitbewohner hat mit seinen soziopathischen Zügen und Ausfällen in einer Wohngemeinschaft nichts zu suchen. Rechtlich gesehen ist der Besitz der Schwerter und Wurfsterne ohne Bedeutung und damit kein Ansatzpunkt, um gegen den Mitbewohner vorzugehen. Ob das ebenso für die Gewaltandrohungen gilt, sollten Sie unbedingt mit einem Rechtsexperten klären.
Der Sachverhalt hängt ab von der Art der Drohung, den Anlässen und dem Zweck, den ihr Mitbewohner verfolgt. Diese Situation kann nur ein juristischer Berater bewerten. Aus psychologischer Sicht handelt ihr Mitbewohner gegen alles, was eine Wohngemeinschaft ausmacht. Die Toleranz Ihres zweiten Mitbewohners ist bemerkenswert, sollte Sie aber nicht entmutigen.
Protokollieren Sie die Ausfälle des Nachbarn mit Zeitpunkt, Inhalt und Anlass. Bitten Sie beide Nachbarn um ein terminiertes WG-Gespräch, in dem Sie sein Verhalten thematisieren, das heißt, seine Art, sich Freiraum mit Drohungen zu verschaffen.
Wahrscheinlich ist er dumm und impulsiv genug, die Fortsetzung solcher Mittel zur Durchsetzung seiner Interessen in Aussicht zu stellen. Das wäre eine gute Grundlage für alles, was aus der Rechtsberatung folgen könnte.
Lehnt er das Gespräch ab, drückt er auch so seine Absicht aus, weiterzumachen wie bisher, weil er gar kein Problem sieht - außer in Ihnen. Führen Sie den Dialog mit ihm nicht ohne Ihren anderen Mitbewohner, und fordern Sie ihn auch gemeinsam zu einem Gespräch auf.
Wohngemeinschaften sind toll, das einzig Lästige sind die Mitbewohner. Sie leeren dein Nutella-Glas, haben lauten Sex und noch lautere Musikanlagen. Oder weint dein Zimmernachbar dauernd und wirkt depressiv? Schreist du alle nur noch an? Bei WG-Kummer hilft Erziehungswissenschaftlerin Sabine Stiehler. Schick deine Fragen, Sorgen, Probleme an wg-kummer@unispiegel.de . Mit einer Einsendung erklärst du dich mit einer anonymen Veröffentlichung auf SPIEGEL ONLINE und sämtlichen anderen Medien der SPIEGEL-Gruppe einverstanden.