Medizinstudium: Neues Auswahlverfahren, alte Probleme - DER SPIEGEL
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Armin Himmelrath

meinung •Medizinstudium Neuer Verteilungsplan, altes Problem

Die Kultusminister haben sich auf neue Zugangsregeln für das Medizinstudium geeinigt. Künftig soll die Wartezeit kein entscheidendes Kriterium mehr sein. Klingt gut, löst aber nicht das grundlegende Problem.
Medizinstudenten (in Leipzig)
Medizinstudenten (in Leipzig)

Medizinstudenten (in Leipzig)

Foto: Waltraud Grubitzsch/ dpa
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Sieben Jahre oder länger auf seinen Wunschstudienplatz in Medizin warten zu müssen, ist weder zumutbar noch mit der grundgesetzlich geschützten Freiheit bei der Berufswahl zu vereinbaren. So hat es das Bundesverfassungsgericht vor einem knappen Jahr entschieden und die Länder damit gezwungen, ein neues Auswahlverfahren zu entwickeln.

Das Ergebnis wurde von der Kultusministerkonferenz am Donnerstag als Staatsvertrag mit viel gegenseitigem Schulterklopfen vereinbart. Es ist hinreichend differenziert, juristisch - hoffentlich - nicht angreifbar und bietet Menschen die Chance auf ein Medizinstudium, die sich diesen Wunsch bisher kaum erlaubt hätten. Dazu erhalten notenunabhängige Auswahlfaktoren ein größeres Gewicht. Das ist richtig und gut.

Gar nicht gut ist jedoch, dass das Grundproblem nicht gelöst, wird. Es wird im Gegenteil verkompliziert. Dieses Problem ist simpel: Es gibt in Deutschland etwa 11.000 Medizinstudienplätze pro Jahr - und es gibt deutlich über 50.000 Bewerber. Die neue Regelung ändert an diesem Missverhältnis nichts. Sie sorgt nur dafür, dass Rechtsanwälte mit dem Spezialgebiet Studienplatzklage weiter gefragt bleiben.

Natürlich muss nicht jeder, der sich für einen Medizinstudienplatz bewirbt, diesen Studienplatz auch bekommen. Natürlich muss es Auswahlkriterien geben, die sicherstellen, dass die erfolgreichen Bewerber ihr für die Gesellschaft verhältnismäßiges teures Studium auch in annehmbarer Zeit erfolgreich absolvieren.

Aber dass angesichts des Fachkräftemangels bei Ärzten, insbesondere auch auf dem Land, der neue Verteilungsplan für Bewerber als großer Wurf gefeiert wird, zeigt leider nur: Der Leidensdruck durch den Mangel an Studienplätzen und Ärzten ist immer noch nicht groß genug.

Es stimmt, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über die Zahl der Medizinstudienplätze, sondern nur über das bisherige Auswahlverfahren geurteilt hat. Trotzdem hätte es den Ländern gut zu Gesicht gestanden, sich nicht allein auf die Reform der Mangelverwaltung zu fokussieren. Sie haben die Chance verpasst, die Ärzteausbildung in einem gemeinsamen Kraftakt stark auszubauen.

Denn es braucht nicht nur neue Regeln, es braucht mindestens 1000 Studienplätze mehr und das möglichst schnell.

Da Studienplatzfragen jedoch Ländersache sind, hat es für diesen großen Wurf nicht gereicht. So bleibt es beim Mangel und seiner Verwaltung. Und so werden künftig bloß andere Bewerbergruppen diskriminiert - bis zur nächsten Reform des Zulassungsverfahrens.