ZDF Magazin Royale: Arne Schönbohm gewinnt gegen Jan Böhmermann, geht aber leer aus - DER SPIEGEL
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Fall Schönbohm Ehemaliger BSI-Chef gewinnt gegen ZDF und Böhmermann, geht aber leer aus

Im »ZDF Magazin Royale« suggerierte Jan Böhmermann, der damalige BSI-Präsident habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst. Ein Gericht hat Teile der Aussagen nun untersagt. Arne Schönbohm fordert eine öffentliche Entschuldigung.
Jan Böhmermann: Satiriker muss sich »an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen« lassen
Jan Böhmermann: Satiriker muss sich »an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen« lassen

Jan Böhmermann: Satiriker muss sich »an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen« lassen

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Rolf Vennenbernd / dpa / picture alliance

Der Ex-Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat am Landgericht München I einen weitgehenden Sieg gegen das ZDF errungen. Das Gericht untersagte dem Sender die Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die im »ZDF Magazin Royale« oder auf der Website des ZDF getätigt wurden. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht allerdings zurück.

Nachdem sich der Satiriker Jan Böhmermann in der Sendung im Jahr 2022 kritisch mit den Verbindungen des Behördenchefs auseinandergesetzt hatte, verlor dieser seinen Posten. Vor Gericht verlangte er deshalb eine finanzielle Entschädigung von 100.000 Euro und wollte mehrere Behauptungen untersagen lassen.

Gericht: Auch satirische Äußerungen haben Grenzen

In vier Fällen folgte das Gericht dem Kläger. Insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen könnten »so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe«, entschied das Gericht. Dies stelle »eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht« verletze. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsidenten abgesetzt, nachdem Böhmermann ihm in seiner Sendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Schönbohm ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

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Schönbohm forderte in einer Stellungnahme, die sein Anwalt Markus Hennig verbreitete, personelle Konsequenzen beim ZDF und eine transparente und umfassende Aufarbeitung der internen Abläufe beim ZDF. »Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere«, sagte er und sprach von einer »medialen Hinrichtung«. Es müsse sichergestellt sein, dass vergleichbare Vorfälle in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Anwalt Hennig kündigte an, wegen der abgelehnten Entschädigung Rechtsmittel prüfen zu wollen. Insgesamt stehe diese Ablehnung aber »dem großen Erfolg nicht entgegen«. Seinem Mandanten sei es vor allem darum gegangen, »den Lügenjournalismus aufzudecken«, wie es der Anwalt ausdrückte. Er erwarte »eine öffentliche Entschuldigung des Intendanten«.

Böhmermann selbst bewertet das Urteil als Erfolg in eigener Sache. In einem Posting auf Mastodon  betonte er, dass Schönbohm keinen Schadensersatz erhalte und eine Aussage vom Gericht nicht untersagt wurde: »Die Recherche des ZDF Magazin Royale steht, alle zugrunde liegenden Fakten stimmen, unsere Meinung zur mangelnden Eignung des Klägers als BSI-Präsident bleibt unverändert und ist gut begründet«, schreibt der Satiriker. In einem anderen Beitrag schreibt er: »Mehrdeutigkeit, Meinungsfreiheit und Machtkritik bleiben eine juristische Herausforderung. Sehr gut!«

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, dass es im Urteil um Aussagen aus der Sendung »ZDF Magazin Royale« ging. Zwei der angegriffenen Äußerungen waren jedoch auf der Website des ZDF veröffentlicht worden. Wir haben die Stelle korrigiert und Stellungnahmen von Jan Böhmermann ergänzt.

tmk/dpa